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FAQ - Fragen & Antworten

Für Privatpersonen

Fragen zum

Unternehmen

Was ist die SCHUFA und wie funktioniert sie?

Die SCHUFA ist Deutschlands führender Lösungsanbieter von Auskunftei- und Informationsdienstleistungen für Unternehmen und Verbraucher. Insgesamt sind rund 10.000 Firmenkunden als Vertragspartner an unsere Dienstleistungen angeschlossen. Auf Grundlage unserer Entscheidungshilfen werden für Privat- und Geschäftskunden schnelle, kostengünstige und unbürokratische Vertragsabschlüsse möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier: So funktioniert die SCHUFA

Ist die SCHUFA eine Behörde?

Die SCHUFA ist keine Behörde und war es auch nie. Sie wird seit ihrer Gründung im Jahr 1927 privatrechtlich geführt und ist seit 2000 eine Aktiengesellschaft, deren Anteile jedoch nicht an der Börse gehandelt werden. Anteilseigner sind Unternehmen aus der Finanzbranche und aus dem Handel.

Weitere Informationen über die SCHUFA finden Sie hier.

Welche Vorteile hat die SCHUFA für Privatpersonen?

Wir sind da, damit Kreditwünsche sicher, schnell und unkompliziert bearbeitet werden können. Zum Beispiel für

  • bei der Finanzierung eines Autos,
  • der Ratenzahlung von Möbeln oder Elektronikartikeln,
  • beim Kauf auf Rechnung im Onlinehandel oder
  • beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages, mit dem telefoniert werden darf, bevor die erste Rechnung kommt.
Verbraucherinnen und Verbrauchern bieten wir darüber hinaus
  • Transparenz über die Daten, die die SCHUFA zur eigenen Person speichert,
  • einen Nachweis über ihre Bonität (zum Beispiel bei der Anmietung einer Wohnung),
  • Informationen zu Unternehmen (zum Beispiel über Bauunternehmen oder Handwerker) und
  • Hilfe bei Identitätsdiebstahl (zum Beispiel bei verlorenen Ausweisdokumenten oder bei Verlust von vertraulichen Daten im Internet).

Was ist ein SCHUFA-Vertragspartner?

Zu den rund 10.000 SCHUFA-Vertragspartnern zählen im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie weiteren Drittländern* ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen.

Das sind z.B.

  • Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken
  • Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen

Hinzu kommen weitere Vertragspartner, die Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem

  • (Versand-)Handel und eCommerce
  • Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-,Versicherungs-, oder Inkassobereich.

*(sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert)

Weitere Informationen finden Sie hier: So funktioniert die SCHUFA

Bekomme ich einen Kredit, weil die SCHUFA zustimmt?

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, daher kann jedes Unternehmen frei entscheiden, mit wem es einen Vertrag abschließen möchte und wie dieser gestaltet ist.

Die SCHUFA unterstützt Entscheidungen ihrer Kunden durch Informationen – trifft die Entscheidungen aber nicht. Über die SCHUFA-Informationen hinaus fließen bei Banken und anderen kreditgebenden Unternehmen häufig noch zahlreiche andere Informationen in eine Entscheidung über einen Kredit ein, die der SCHUFA selbst nicht vorliegen: zum Beispiel Einkommen, Arbeitsverhältnis oder Vermögen.

Was ist die SCHUFA-Klausel?

Die SCHUFA-Klausel gibt es so nicht mehr: sie wurde mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in 2018 durch eine Hinweislösung ersetzt, die aus zwei Teilen besteht, dem SCHUFA-Hinweis und dem SCHUFA-Informationsblatt.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt: SCHUFA-Hinweis & -Informationsblatt

Was sind der SCHUFA-Hinweis und das SCHUFA-Informationsblatt (nach Art. 14 DS-GVO)?

Zur Umsetzung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde die bisherige SCHUFA-Klausel durch eine Hinweislösung ersetzt, die aus zwei Teilen besteht:

  • dem sogenannten SCHUFA-Hinweis, mit dem der Vertragspartner den Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA unterrichtet.
  • einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das eine umfassende Beschreibung der Datenverarbeitung bei der SCHUFA enthält und so den SCHUFA-Hinweis ergänzt.

