Häufige Fragen (FAQ)
1. Informationen zum Unternehmen SCHUFA
1.1 Was ist die SCHUFA und wie funktioniert sie?
Die SCHUFA ist ein Dienstleistungsunternehmen, das modernes Wirtschaftsleben unterstützt. Sie ermöglicht schnelle und unkomplizierte Vertragsabschlüsse - ob Sie beispielsweise Waren im Versandhandel auf Rechnung kaufen, einen Handy-Vertrag abschließen, ein Auto finanzieren oder Waren im Internet bestellen. Für Sie bedeutet das ganz konkret: Weniger Papieraufwand, schneller Vertragsabschluss und auch geringere Kosten – denn würde beispielsweise jeder Kreditinteressent für einen Kleinkredit zeitaufwendig und ohne Informationen von der SCHUFA geprüft werden, dann würden die Kosten deutlich höher liegen.
Wie funktioniert das? Zu unseren Vertragspartnern zählen unter anderem Banken, Sparkassen und Leasingunternehmen sowie Versandhandels- und Telekommunikationsgesellschaften. Diese geben einerseits vertragsbezogene Daten ihrer Kunden an uns weiter, also ob z. B. ein Girokonto besteht oder eine Finanzierung oder ein Handy-Vertrag. Andererseits fragen sie Informationen über Personen bei uns an – und zwar immer dann, wenn es sich um ein Geschäft auf Kredit handelt, die Zahlung also nach der Leistungserbringung erfolgt.
Die Entscheidung, ob unsere Vertragspartner ein Geschäft mit einem Kunden abschließen oder nicht, liegt abschließend alleine bei unseren Vertragspartnern.
1.2 Wofür steht der Name "SCHUFA"?
Der Name SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung".
1.3 Welche Vorteile hat die SCHUFA für Verbraucher?
Ohne die SCHUFA wäre es nicht möglich, innerhalb weniger Minuten einen Handy-Vertrag abzuschließen, Ware auf Rechnung zu bestellen oder zeitnah einen Kredit genehmigt zu bekommen. Die SCHUFA ermöglicht einen schnellen und sicheren Abschluss von Geschäften, indem sie ihren Vertragspartnern die dafür relevanten Informationen bereitstellt. Wir schaffen somit das notwendige Vertrauen zwischen Geschäftspartnern und vereinfachen unternehmerische Entscheidungen.
1.4 Wie finanziert sich die SCHUFA?
Die Dienstleistungen der SCHUFA sind selbstverständlich nicht kostenlos: Die Vertragspartner der SCHUFA zahlen einen Preis pro eingeholter Auskunft. Die Leistungspalette der SCHUFA reicht von der "klassischen Auskunft" bis hin zum hoch komplexen Produkten und Instrumenten für das Risikomanagement. Die Tarife unterscheiden sich nach Branche und Informationsbedarf.
1.5 Wie steht es bei der SCHUFA mit dem Datenschutz?
Wissen darf nicht Macht sein: Dass bedeutet für uns, dass wir Ihre Daten nicht an unberechtigte Dritte weitergeben oder für Marketingzwecke verwenden. Die SCHUFA steht - und das seit ihrer Gründung im Jahr 1927 - für den verantwortungsbewussten Umgang mit Verbraucherdaten. Wir pflegen den regelmäßigen Austausch mit den Datenschutzverantwortlichen auf Bundes- und Landesebene und setzen die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes stets um.Sie möchten wissen, was die SCHUFA über Sie gespeichert hat und wer wann zu welchem Zweck Informationen zu Ihrer Person angefragt hat? Das ist Ihr gutes Recht! Wie kaum ein anderes Unternehmen legt die SCHUFA Ihnen in kürzester Zeit sämtliche Daten offen, die sie zu Ihrer Person gespeichert hat. Sehr schnell und komfortabel für Sie ist der Kontakt zu uns über das Internet. Auf www.meineSCHUFA.de finden Sie einfach und bequem unter der Rubrik "SCHUFA-Auskunft" alle wichtigen Informationen zu unseren verschiedenen Verbraucher-Produkten. Hier können Sie in Ruhe nachlesen und entscheiden, welche Auskunft für Sie in Frage kommt und welche Bestellmöglichkeiten vorliegen.
1.6 Was ist eigentlich ein SCHUFA-Vertragspartner?
Zu den rund 7.000 SCHUFA-Vertragspartnern zählen unter anderem Banken und Sparkassen, Versandhandelsunternehmen oder Telekommunikationsgesellschaften. Die Arbeitsweise der SCHUFA beruht dabei auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Vertragspartner melden der SCHUFA Informationen, die SCHUFA ihrerseits erteilt bei berechtigtem Interesse entsprechende Auskünfte an ihre Vertragspartner. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn ein Unternehmen mit einer Dienstleistung oder einer Lieferung in Vorleistung geht und damit ein wirtschaftliches Risiko trägt.
1.7 Was ist die SCHUFA-Klausel?
Mit der Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel willigt ein Verbraucher ein, dass Informationen zu einem Kreditgeschäft weitergegeben werden dürfen und entbindet den Kreditgeber ggf. vom Bankgeheimnis. Damit wird es dem Kreditgeber ermöglicht, Angaben über die Aufnahme und Abwicklung von Kreditgeschäften eines Verbrauchers an die SCHUFA zu liefern und Informationen über ihn als Neukunden oder bereits bestehenden Kunden einzuholen.
