Welche Informationen speichert die SCHUFA?

Positives wie Negatives

Viele glauben: "Die SCHUFA hat doch nur Informationen zu Personen, die einen Kredit haben platzen lassen". Das Gegenteil ist der Fall: Zu mehr als 91 Prozent der Personen speichern wir ausschließlich "positive" Informationen, – also Informationen, die zeigen, dass jemand wirtschaftlich aktiv ist und dabei zuverlässig und umsichtig handelt. Zum Beispiel, ob Sie

  • schon Inhaber einer Kreditkarte sind und damit das Vertrauen eines Kartenanbieters genießen,
  • Kredite oder Finanzierungen in Anspruch genommen und vertragsgerecht zurückgezahlt haben,
  • aus dem Versandhandelskatalog oder im Internet auf Rechnung bestellen.

Durch eine Bank gekündigte Kredite, Zahlungsausfälle oder Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen hingegen sind Hinweise für nicht vertragsgemäßes Verhalten.

Wir speichern zu natürlichen Personen personenbezogene Daten wie:
Namen Geburtsdatum und ggf. -ort
Anschrift Ihren persönlichen SCHUFA-Basisscore
eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften  
Von unseren Vertragspartnern erhalten wir Informationen über:
Bankkonten Ratenzahlungsgeschäfte
Kreditkarten Kredite und Bürgschaften
Leasingverträge sowie etwaige Zahlungsausfälle
bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen
Mobilfunkkonten Versandhandelskonten

Entgegen verbreiteter Annahmen haben wir keine Informationen zu Beruf, Vermögen, Einkommen, Nationalität oder Familienstand.

Außerdem ist die SCHUFA die einzige Auskunftei, die aufgrund ihres umfangreichen Datenbestandes standardmäßig auf die Nutzung von Anschriftendaten für die Bewertung von Bonitäten verzichtet.

Herkunft der Daten

Die meisten der Informationen stammen von unseren rund 6.000 Vertragspartnern wie zum Beispiel Kreditinstituten, Leasingunternehmen, Telekommunikationsanbietern, Versand- und Handelshäusern sowie Energieversorgern. Darüber hinaus erhalten wir Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wie z.B. denen der Amtsgerichte.

Umfang der Daten

Die SCHUFA speichert aktuell 479 Millionen Informationen zu 66,2 Millionen Privatpersonen. Zu mehr als
91 Prozent der gespeicherten Personen liegen ausschließlich positive Informationen über vertragsgemäßes Verhalten vor.

Mittlerweile bietet die SCHUFA nicht nur Auskünfte über Privatpersonen an, sondern auch über Unternehmen. Der Bestand der SCHUFA umfasst aktuell knapp 5 Mio. Selbständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende - und alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Damit bietet die SCHUFA für Unternehmen alle notwendigen Informationen aus einer Hand, sowohl für Geschäfte mit Privatpersonen (B2C) als auch mit Geschäftskunden (B2B).

Wer darf was?

SCHUFA-Vertragspartner können bei berechtigtem Interesse Informationen zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden anfragen. Das SCHUFA-Prinzip basiert dabei auf Gegenseitigkeit: Unsere Vertragspartner geben Informationen an uns weiter und fragen Informationen oder auch Einschätzungen zum wirtschaftlichen Risiko eines Geschäfts an. Im Gegenzug informieren sie die SCHUFA über abgeschlossene Verträge und über eventuelle Zahlungsausfälle.

Um SCHUFA-Vertragspartner zu werden, müssen Unternehmen zahlreiche Anforderungen erfüllen, die wir sehr genau prüfen.

Informationen über Personen dürfen zwischen den Vertragspartnern und der SCHUFA nur weitergegeben werden, falls ein "berechtigtes Interesse" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegt.

  • Unter anderem muss es sich um Geschäfte von nennenswertem Umfang handeln, an die ein wirtschaftliches Risiko geknüpft ist.

  • Informationen dürfen nur dann angefragt oder weitergegeben werden, wenn eine Person mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließen möchte oder bereits ein Vertragsverhältnis besteht.

  • Im Kreditbereich muss zudem die Genehmigung zur Weitergabe vorliegen – z.B. die von Ihnen akzeptierte SCHUFA-Klausel.

In Stichproben prüfen wir auch kontinuierlich, ob sich unsere Partner an unsere vertraglichen
Bestimmungen halten.

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