Wiesbaden, 29. Mai 2009
Die am 29. Mai vom Bundestag verabschiedete Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes führt zu einem erheblichen organisatorischen Mehraufwand bei Auskunfteien und bei Unternehmen, die Kreditgeschäfte anbieten. Das wirkt sich auch auf die Kosten von Kreditgeschäften aus. Der SCHUFA-Vorstandsvorsitzende Rainer Neumann kommentierte die Neuregelungen: „Es ist sehr fraglich, ob ein bürokratischer Mehraufwand der Volkswirtschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt dienlich ist. Transparenz als eigentliches Ziel des Gesetzgebers kann auch anders erreicht werden. Wir stehen bereits seit Jahren für größtmögliche Transparenz und bieten Verbrauchern über verschiedene Wege einen schnellen und unkomplizierten Einblick in ihre Daten an. Wir stehen ganz bewusst im Dialog mit den Verbrauchern und geben ihnen die Möglichkeit, ihre Daten zu kommentieren und Änderungen zu veranlassen.“
Neumann wies auf einen weiteren Punkt hin: „Im europäischen Vergleich können deutsche Unternehmen durch das neue Bundesdatenschutzgesetz belastet werden. Das Gesetz geht über europäisches Recht hinaus und beschert deutschen Unternehmen einen Standortnachteil.“
Aus Sicht von Deutschlands führender Auskunftei verfehlen die Neuregelungen auch in Sachen Transparenz ihr Ziel. Der zentrale Begriff einer Auskunftei ist in diesem Gesetz nicht definiert. Das bedeutet, dass Verbraucher in Zukunft immer seltener wissen werden, welche Unternehmen auf Daten zu ihren Kreditgeschäften zurückgreifen und diese weitergeben. Voraussichtlich werden neue Auskunfteien entstehen, die für Verbraucher vergleichsweise undurchsichtig agieren. „Im Sinne der Verbraucher würden wir eine gesetzliche Regelung über die Zulassung von Auskunfteien und ein übergeordnetes Internetportal mit einer Übersicht über alle zugelassenen Auskunfteien sehr begrüßen“, appellierte Neumann deshalb an den Gesetzgeber.
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Katrin Haase
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