Der Bundestag hat am 29. Mai bzw. am 03. Juli die Datenschutznovellen I (Scoring) und II (Datenhandel) verabschiedet und damit die Novellierung des BDSG noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Die Regelungen treten ab dem 1. September 2009 bzw. 1. April 2010 in Kraft.
Diese umfassende Überarbeitung des BDSG beinhaltet eine ganze Reihe von Themen, wie beispielsweise geänderte Voraussetzungen für die Werbung mit eigenen und fremden Daten, die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, den neu geregelten Arbeitnehmerdatenschutz. Die SCHUFA ist von den Neuerungen insbesondere durch geänderte Regelungen für Scoring und Auskunfteien betroffen.