Der SCHUFA-Hinweis enthält:

  • Hinweise bezüglich der Datenweitergabe an die SCHUFA
  • eine Information über die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten und die mit der Übermittlung verfolgten Zwecke,
  • im Fall von Kreditinstituten eine Befreiung vom Bankgeheimnis, bei Berufsgeheimnisträgern eine entsprechende Befreiung von der Schweigepflicht,
  • Informationen über die Datenverarbeitung und -nutzung durch die SCHUFA

Was ist das SCHUFA-Informationsblatt und welche Aufgabe hat es?

Das SCHUFA-Informationsblatt ermöglicht es Ihnen, die Datenverarbeitung durch die SCHUFA in ihrer Gesamtheit zu überblicken. Die SCHUFA erfüllt mit der SCHUFA-Information ihre gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 14 Abs. 1 und 2 DS-GVO.

Wie erfahre ich, ob Unternehmen Daten zu Geschäften mit mir an die SCHUFA weitergeben? Mehr dazu hier.

Fragen zur

Auskunft

Welche SCHUFA-Auskünfte gibt es und wie erhalte ich sie?

Sie können zwischen verschiedenen Auskunftsmöglichkeiten wählen.

Dabei ist vor allem wichtig, wofür Sie die Auskunft brauchen. Zum einen gibt es Auskünfte, die speziell zur Weitergabe entwickelt wurden (zum Beispiel an Ihren Vermieter oder einen Arbeitgeber bei einem Arbeitsvertrag mit speziellen Anforderungen an die Personalauswahl). Zum anderen gibt es Auskünfte, die vertraulich behandelt werden sollten.

1. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dient dem Nachweis Ihrer Bonität und schafft so Vertrauen, z. B. zwischen Mieter und Vermieter. Mit dem Original-Zertifikat dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre Unterlagen folgende erläuternde Informationen:

  • Ihren tagesaktuellen SCHUFA-Orientierungswert, der eine Aussage zu Ihrer Bonität liefert;
  • Ihre aktuellen SCHUFA-Branchenscores zu den sechs relevantesten Branchen. Sie geben eine Wahrscheinlichkeit wieder, mit der Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden;
  • sowie eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Wie erhalte ich die SCHUFA-BonitätsAuskunft?

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

2. Persönlicher Zugriff auf die zu Ihrer Person gespeicherten SCHUFA-Informationen

Sie können sich auf meineSCHUFA.de registrieren und jederzeit die Informationen aufrufen, die über Sie vorliegen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch den UpdateService per SMS und/oder E-Mail nutzen. Damit benachrichtigen wir Sie automatisch über Änderungen in den Daten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anfragt.

Außerdem unterstützen wir Sie mit der telefonischen Beratung bei Fragen rund um alle SCHUFA-Themen. Dafür erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner aus dem SCHUFA-Beratungsteam.

Zudem können Kunden, die auf meineSCHUFA.de registriert sind, eine SCHUFA-UnternehmensAuskunft bestellen

Wir bieten Ihnen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmte Produkte mit unterschiedlichen Leistungen und Kosten an. Weitere Informationen finden Sie hier.

3. Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)

Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte vertraulich behandelt werden.

Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) auf unserem Portal www.meineSCHUFA.de bestellen.

Was ist eine Datenkopie?

Mit der Datenkopie - oder offiziell der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) - erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Die Informationen sind übersichtlich und thematisch sortiert auf separaten Seiten aufgeführt:

  • Blatt 1 enthält die gespeicherten und für die Identifizierung benötigten Personendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.)
  • Die übrigen Blätter enthalten folgende weitere Informationen:
    • gespeicherte kreditrelevante Daten
    • Anfragen von Unternehmen
    • in den vergangenen 12 Monaten an Vertragspartner übermittelte Scorewerte
    • den SCHUFA-Basisscore
    • ergänzende Erläuterungen und Hinweise (auch auf weitere Informationen im Internet)

Die Datenkopie dient zu Ihrer persönlichen Information und sollte vertraulich behandelt werden.

Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) über unseren SCHUFA Privatkunden ServiceCenter anfordern oder hier online bestellen.

Was ist eine SCHUFA-BonitätsAuskunft?

Mit der SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten Sie eine beweiskräftige Auskunft, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel der Vermieterin oder dem Vermieter) aufzubauen und gleichzeitig Ihre persönlichen Daten zu schützen.