2. Informationen zu den gespeicherten Daten
2.1 Wann kommt man "in die SCHUFA"?
Zahlreiche Banken, Telekommunikationsanbieter und Handelsunternehmen sind Vertragspartner der SCHUFA. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, einen neuen Handy-Vertrag abschließen oder Waren aus dem Katalog auf Rechnung bestellen möchten und unser Vertragspartner Sie noch nicht kennt, fragt er in der Regel bei der SCHUFA Informationen über Sie nach. Dazu haben Sie eingewilligt, indem Sie eine SCHUFA-Klausel unterschrieben oder einen Paragraphen in den AGBs des Vertragspartners akzeptiert haben.Bei einer solchen Anfrage erhalten diese Unternehmen von der SCHUFA Informationen, die in mehr als 91 Prozent der Fälle darstellen, dass zu der angefragten Person nur Informationen zu vertragsgemäßen Verhalten vorliegen. Eine solche Auskunft schafft Vertrauen.
2.2 Welche Daten speichert die SCHUFA?
Zum einen speichern wir zu natürlichen Personen personenbezogene Daten wie:
- Namen
- Geburtsdatum und ggf. -ort
- Anschrift
- eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften
- Ihren persönlichen SCHUFA-Basisscore
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Leasingverträge
- Mobilfunkkonten
- Versandhandelskonten
- Ratenzahlungsgeschäfte
- Kredite und Bürgschaften
- sowie etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen
- Vermögen und Einkommen
- Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
- Beruf
- Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (z. B. religiöse, politische etc…)
- Ehegatten
- Nationalität
- unseren Vertragspartnern
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen
- und anderen öffentlichen Bekanntmachungen
2.3 Was sind positive und was sind negative gespeicherte Informationen?
Als positive Informationen gelten Angaben zu vertragsgemäßem Verhalten, also z. B. Girokonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträge mit Laufzeit, Leasingverträge, Kredite oder Versandhandelskonten. Dies alles sind Hinweise darauf, dass Unternehmen dieser Person Vertrauen schenken. Ein durch die Bank gekündigter Kredit, Zahlungsausfälle oder Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen hingegen sind Hinweise für nicht vertragsgemäßes Verhalten.
3. Informationen rund um die SCHUFA-Auskunft
3.1 Was ist eine Bonitätsauskunft?
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ist insbesondere für den Fall gedacht, dass die Auskunft einem Dritten vorgelegt werden soll. Sie enthält die wesentlichen Informationen, die zur Beurteilung der Bonität wichtig sind. Gleichzeitig schützt sie die Privatsphäre und soll helfen, Vertrauen für einen Vertragsabschluss aufzubauen. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft umfasst daher zwei verschiedene Dokumente auf einmal:
- eine aussagekräftige Auskunft für Ihre Geschäftspartner, die nicht alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten enthält, sondern nur die Informationen, die nötig sind, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel einem Vermieter oder Arbeitgeber) aufzubauen.
- und eine klar strukturierte, umfangreiche Auskunft zu Ihrer persönlichen Verwendung, die alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten enthält.
3.2 Sehen die Anfragenden auch alles, was in meiner Auskunft steht?
Nein, nur Sie alleine erhalten Ihre kompletten zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen mitgeteilt. Unsere Vertragspartner, also die anfragenden Unternehmen, erfahren deutlich weniger. Grundsätzlich erfahren SCHUFA-Vertragspartner nicht, bei welchem Unternehmen Sie Kunde sind. Auch die Mitteilung der gespeicherten Anfragen beschränkt sich auf diese, die zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung nicht älter als zehn Tage sind. Konditionenanfragen werden unseren Vertragspartnern nicht offen gelegt.
3.3 Meine Bank gibt mir keinen Kredit. Hat das was mit der SCHUFA zu tun?
Jedes Unternehmen entscheidet frei, mit wem es einen Vertrag abschließen möchte. Die SCHUFA trifft keine Kreditentscheidungen. Sie liefert der anfragenden Bank lediglich kreditrelevante Informationen und ggf. eine Einschätzung zum Vertragsverlauf. Darüber hinaus fließen in eine Kreditentscheidung in der Regel noch zahlreiche andere Informationen ein, die der SCHUFA gar nicht vorliegen: zum Beispiel zu Ihrem Einkommen oder Vermögen. Ein Kredit gebendes Unternehmen ist dazu verpflichtet, jede Anfrage sorgfältig zu prüfen. Manche Unternehmen verhalten sich dabei vorsichtiger als andere. Wir unterstützen Entscheidungen durch Informationen – wir treffen sie aber nicht.
3.4 Was wird wann gelöscht?
Es gibt unterschiedliche, gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung Personen bezogener Daten. Die Fristen bei der SCHUFA sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen sind auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Negative Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht, wie z. B.:
- Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten; sie werden aber nur zehn Tage in Auskünften an Vertragspartner der SCHUFA weiter gegeben
- Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
- Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird.
- Daten über nichtvertragsgemäß abgewickelte Geschäfte nach ihrer Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Speicherung. Titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide) bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung entfernt.
- Giro- und Kreditkartenkonten sofort, wenn das Konto aufgelöst wird.
- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherung) nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.
