Speicherfristen

Gründe für unterschiedliche Speicherfirsten

Es gibt unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung personenbezogener Daten. Die Fristen sollen zum einen die Interessen der Vertragspartner wahren: Unternehmen müssen Geschäftsrisiken kalkulieren können. Zum anderen werden auch die Belange von Verbrauchern berücksichtigt: Informationen werden nach Ablauf von spezifischen Speicherfristen gelöscht.

Beispiele für Speicherfristen

Entfernt werden z.B. Informationen:

  • zu Giro- und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung und
  • über Kredite nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
  • zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, auch nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung
  • aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte nach drei Jahren; auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird
  • Insolvenzmerkmale, einschließlich der Erteilung der Restschuldbefreiung, bleiben in der Regel drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres gespeichert.
  • zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, drei Jahr nach deren Erledigung

Im Falle von Zahlungsausfällen können Vertragspartner die SCHUFA grundsätzlich nur über offene, ausreichend gemahnte und unbestrittene Forderungen informieren. Diese Informationen bleiben nach Erledigung der Forderung in der Regel noch drei Jahre zum Jahresende im Datenbestand der SCHUFA zu der Person gespeichert.

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