Die SCHUFA berechnet Scores zur Bewertung der Bonität von Personen. Doch wie geht das? Alles über das SCHUFA-Scoring und seine Bedeutung.

Inhaltsübersicht

Bonitäts-Scores geben eine statistische Zahlungsprognose wieder. Wie wahrscheinlich ist es, dass Geschäfte vertragsgemäß erfüllt werden, also z. B. geliehenes Geld in Form eines Kredites pünktlich zurückbezahlt wird oder die Rechnung zu einer bereits erhaltenen Bestellung auch bezahlt wird. Je höher ein Score ist, desto höher ist die Zahlungswahrscheinlichkeit. Die SCHUFA hat jetzt das Scoring transparent und nachvollziehbar gemacht. Der neue SCHUFA-Score gilt übergreifend für die Branchen Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Telekommunikation, Handel und Versandhandel/E-Commerce. Mit dem neuen Score sehen Verbraucher und Unternehmen erstmals denselben Score.

Gini und Trennschärfe: Für Auskunfteien wie die SCHUFA ist der Gini-Koeffizient das Maß zur Beurteilung der Qualität ihrer Score-Modelle. Der „Gini“ liegt zwischen 0 und 1. Je höher der Wert, desto besser unterscheidet der Score die Menschen, die sehr wahrscheinlich zurückzahlen können, von denjenigen mit einer schlechteren Zahlungsprognose.

Man spricht hier auch von Trennschärfe. Je besser diese Trennschärfe ist, desto höher wiederum ist die Prognosegüte der Score-Modelle. Dadurch werden Zahlungsausfälle und Überschuldung vermieden.

Wichtig war bei der Entwicklung des neuen SCHUFA-Score, die Prognosegüte zu erhalten und gleichzeitig einen Score anzubieten, der für die Menschen einfach nachvollziehbar ist. Der neue Score hat mit einem Gini von 0,6 dieselbe hohe Prognosegüte wie sein Vorgänger. Damit untermauert der SCHUFA-Score die Qualitätsführerschaft im Verbraucher-Segment.

Regression: Die mathematisch-statistischen Verfahren, die die SCHUFA für den neuen Score einsetzt, ist die logistische Regression. Dieses Verfahren lernt auf Basis von Beispielen unter menschlicher Anleitung, indem sie eigenständig statistische Zusammenhänge aus den Daten extrahieren.

Die SCHUFA trainiert das Verfahren mit zuverlässigen Daten und setzt auf Experten, die die Systeme hinsichtlich Vorhersagequalität, Zuverlässigkeit und Stabilität prüfen und einstellen. Damit behält der Mensch bei der SCHUFA immer die Kontrolle.

Die Wissenschaftlichkeit und Trennschärfe des Verfahrens wurde von unabhängigen externen Gutachtern bestätigt und der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde offengelegt. Die Verfahren greifen auf die personenbezogenen Daten zurück, die auch in der nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden.

Beim Scoring werden anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit Prognosen für die Zukunft erstellt. Grundlage ist die Analyse vieler Zahlungserfahrungswerte. Mithilfe statistisch-mathematischer Methoden können Kriterien ermittelt werden für die ein deutlicher Zusammenhang mit der Bonität von Verbraucher:innen - im positiven wie im negativen Sinne - nachgewiesen ist. Je nach Score-Modell (für Handel, Banken, Telekommunikationsunternehmen etc.) können unterschiedliche Kriterien eine Rolle spielen oder gleiche Kriterien unterschiedlich wichtig sein.

Im Falle einer Anfrage eines Unternehmens nach Bonitätsinformationen ermittelt die SCHUFA dann auf Basis der zu einer Person vorliegenden Daten einen Score – ganz aktuell, weil sich die Datenlage jederzeit verändern kann. Bei der Berechnung des jeweiligen Scorewertes wird das Finanzverhalten von Personen – zu denen ähnliche Informationen vorliegen – miteinander verglichen.