3.5 Warum fehlen Informationen in meiner Auskunft?
Für uns sind korrekte und aktuelle Daten sehr wichtig, da sie unsere Geschäftsgrundlage bilden. Wir arbeiten mit rund 7.000 Unternehmen zusammen, die uns Informationen zu Kreditgeschäften melden und derzeit sind 514 Millionen Daten bei der SCHUFA gespeichert. Wir führen ein regelmäßiges Qualitätsmonitoring durch, wobei fehlende Informationen übrigens nicht mit Fehlern gleichzusetzen sind: Nicht alle kreditgebenden Unternehmen sind der SCHUFA angeschlossen. Ferner bestand in der Vergangenheit für einige Daten keine Meldepflicht. Hypothekenkredite sind beispielsweise auch heute noch nicht meldepflichtig.Gern können wir fehlende meldefähige Informationen nach Rücksprache mit dem betreffenden SCHUFA-Vertragspartner im SCHUFA-Datenbestand ergänzen, wenn Sie uns hierzu nähere Angaben machen möchten. Für registrierte Kunden der SCHUFA-Auskunft-online bietet unser Internetportal im geschützten Bereich daher bereits die Möglichkeit, schnell und einfach auf fehlende Daten hinzuweisen.
3.6 Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Auskunft unvollständig, nicht mehr aktuell oder unzutreffend sind?
Unvollständige oder unzutreffende Angaben in Ihrer Auskunft werden selbstverständlich schnellstmöglich und kostenlos aktualisiert! Daher bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen kurz schriftlich darzustellen.
SCHUFA Holding AG
Postfach 56 40,
30056 Hannover
Haben Sie Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheid oder ähnliches)? Eine Kopie hiervon hilft uns bei der schnellen Bearbeitung weiter!
3.7 Ich habe schriftlich um Anpassung meiner Daten gebeten, da diese nicht vollständig/korrekt sind. Wann höre ich von Ihnen?
Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner – dem Unternehmen, das eine Information ein- oder eben nicht eingemeldet hat – stellen. In der Regel tun wir das noch am gleichen Tag. Wir setzen uns auch für Sie ein, schnellstmöglich eine Rückmeldung zu erhalten. Sollte die Antwort unseres Vertragspartners etwas auf sich warten lassen, so bitten wir Sie um Verständnis. Ihr Bestreiten des Sachverhalts wird durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich gemacht. Wir bleiben für Sie am Ball! In Zweifelsfällen bleiben Ihre Angaben so lange gesperrt, bis der Sachverhalt geklärt wurde.
3.8 Warum werden sonstige, auch frühere Adressen gespeichert?
Die Speicherung von sonstigen, auch früheren Adressen dient zur einwandfreien Identifizierung einer Person und bedeutet somit ein zusätzliches Identifikationskriterium.
3.9 Warum sind Anfragen in meiner Auskunft?
Die Anfragen sind für Sie als Verbraucher ein Jahr lang sichtbar, u. a. damit Sie sehen können, wer Ihre Daten bei der SCHUFA abgefragt hat. Daneben dient die Speicherung der Anfrage für die Dauer von zwölf Monaten der Dokumentation und ermöglicht es uns so, z. B. die Berechtigung einer Anfrage auch im Nachhinein überprüfen zu können.
3.10 Warum steht in meiner Auskunft eine Information zu meinem Mobilfunkvertrag?
Vertragspartner dürfen bei uns Informationen anfragen, wenn Sie ein Vertragshandy mit fester Laufzeit wünschen. Dann erhalten Sie ein hochwertiges Gerät, können gleich los telefonieren und die erste Rechnung liegt in der Regel erst nach einem Monat im Briefkasten. Das Mobilfunkunternehmen schenkt Ihnen also einen großen Vertrauensvorschuss – Dank der SCHUFA!
3.11 Warum steht ein erledigter Kredit in meiner Auskunft?
Der Eintrag bleibt nach Erledigung 3 Jahre in Ihrer Auskunft stehen. Für Sie als Verbraucher hat dies nur positive Auswirkungen. Sollten Sie einen weiteren Kredit beantragen, wird der Vertragspartner es als positives Merkmal deuten, dass Sie bereits einen Kredit ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben.
3.12 Warum haben ausgelaufene Kredite keinen Erledigungsvermerk?
Unsere Vertragspartner sind darauf geschult, Informationen, die sie bei der SCHUFA anfragen, zu lesen. Sie erkennen daher anhand von Summe, Laufzeit und Ratenhöhe in der Regel sofort, ob ein Kredit bereits zurückbezahlt wurde. Diese Information bleibt auch nach Erledigung noch drei Jahre in Ihrem Datenbestand stehen. Für Sie als Verbraucher hat dies aber nur positive Auswirkungen. Sollten Sie einen weiteren Kredit beantragen, wird der Vertragspartner es als positive Information deuten, dass Sie bereits einen Kredit ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben.
3.13 Was ist der Unterschied zwischen "einfachem" und "tituliertem" Saldo?
Bei einer "Saldo Fälligstellung" bzw. "Saldo Gesamtfälligstellung" wird die Restschuld eines Vertrages gesamtfällig gestellt (z.B. nach Kündigung eines Kredits oder Handyvertrags). Bei einem einfachen "Saldo" handelt es sich um einen offen stehenden Betrag aus einer gesamtfällig gestellten (gekündigten) oder titulierten Forderung. Saldenmeldungen erfolgen regelmäßig. Bei einem "titulierten Saldo" handelt es sich um eine gerichtlich festgestellte Forderung (insbesondere durch Vollstreckungsbescheid, Endurteil und gerichtlichen Vergleich/Titulierung).
3.14. Ich habe eine Auskunft beantragt und habe noch keine Antwort: Wie lange dauert es noch?
Die Bonitätsauskunft wird Ihnen innerhalb weniger Tage zugesendet. Unsere Mitarbeiter können den aktuellen Stand der Bearbeitung überprüfen.