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beinhaltet folgende Informationen:

  • Zertifikat
    Mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Das Zertifikat der SCHUFA ist bei Vermietern anerkannt und durch Sicherheitsmerkmale, wie Hologrammstreifen und SCHUFA-Siegel mehrfach geschützt. Sie geben nur Informationen weiter, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So bleibt Ihre Privatsphäre geschützt.
  • Erläuternde Informationen
    Diese beinhalten weitere Informationen, wie den tagesaktuellen Orientierungswert und Branchenscores, die eine Prognose liefern, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft erfüllt werden. Zudem enthalten die erläuternden Informationen eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Wie erhalte ich die SCHUFA-BonitätsAuskunft?

  • Online: Bestellen Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft bequem hier.
  • Telefon: Rufen Sie uns einfach an unter 0611 – 92780. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen).
  • Brief: Die Vorlage, mit der Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft per Post bestellen können, finden Sie hier. Schneller erhalten Sie Ihre BonitätsAuskunft jedoch, wenn Sie sie online oder per Telefon bestellen.
  • Postbank und Volksbanken: Bei unseren Partnern können Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft innerhalb der jeweiligen Servicezeiten direkt mitnehmen. Für die Bezahlung brauchen Sie ein Bankkonto. Bitte bringen Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass inklusive Meldebescheinigung mit. Die Filialen, in denen Sie eine SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten, finden Sie hier.
  • ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet oder die Postbank:Die digitale, sofort online verfügbare Variante - der SCHUFA-BonitätsCheck - wird auf folgenden relevanten Onlineportalen angeboten. Sie erhalten den SCHUFA-BonitätsCheck nach Ihrer Bestellung und erfolgreicher Identifizierung digital als Download oder alternativ auf dem Postweg.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei unseren Kooperationspartnern (Auszug):

Bonify

ImmobilienScout24®

Immomio

Immowelt

Immonet

Postbank

Sparkassen-Finanzportal

Ich brauche für Vermieter oder Arbeitgeber eine SCHUFA-Auskunft. Welche ist die Richtige?

Mit der SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten Sie eine beweiskräftige Auskunft, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel der Vermieterin oder dem Vermieter) aufzubauen und gleichzeitig Ihre persönlichen Daten zu schützen.

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beinhaltet folgende Informationen:

  • Zertifikat
    Mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Das Zertifikat der SCHUFA ist bei Vermietern anerkannt und durch Sicherheitsmerkmale, wie Hologrammstreifen und SCHUFA-Siegel mehrfach geschützt. Sie geben nur Informationen weiter, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So bleibt Ihre Privatsphäre geschützt.
  • Erläuternde Informationen
    Diese beinhalten weitere Informationen, wie den tagesaktuellen Orientierungswert und Branchenscores, die eine Prognose liefern, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft erfüllt werden. Zudem enthalten die erläuternden Informationen eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Bestellen Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft bequem hier.

Oder rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0611 - 92780. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen).



Wird die Datenkopie auch online zur Verfügung gestellt?

Ja, wir stellen die Kopie der personenbezogenen Daten, kurz Datenkopie, (nach Art. 15 DS-GVO) durch den elektronischen Downloadservice auch online zur Verfügung. Sie erhalten standardmäßig mit jeder postalisch zugeschickten Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) die dafür notwendigen Zugangsdaten. Der Downloadservice zum Abrufen der elektronischen Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) stellt einen zusätzlichen Service zur postalischen Auslieferung dar. Sie entscheiden selbst, ob Sie diesen Service nutzen möchten.

Die Sicherheit personenbezogener Daten ist uns außerordentlich wichtig. Deshalb wird die Kopie der personenbezogenen Daten, kurz Datenkopie, (nach Art. 15 DS-GVO) nach wie vor zunächst postalisch versendet. Sie finden die Zugangsdaten auf der letzten Seite Ihrer postalisch zugeschickten Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) vor der SCHUFA-Information. Auf der meineschufa.de/datenkopie können Sie diese online abrufen.

Warum sind sogenannte Anfragen in meiner Auskunft?

Die gespeicherten Anfragen sind für Sie zwölf Monate taggenau sichtbar, damit Sie sehen können, welches Vertragspartnerunternehmen der SCHUFA Informationen zu Ihrer Person angefragt hat. Daneben dient die Speicherung der Anfrage der Dokumentation und ermöglicht es so, zum Beispiel die Berechtigung einer Anfrage auch im Nachhinein überprüfen zu können.

Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Auskunft unvollständig, nicht mehr aktuell oder unzutreffend sind?