Dabei gilt: Je mehr relevante Informationen zu einer Person analysiert werden können, desto genauer ist der Score. Und umso verlässlicher wird die tatsächliche Kreditwürdigkeit abgebildet. Das ist auch der Grund, warum Verbraucherinnen und Verbraucher, die z. B. vertragsgemäß einen Kredit abbezahlt haben, über einen höheren Score verfügen können als Personen, die gar keine Kreditverpflichtungen haben – und über die auch sonst keine Daten vorliegen.

Das Scoreverfahren der SCHUFA wurde von der zuständigen Datenschutzbehörde auf der Grundlage von vorgelegten Gutachten zur Wissenschaftlichkeit als anwendbar befunden und zudem von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geprüft:

  • Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachbereich Mathematik, Ingenieurwissenschaften)
  • Frankfurt University of Applied Sciences; Frankfurt (Fachbereich Informatik)

Außerdem unterliegen all unsere Score-Berechnungen der DS-GVO, der Datenschutzgrundverordnung.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen auf Basis eines sogenannten berechtigten Interesses, Bonitätsinformationen zu einer Person bei der SCHUFA anfragen. Ein berechtigtes Interesse besteht dann, wenn Unternehmen in Vorleistung gehen, also bei Geschäften, bei denen Verbraucher:innen Waren oder Dienstleistungen vor Bezahlung oder Geld in Form eines Kredites zur Verfügung gestellt werden.

Die SCHUFA hat bonitätsrelevante Informationen zu rund 68 Millionen Personen gespeichert, z. B. zu laufenden Krediten oder ob es Girokonten und Kreditkarten gibt und wenn ja wie viele und seit wann. Es können aber auch Informationen zu Zahlungsstörungen vorliegen (z. B. eine mehrfach angemahnte Rechnung, die trotz Mahnung nicht beglichen wurde) oder Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen, wie z. B. zu einem laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren.

Für ein Unternehmen ist es wichtig zu wissen, ob es Rechnungen gibt, die trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt wurden. Für Banken ist es zudem wichtig zu wissen, ob eine Person weitere Kredite am Laufen hat, um die Bonität einer Person vollumfänglich einschätzen zu können.

Viele Unternehmen wünschen mehr als nur diese Informationen. Sie möchten gerne wissen, wie hoch – statistisch gesehen – die Zahlungswahrscheinlichkeit bei einem gewünschten Vertragsabschluss ist. Und da helfen Scores. Sie analysieren die vorliegenden Informationen und geben eine Zahlungsprognose wieder.

Scoring gibt Unternehmen und Banken die Möglichkeit, Chancen und Risiken eines Vertragsabschlusses noch besser einzuschätzen, um so Zahlungsausfälle zu minimieren. Ein höherer Score-Wert signalisiert eine höhere Bonität und somit ein geringeres Risiko für Unternehmen, dass Zahlungen ausbleiben.

Gleichermaßen trägt das Scoring dazu bei, Menschen mit einer geringeren Bonität vor einer möglichen Überschuldung zu schützen.

Jedes Unternehmen bewertet für sich, ob und unter welchen Bedingungen es ein Geschäft abschließen will. Und dafür nutzt es neben den Bonitätsinformationen der SCHUFA und einem durch die SCHUFA berechneten Score in aller Regel auch noch eigene Daten, die in die unternehmenseigene Risikobewertung einfließen: Banken beispielsweise zu Einkommen und Arbeitsverhältnis, Online-Händler häufig zu Art und Höhe des Warenkorbes.

Selbst ein negativer SCHUFA-Eintrag und ein niedriger Score muss nicht das Aus für einen Geschäftsabschluss bedeuten. Selbst dann – das können wir in unserer Datenbank sehen – kann es noch zu dem gewünschten Vertragsabschluss kommen. Eines ist am Ende aber sicher: Nicht die SCHUFA, sondern jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob ein Vertrag mit Ihnen zustande kommt. Mehr darüber,

Der neue SCHUFA-Score setzt sich aus 12 Kriterien zusammen. Hier sind alle im Überblick.