3.15. In meiner Auskunft steht, ich habe ein Servicekonto beim Unternehmen X. Habe ich dort Schulden?
Nein, Sie sind offensichtlich Kunde bei diesem Unternehmen und für Sie wurde ein Kundenkonto eingerichtet, das Ihren Mobilfunkvertrag betrifft. Dabei handelt es sich aber um einen Laufzeitvertrag und nicht um einen Prepaid-Vertrag.
3.16 In meiner Auskunft steht etwas von einem "grundpfandrechtlich gesicherten Kredit", ich habe aber gar kein Haus.
Es könnte sich hierbei um einen mit einem Bausparvertrag verbundenen Kredit handeln.
3.17 In meiner Auskunft steht etwas von einem Haftbefehl. Werde ich polizeilich gesucht (HB)?
Nein, es handelt sich hierbei um einen Haftbefehl zur Abgabe einer Eidestattlichen Versicherung und betrifft eine Geldforderung. Der Haftbefehl ergeht nur dann, wenn ein Schuldner einen ersten Termin zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung versäumt hat und hierzu neu aufgefordert werden muss.
3.18 Ich bin nicht unbekannt verzogen. Warum wird ein Auftrag zur Anschriftenermittlung gemeldet?
Das Unternehmen hat sicher Ihre neue Anschrift nicht und hat deswegen den Anschriftenermittlungsauftrag bei uns gestellt. Nähere Details kann Ihnen das entsprechende Unternehmen erteilen.
3.19 Wieso steht in meiner Auskunft eine Anfrage von eBay?
Ein Hinweis auf einen Identitätscheck zeigt, dass ein eCommerce-Unternehmen oder ein Online-Auktionshaus Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift geprüft hat, um die Sicherheit im elektronischen Datenverkehr zu verbessern. Sobald Sie bei einen Online-Auktionshaus z.B. bei eBay Anbieter oder Bieter werden möchten, wird Ihre Identität geprüft. Dies dient, sowohl für das Unternehmen wie auch für Sie, dem Schutz vor Betrugsfällen. Auskünfte zu Ihrer Bonität erhalten diese Unternehmen aber nicht.
3.20 Was ist ein Servicekonto?
Sind Sie vielleicht Kunde eines Versandhandelsunternehmens? Diese Information sagt lediglich aus, dass Sie Kunde sind. Sie sagt nicht aus, dass Sie bei diesem Unternehmen Zahlungsrückstände haben.
4. Allgemeine Informationen zum Thema Scoring
4.1 Was ist Scoring?
Der Begriff „Scoring“ stammt aus dem Englischen und bedeutet rechnen, einstufen, zählen, „Punkte machen“. Als Scoring werden häufig systematische Verfahren bezeichnet, mit denen Wahrscheinlichkeiten für zukünftige Ereignisse berechnet und Entscheidungen unterstützt werden können. Solche Verfahren spielen in vielen alltäglichen Bereichen wie z. B. der Medizin, bei Wetterprognosen, bei Suchmaschinen und im Kreditgeschäft eine Rolle. Anhand solcher mathematisch-statistischer Verfahren wird beispielsweise die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird.
4.2 Zu welchem Zweck werden Scoring-Verfahren eingesetzt?
Ein bekanntes Beispiel für Scoring ist die KFZ-Versicherung. Die Berechnung der Versicherungsprämie, die jeder Autofahrer zahlen muss, berücksichtigt eine ganze Reihe von Faktoren. Zum Beispiel muss ein 18-jähriger Fahranfänger eine höhere Prämie zahlen, als ein älterer und erfahrener Autofahrer, denn rein statistisch gesehen, ist das Risiko eines Versicherungsfalls bei Fahranfängern größer. Da nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, ob eine Person in der Zukunft unfallfrei fährt oder nicht, werden mit Scoring-Verfahren Wahrscheinlichkeiten berechnet, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen. In der Medizin spielen Scoring-Verfahren beispielsweise eine Rolle, wenn es um die Einschätzung eines Herzinfarktrisikos geht. Umfassende Datenerhebungen und Analysen haben zu wichtigen Erkenntnissen geführt, die es ermöglichen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und akute Krankheiten mit der erfahrungsgemäß besten Therapie zu behandeln. Banken setzen Scoring-Verfahren ein, um z. B. eine Aussage über die statistische Wahrscheinlichkeit zu berechnen, mit der eine Kunde seinen Kredit termingerecht zurückzahlt.
4.3 Warum werden Scoring-Verfahren eingesetzt?
Im Interesse ihrer Kunden und auch im eigenen Interesse wollen Unternehmen die Wünsche schnell und kostengünstig bearbeiten sowie objektive und zuverlässige Entscheidungen treffen. Dies gilt sowohl bei der Vergabe von Bankkrediten, als auch bei der Einräumung von Ratenzahlungen oder Zahlungszielen. An dieser Stelle kommen häufig Scoring-Systeme zum Einsatz, die berechnen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Geschäfte vertragsgemäß erfüllt werden, also Kredite termingerecht zurückgezahlt oder Rechnungen vertragsgemäß beglichen werden. Kunden profitieren aber nicht nur von den günstigeren Preisen, sondern auch von der schnellen Bearbeitung von Krediten. So können teils auch nachts oder am Wochenende Kreditentscheidungen, wie z.B. Online-Kredite und spontane Finanzierungen an der Kasse, getroffen werden.
