Pressemitteilung
Debatte um neues Bundesdatenschutzgesetz: SCHUFA fordert weiter gehende Regelungen als Gesetzgeber
"Große Chance für mehr Transparenz und Wohlstand"
Berlin/Wiesbaden, 4. Juni 2008
In der Diskussion um eine Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes hat der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA, Rainer Neumann, den aktuellen Gesetzentwurf kritisiert. "Es ist weltweit anerkannt, dass Bonitätsinformationen entscheidend für eine effiziente Kreditvergabe sind. Je aussagekräftiger die Informationen, desto besser funktionieren die Kreditmärkte. In Deutschland hat sich der Gesetzgeber jetzt zum Ziel gesetzt, das Datenschutzgesetz zu überarbeiten, um mehr Transparenz für Verbraucher bei der Speicherung und Weitergabe von Bonitätsinformationen und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen. Aus unserer Sicht sind diese Ziele richtig. Die bislang im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neuregelungen reichen dafür allerdings nicht aus, sondern bewirken teilweise sogar das Gegenteil und öffnen einem Missbrauch Tür und Tor", erklärte er im Rahmen eines Pressegesprächs in Berlin.
Gesetzliche Zulassung für Auskunfteien
Die bisherigen Vorschläge für eine Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes würden Verbrauchern teilweise mehr schaden als nutzen, führte Neumann aus. So sei es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf beispielsweise möglich, dass immer mehr Unternehmen Bonitätsdaten von Bürgern speichern und weitergeben könnten, ohne dass Verbraucher dies mit überschaubarem Aufwand nachvollziehen könnten. Ein verbraucherfreundlicher und transparenter Lösungsansatz könnte eine gesetzliche Regelung für die Zulassung von Auskunfteien sein, so Neumanns Vorschlag.
Übergeordnete Internetseite und Entscheidungskommission
Den Verbrauchern sollte darüber hinaus auf einfachem Weg - beispielsweise über eine übergeordnete Internetseite - ermöglicht werden, die über sie gespeicherten Daten bei allen zugelassenen Auskunfteien mithilfe weniger Mausklicks zu erfahren. Neumanns Vorschlag geht noch weiter: Für Fälle, in denen Verbraucher den Eindruck hätten, dass bonitätsrelevante Daten zu ihrer Person unberechtigt gespeichert würden, schlägt er eine übergeordnete Entscheidungskommission im Sinne eines "Ombudsmannes" vor. In Zweifelsfällen könnten Verbraucher sich an diese unabhängige Stelle wenden, die in einem möglichst kurzen Zeitraum den Sachverhalt zwischen den Bürgern und der Auskunftei klärt.
Bonitätsinformationen sichern Kredite und Wohlstand
"Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es elementar, dass der Markt um Bonitätsinformationen möglichst eindeutig geregelt wird", erklärte der SCHUFA Vorstandsvorsitzende, "denn moderne Marktwirtschaften leben von funktionierenden und effizienten Kreditmärkten." Eine Studie der Weltbank zeige, dass in den Ländern, in denen Auskunfteien fehlen, sehr viel weniger Kredite vergeben würden. In Ländern, in denen der Kreditmarkt durch Auskunfteien unterstützt wird, können dagegen in kürzerer Zeit mehr Kredite zu geringeren Kosten vergeben werden. Je besser Auskunfteien die Kreditwirtschaft und den Verbraucher bei der Kreditvergabe unterstützen können, desto größer ist der Nutzen für alle. Der Anteil der Privatkredite am Bruttoinlandsprodukt steigt und trägt zum Wohlstand im Land bei.
"Die Politik sollte die Chance zu einer klaren und umfassenden Neuregelung im Bereich des Auskunfteienmarktes in Deutschland jetzt nutzen - sowohl im Sinne der Verbraucher als auch der gesamten Volkswirtschaft", appellierte Neumann abschließend.
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Hintergrund: Geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat im April 2008 einen zweiten Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt, dessen Ziel es laut BMI ist, mehr Datenschutz und Transparenz bei Auskunfteien herzustellen. Außerdem solle der Einsatz so genannter Scoring-Verfahren, die das Ausfallrisiko bei der Kreditvergabe berechnen würden, gesetzlich geregelt werden. Kritiker des Gesetzentwurfs befürchten, dass er zu einer Erschwerung und Verteuerung der Kreditvergabe zu Lasten der Verbraucher führt. Zudem werde sich die Qualität von Kreditvergabeentscheidungen verschlechtern.
SCHUFA Holding AG
Als innovativer Dienstleister ermöglicht und beschleunigt die SCHUFA Holding AG die Kreditvergabe. Ihren Vertragspartnern wie Banken, Sparkassen, Handel und weiteren Branchen erlaubt sie eine sichere Kreditgewährung, dem Verbraucher ermöglicht die SCHUFA eine bequeme und kostengünstige Kreditaufnahme. Die SCHUFA erzielte im Jahr 2007 Umsatzerlöse in Höhe von rund 89,1 Millionen Euro und beschäftigt 768 Mitarbeiter.