4.4 Ist Scoring nicht unzulässig?
Nein, denn Scoring-Verfahren sind auch durch das neue Bundesdatenschutzgesetz unter zwei Vorraussetzungen ausdrücklich legitimiert worden: 1. Es müssen für die jeweilige Berechnung relevante Daten verwendet werden (mittlerweile sind sogar Anschriftendaten unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt). 2. Die Berechnung muss mittels eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens durchgeführt werden. Beide Voraussetzungen erfüllt die SCHUFA nachgewiesenermaßen! Wir verzichten sogar standardmäßig auf die Verwendung von Anschriftendaten und nutzen in unseren Standardscores nur kreditrelevante, personenbezogene Informationen.
4.5 Warum werden durch Scoring mehr Vertragsabschlüsse auf Kreditbasis getätigt?
Insgesamt kommt es durch den Einsatz von Scoring-Verfahren zu einer höheren Annahmequote und weniger Ablehnungen von Kreditanträgen. Mit den zusätzlichen Informationen durch die Prognosen von Scoring-Verfahren können z. B. auch Kredite vergeben werden, die ohne Scoring als zu riskant eingestuft und nicht vergeben worden wären. Vorher galt häufig: Im Zweifel eher Nein!
4.6 Werden Kreditentscheidungen zukünftig nur noch durch Scoring getroffen?
Scoring ist eine wichtige Entscheidungshilfe, aber nicht allein ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Bedingungen ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden abschließt. Wenn sich z.B. eine Bank dennoch dazu entscheidet die Kreditvergabe ausschließlich vom Scoring-Ergebnis abhängig zu machen, wird der Kunde darauf hingewiesen. Wenn der Kreditantrag abgelehnt wird oder die Kreditentscheidung nicht nachvollziehbar ist, kann der Kunde sich auf Wunsch die Gründe hierfür von seiner Bank erläutern lassen. Damit hat er auch die Möglichkeit, Fragen zur Kreditvergabe und zu den hierbei verwendeten Daten zu seiner Person zu stellen.
4.7 Anhand welcher Daten berechnet die SCHUFA Wahrscheinlichkeiten?
Scorewerte, die wir zu Verbrauchern berechnen, basieren auf den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die Sie in Ihrer SCHUFA-Auskunft sehen. Zu den gespeicherten Informationen zählen z.B. die Anzahl und Art der Kreditaktivitäten, etwaige Zahlungsausfälle oder Informationen darüber, seit wann Sie schon Erfahrungen im Umgang mit Kreditgeschäften gesammelt haben.
Ein wichtiger Hinweis: Wir haben keine Informationen zu Ihrer Nationalität, Ihrem Beruf, Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand oder darüber, in welcher Wohngegend Sie leben. Diese Daten fließen daher auch nicht in unsere Scores ein.
Bestimmte Informationen werden bei der SCHUFA generell weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scores berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen). Auch die Geltendmachung von Rechten nach dem Bundesdatenschutzgesetz, also z. B. wenn Sie bei der SCHUFA Einblick in die über Sie gespeicherten Informationen nehmen, hat keinen Einfluss auf Ihre Scorewerte.
4.8 Fließen Daten zur Wohngegend (Regio- oder Geodaten) in die Berechnung von SCHUFA-Scores mit ein?
In SCHUFA-Scores gehen standardmäßig keine Daten dazu ein, ob es sich um eine „gute“ oder „weniger gute“ Wohngegend handelt. Informationen z. B. zu Wohnvierteln mit Hinweisen auf Nationalitäten, Alter der Bewohner, Anteil von Familien oder ähnliche soziodemografische Daten werden von uns nicht erfasst und fließen auch nicht in unsere Scores ein. Dies wird fälschlicherweise in der Öffentlichkeit manchmal so dargestellt, weil andere Unternehmen Informationen dieser Art zur Scoreberechnung verwenden. Die SCHUFA ist aufgrund ihrer umfassenden Datenbasis (positive und negative Informationen) die einzige Auskunftei, die standardmäßig mit personenbezogenen und kreditrelevanten Informationen Scores berechnen kann und auf die Nutzung von Anschriftendaten verzichtet. SCHUFA-Standardscores für Verbraucher basieren ausschließlich auf den Informationen, die Sie auch in Ihrer SCHUFA-Auskunft sehen können. Auf Wunsch von Vertragspartnern können in individuellen Lösungen aber auch Anschriftendaten enthalten sein. Die Verwendung solcher Informationen ist mit gewissen Einschränkungen (z. B. Information und deren Dokumentation) durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 01. April 2010 ausdrücklich erlaubt worden. Sie können insbesondere dann hilfreich sein, wenn wenige oder keine weiteren personenbezogenen Daten vorliegen.
4.9 Warum gibt es zu einer Person mehrere Scorewerte?
Die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand einen Kredit zur Finanzierung eines Hauses zurückzahlen wird, kann zu einem anderen Scoreergebnis führen als die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Rechnung nach einer Bestellung im Versandhandel termingerecht bezahlt wird. Aus diesem Grund haben wir mehrere branchenspezifische Scoremodelle entwickelt. Außerdem beauftragen uns immer mehr Unternehmen damit, individuelle Scoring- Lösungen für ihr Haus zu entwickeln, die wiederum zu individuellen Scoreergebnissen führen oder Unternehmen setzen eigene Verfahren ein. Da zu einer Person unterschiedliche Scorewerte berechnet werden können, stellen wir einen zentralen Orientierungswert zur Verfügung - den SCHUFA-Basisscore.
4.10 Ist ein Scorewert veränderlich?
Scorewerte können sich verbessern oder verschlechtern, denn die Daten, die über Sie bei der SCHUFA gespeichert sind, können sich verändern: Neue Informationen können hinzu kommen, andere Daten aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich Daten im Zeitverlauf (z. B. bestehen Geschäftsbeziehungen seit immer längerer Zeit). Ein zweiter Grund für Veränderungen ist: Unsere Berechnungsmodelle werden kontinuierlich darauf hin überprüft, ob sie sichere Prognosen liefern. Falls es erforderlich ist, werden sie angepasst und können dann auch zu anderen Ergebnissen führen.
4.11 Bekommen alle Unternehmen, die mit der SCHUFA zusammenarbeiten, eine Score-Berechnung?
Nein. Unsere Vertragspartner können frei entscheiden, ob sie SCHUFA-Auskünfte mit oder ohne Scorewert erhalten möchten. Tendenziell bevorzugen unsere Vertragspartner aufgrund der guten Erfahrungswerte jedoch Auskünfte mit Scorewert-Angaben.
4.12 Führen SCHUFA-Scores zu einer Annahme/Ablehnung meines Vertragswunsches?
- Grundsätzlich gilt: Ein Scorewert ist eine Entscheidungshilfe, aber nicht allein ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Bedingungen ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden abschließt.
- In die Entscheidung eines Unternehmens fließen neben SCHUFA-Informationen weitere Daten ein. Bei der Vergabe eines Bankkredites sind dies beispielsweise Informationen zum Einkommen, zum Beruf oder zur Vermögenslage.
- Immer mehr Unternehmen setzen heute eigene Scoring-Systeme ein. In diese Systeme können Informationen der SCHUFA oder anderer externer Quellen eingehen, aber auch Angaben, die der Kunde zu seiner Person macht.
- Jedes Unternehmen hat eine individuelle Richtlinie, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss erfolgt.
4.13 Wie kann ich meine Scorewerte verbessern?
Einzelne Informationen haben für sich alleine betrachtet keine oder nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft. Statistisch relevant sind insbesondere Abhängigkeiten einzelner Daten untereinander. Scorewerte können daher kaum an einzelnen Merkmalen festgemacht werden. Grundsätzlich können Sie jedoch folgendes tun, damit Unternehmen Vertrauen in Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit haben:
- Die Gesamtsumme aller finanziellen Verpflichtungen sollte stets im Überblick behalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkünften oder dem Vermögen stehen.
- Bestehende (Kredit-)Verpflichtungen sollten immer vertragsgemäß erfüllt und fristgemäß beglichen werden.
- Falls eine Rechnung oder Ratenzahlung nicht vertragsgemäß gezahlt wurde, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden.
- Kreditlinien sollten nicht überzogen werden.
4.14 Ich habe doch bisher immer alles bezahlt. Warum habe ich keine 100%?
Score-Berechnungen geben zwar aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose für die Zukunft ab, aber das bisherige Zahlungsverhalten lässt sich nicht eins zu eins in die Zukunft übertragen. Auch wenn in der Vergangenheit immer ein vertragsgemäßes Verhalten vorlag, kann es statistisch gesehen sein, dass es in der Zukunft zu Zahlungsstörungen kommen kann - denn eine 100%ige Garantie, dass jemand seine Rechnungen bezahlt, gibt es nicht. Daher werden die bei der SCHUFA zu einer Person gespeicherten Daten in komplexen mathematisch-statistischen Verfahren ausgewertet, um die Wahrscheinlichkeit zu berechnen, mit der diese Person auch zukünftig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Mit dem darin ausgewiesenen Risiko unterstellt die SCHUFA einzelnen Personen nicht unbedingt eine Zahlungsunwilligkeit, aber es kann im Leben immer Situationen geben, welche die Rückzahlungsfähigkeit beeinträchtigen oder sogar zu einer Zahlungsunfähigkeit führen könnten.
4.15 Warum legt die SCHUFA ihr Score-Modell nicht offen?
Die Auswahl und Gewichtung der einzelnen Merkmale unserer Score-Berechnungen beruhen auf anerkannten und bewährten Verfahren und sind das Ergebnis langjähriger Erfahrung. Außerdem wird die Aussagekraft der Prognosen permanent überprüft und durch die Verwendung bei unseren Vertragspartnern in der Realität bestätigt. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese nicht veröffentlichen können, da sie die Grundlage unseres Geschäftes bedeuten und wir auch insoweit im Wettbewerb zu anderen Anbietern stehen. Das SCHUFA Score-Verfahren wird regelmäßig von Universitäten und unabhängigen Fachinstituten überprüft und für aussagekräftig befunden.
4.16 Was kann ich tun, damit die SCHUFA keine Score-Werte zu meiner Person berechnet und damit auch nicht an ihre Vertragspartner weitergibt?
Sie haben generell die Möglichkeit, die Berechnung von SCHUFA-Scores für Sie auszuschließen. Dadurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich an unsere Verbraucherservicestelle in Köln:
SCHUFA Holding AG
Verbraucherservicestelle Köln
Bonner Str. 205 - 207
50968 Köln
Bitte beachten Sie, dass aber unter Umständen Vertragsabschlüsse für Sie in Zukunft dann nicht mehr so einfach, schnell und unkompliziert möglich sein könnten. Außerdem erhalten Sie dann auch keinen Basisscore mehr angezeigt.
4.17 Warum unterscheidet sich der Score-Wert (oder die Risikoquote), den mir die Bank genannt hat, von dem Branchenscore, den ich von der SCHUFA erhalten habe?
Dafür kann es mehrere Gründe geben:
- Unternehmen können eigene Scoring-Modelle im Einsatz haben, in die eigene Daten sowie eventuell auch SCHUFA-Informationen und Informationen aus anderen externen Quellen einfließen.
- Das Unternehmen ist eventuell kein Vertragspartner der SCHUFA und nutzt Scoring-Verfahren eines anderen Anbieters.
- Bei der Score-Berechnung handelt es sich immer um eine Momentaufnahme, da neue Daten hinzukommen und andere aufgrund der Speicherfristen entfallen können. Daher haben sich Ihre Scorewerte eventuell bereits weiterentwickelt.
4.18 Hat die Bestellung einer Eigenauskunft Einfluss auf die Score-Berechnung?
Nein, wenn Sie eine SCHUFA-Auskunft für Verbraucher bestellen wird, dies bei der Berechnung sowohl des Basisscores wie auch der SCHUFA-Branchenscores nicht berücksichtigt. Sie kann also auch nicht zu einer Veränderung des Scores führen.
5. Der SCHUFA-Basisscore
5.1 Was ist der SCHUFA Basisscore?
Der SCHUFA-Basisscore ist ein von Branchen, Unternehmen und speziellen Geschäften unabhängiger Orientierungswert, der anders als die Branchenscores stichtagsbezogen berechnet und im Datenbestand gespeichert wird. Er wird jedem Verbraucher seit April 2007
- direkt und ohne Extra-Bestellung,
- ohne zusätzliche Kosten,
- im Rahmen der SCHUFA-Auskunft für Verbraucher
5.2 Wird der SCHUFA-Basisscore auch an Vertragspartnerunternehmen der SCHUFA weiter gegeben?
Für SCHUFA-Vertragspartnerunternehmen berechnen wir branchenspezifische Scores. Die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand einen Kredit zur Finanzierung eines Hauses zurückzahlen wird, kann zu einem anderen Scoreergebnis führen als die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Rechnung nach einer Bestellung im Versandhandel termingerecht bezahlt wird. Aus diesem Grund haben wir mehrere branchenspezifische Scoremodelle für Unternehmen, die Vertragspartner der SCHUFA sind, entwickelt. Banken haben wiederum eigene Kreditscoring-Systeme, in die SCHUFA-Scores oder die Scores anderer Unternehmen einfließen können. Da zu einer Person unterschiedliche Scorewerte berechnet werden können, stellen wir Verbrauchern einen zentralen Orientierungswert zur Verfügung: den SCHUFA-Basisscore.
5.3 Kann ich den Basisscore auch separat erhalten, und was kostet er?
Jeder Verbraucher erhält den SCHUFA-Basisscore im Rahmen seiner SCHUFA-Auskunft für Verbraucher automatisch und ohne zusätzliche Kosten. Eine separate Bestellung des Basisscores ist leider nicht möglich.
5.4 Warum wird der SCHUFA-Basisscore anders dargestellt als die SCHUFA-Branchenscores?
Bei dem SCHUFA-Basisscore haben wir uns für die leicht verständliche Darstellung in Form der Wahrscheinlichkeit, mit der sich eine Person vertragsgemäß verhält, entschieden. Die SCHUFA-Branchenscores werden an unsere Vertragspartner in Form von Punktwerten samt Risikoklasse und Risikoquote ausgewiesen, da sie diese Angaben für ihre internen Verfahren benötigen.
6. Die SCHUFA-Branchenscores für Vertragspartner der SCHUFA
6.1 Was sind SCHUFA-Branchenscores?
Für SCHUFA-Vertragspartnerunternehmen berechnen wir branchenspezifische Scores. Die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand einen Kredit zur Finanzierung eines Hauses zurückzahlen wird, kann zu einem anderen Scoreergebnis führen als die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Rechnung nach einer Bestellung im Versandhandel termingerecht bezahlt wird. Aus diesem Grund haben wir mehrere branchenspezifische Scoremodelle für Unternehmen, die Vertragspartner der SCHUFA sind, entwickelt.
6.2 Kann ich auch die Scores erfahren, die die SCHUFA für unterschiedliche Branchen berechnet?
Seit dem 1. April 2010 kann jeder Verbraucher einmal jährlich kostenlos eine schriftliche Datenübersicht nach § 34 BDSG erhalten. Bei der Bestellung dieser Datenübersicht kann gleichzeitig die Beauskunftung der Wahrscheinlichkeitswerte zur eigenen Person ausgewählt werden. Eine Auflistung der historischen Wahrscheinlichkeitswerte – das heißt SCHUFA-Scores, die innerhalb der vergangenen 12 Monate an SCHUFA-Vertragspartner beauskunftet wurden – ist in der Datenübersicht grundsätzlich enthalten.
6.3 Warum weichen der SCHUFA-Basisscore und die SCHUFA-Branchenscores voneinander ab?
Die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand einen Kredit zur Finanzierung eines Hauses zurückzahlen wird kann zu einem anderen Scoreergebnis führen als die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Rechnung nach einer Bestellung im Versandhandel termingerecht bezahlt wird. Aus diesem Grund haben wir mehrere branchenspezifische Scoremodelle entwickelt. Außerdem beauftragen uns immer mehr Unternehmen damit, individuelle Scoring-Lösungen für ihr Haus zu entwickeln, die wiederum zu individuellen Scoreergebnissen führen. Da zu einer Person unterschiedliche Scorewerte berechnet werden können, stellen wir jedem Verbraucher einen zentralen Orientierungswert zur Verfügung - den SCHUFA-Basisscore.
6.4 Führen SCHUFA-Scores zu einer Annahme/Ablehnung meines Vertragswunschs?
Grundsätzlich gilt: Ein SCHUFA-Score ist eine Entscheidungshilfe, aber nicht allein ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Bedingungen ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden abschließt. In die Entscheidung eines Unternehmens fließen neben einer SCHUFA-Auskunft oder -Scores weitere Informationen ein. Bei der Vergabe eines Bankkredites sind dies beispielsweise Angaben zu Einkommen, Beruf oder zur Vermögenslage, die Sie im jeweiligen Kreditantrag angeben. Jedes Unternehmen hat eine individuelle Richtlinie, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss erfolgt. Schätzt ein Unternehmen einen SCHUFA-Score für eine direkte Zusage als zu gering ein, dann empfehlen wir Ihnen, das Gespräch mit dem Entscheider aufzunehmen und mit weiteren Informationen zu Ihrer Person (z.B. zu Ihrem Beruf oder Einkommen) das Vertrauen in Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit herzustellen. Immer mehr Unternehmen setzen heute eigene Scoring-Systeme ein. In diese Systeme können Informationen der SCHUFA oder anderer externer Quellen eingehen, aber auch Angaben, die der Kunde zu seiner Person macht. SCHUFA-Vertragspartner, die einen Score zu Ihrer Person wünschen, erhalten diesen übrigens immer in Verbindung mit einer SCHUFA-Auskunft. Wir liefern unseren Vertragspartnern objektive Informationen, aber keine Werturteile. Durch die Weitergabe dieser Informationen unterstützen wir Entscheidungen, getroffen werden sie allerdings von unseren Vertragspartnern.
7. Verbraucherinsolvenz
7.1 Was ist eine Verbraucherinsolvenz?
Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung eröffnet überschuldeten Privathaushalten die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung. Diese erfolgt im Anschluss an eine Wohlverhaltensperiode, die sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet. Danach ist ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich.
7.2 Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenz?
Leider können wir Ihnen an dieser Stelle nicht das komplette Verbraucherinsolvenzverfahren erläutern. Wir empfehlen Ihnen für weitergehende Informationen die Broschüre "Restschuldbefreiung – eine neue Chance für redliche Bürger", herausgegeben vom Bundesministerium für Justiz. Die Infobroschüre erhalten Sie
- zum Download unter www.bmj.de ,
- per Email unter der Adresse bmj@gvp-bonn.de ,
- per Post bei: GVP Gemeinnützige Werkstätten, Maarstraße 98 a, 53227 Bonn.
- zum Download unter www.bmfsfj.de ,
- per Email unter der Adresse publikationen@bundesregierung.de ,
- oder über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock.
7.3 Wo finde ich eine Schuldnerberatungsstelle?
Bei Schuldnerberatungsstellen finden Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation beleuchtet und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Beratungsstellen bieten Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas usw.), Verbraucherzentralen oder Kreis/Stadtverwaltungen an.Wo die nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie
- bei Ihrer Kreis-/Stadtverwaltung,
- im Internet zum Beispiel unter: www.forum-schuldnerberatung.de ,
- oder auf der Internetseite des Familienministeriums: www.bmfsfj.de .
7.4 Woher hat die SCHUFA Informationen zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren?
Wir entnehmen diese Informationen den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Der Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und zur Restschuldbefreiung wird im Bundes- und Staatsanzeiger sowie im Internet veröffentlicht.
7.5 Wie lange bleiben Insolvenzmerkmale gespeichert?
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird für die gesamte Dauer des Verfahrens im SCHUFA Datenbestand gespeichert. Die Information "Insolvenzverfahren eröffnet" wird spätestens drei Jahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammen mit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht. Sobald jedoch die Ankündigung, Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung im SCHUFA-Datengestand festgehalten wird, erfolgt eine Löschung der zuvor gespeicherten Angaben über die Eröffnung, Aufhebung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens.
7.6 Mein Antrag auf ein Insolvenzverfahren wurde durch das Insolvenzgericht abgewiesen. Warum wird die Information dazu nicht gelöscht?
Die Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird für die Dauer von fünf Jahren im Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte gespeichert. Entsprechend wird diese Information im SCHUFA-Datenbestand gespeichert und bei berechtigtem Interesse an SCHUFA-Vertragspartner weitergegeben.
7.7 Das Insolvenzverfahren ist aufgehoben/beendet. Die Restschuldbefreiung wurde beantragt. Warum werden nicht alle Negativmerkmale entfernt oder mit einem Erledigungsvermerk versehen?
Mit der Aufhebung/dem Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Dauer der Wohlverhaltensperiode. Die Ankündigung der Restschuldbefreiung bleibt für diese Zeit (sechs Jahre taggenau) bis zur Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gespeichert.Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von drei Jahren zum Jahresende im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Die von unseren Vertragspartnern gemeldeten Forderungen können erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, der wiederum nach drei Jahren gelöscht wird.
7.8 Warum werden nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht alle Forderungen gelöscht, sondern nur mit einem Erledigungsvermerk versehen?
An dieser Stelle wägt der Datenschutz die Interessen der Wirtschaft zur Einschätzung eines geschäftlichen Risikos gegen die eines Verbrauchers ab. Daher werden Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen und drei Jahre nach Erledigung zum Ende des Kalenderjahres gelöscht.
7.9 Warum melden Vertragspartner bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung weiterhin Salden?
Vertragspartner können gemäß dem SCHUFA-Verfahren bis zur abschließenden Erteilung der Restschuldbefreiung den Stand der offenen Forderung (inkl. evtl. angefallener Gebühren und Zinsen) melden. Erst danach werden die Salden mit einem Erledigungsvermerk versehen.