Für die SCHUFA sind korrekte und aktuelle Daten sehr wichtig, da sie unsere Geschäftsgrundlage bilden. Es wird ein regelmäßiges Qualitätsmonitoring durchgeführt.

Fehlende Informationen von SCHUFA-Vertragspartnern werden wir gerne nach Rücksprache mit dem betreffenden SCHUFA-Vertragspartner im SCHUFA-Datenbestand ergänzen, wenn Sie uns hierzu nähere Angaben machen. Sie können Ihr Anliegen dadurch beschleunigen, indem Sie Ihrem Anliegen entsprechende Nachweise beifügen.

Wichtig zu wissen: Nicht alle kreditgebenden Unternehmen sind der SCHUFA angeschlossen und übermitteln Informationen an die SCHUFA.

So können Sie uns kontaktieren:

  • Als registrierter Nutzer einfach und bequem über den persönlichen Bereich - Sie können sich hier neu registrieren.
  • Telefonisch unter 0611 – 92780. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen).
  • Per Post an:

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter

Postfach 10 34 41

50474 Köln

Hier finden Sie weitere Informationen zu Datenschutz und Datenqualität.

Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner – dem Unternehmen, das eine Information übermittelt oder auch gerade nicht übermittelt hat – stellen. Wir setzen uns für Sie ein, schnellstmöglich eine Rückmeldung zu erhalten. Sollte die Antwort unseres Vertragspartners etwas auf sich warten lassen, so bitten wir Sie um Verständnis. Ihr Bestreiten des Sachverhalts kann durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich gemacht werden. In Zweifelsfällen werden die zu Ihrer Person gespeicherten Daten so lange nicht an anfragende Vertragspartner übermittelt, bis der Sachverhalt geklärt werden konnte.

Was ist der Unterschied zwischen „Anfrage Kredit“ und „Anfrage Kreditkonditionen“?

Anfrage Kreditkonditionen

Sie haben sich im Rahmen von Angebotsvergleichen unverbindlich nach Konditionen für einen Kredit erkundigt. Daher hat unser Vertragspartner eine „Anfrage Kreditkonditionen“ gestellt. Diese Anfrage hat keinen Einfluss auf Ihren SCHUFA-Score.

Anfrage Kredit

Sie haben einen konkreten Kreditantrag gestellt, der uns als „Anfrage Kredit“ durch unseren Vertragspartner gemeldet wurde. Eine Kredit-Anfrage hat Einfluss auf das Scoring der SCHUFA.

Warum steht mein abbezahlter Kredit immer noch in der SCHUFA?

Abbezahlte Kredite ohne Zahlungsausfälle bleiben nach deren Erledigung taggenau drei Jahre gespeichert. Informationen zu unseren Loeschfristen finden Sie hier.

Beispiel: Wenn Sie am 17.04.2017 die letzte Rate bezahlt haben, löschen wir die Information am 16.04.2020.

Für Sie als Verbraucher kann dies ein Vorteil sein: Wenn Sie einen weiteren Kredit abschließen wollen, kann Ihre Bank oder Sparkasse es positiv einschätzen, dass Sie bereits einen Kredit ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben. Die vorzeitige bzw. vertragsgemäße Erledigung von Krediten weist Sie als zuverlässigen Kreditnehmer aus.

Warum ist meine Kreditkarte bzw. mein Girokonto immer noch bei der SCHUFA gespeichert, obwohl es nicht mehr besteht?

Möglicherweise wurde uns die Beendigung Ihres Girokontos bzw. Ihrer Kreditkarte von Ihrer Bank oder Sparkasse noch nicht mitgeteilt. Bitte kontaktieren Sie uns, wir klären dies gerne mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Sie können sich natürlich auch direkt an Ihre Bank oder Sparkasse wenden, damit diese uns den aktuellen Stand meldet.

So können Sie uns kontaktieren.

In meiner Auskunft steht etwas von einem "grundpfandrechtlich gesicherten Kredit". Ich habe aber gar kein Haus.

Es könnte sich hierbei um einen mit einem Bausparvertrag verbundenen Kredit handeln.

Ich bin nicht unbekannt verzogen. Warum wird ein Auftrag zur Anschriftenermittlung gemeldet?

Ein Unternehmen hat den Anschriftenermittlungsauftrag bei der SCHUFA gestellt, da ihm Ihre neue Anschrift nicht vorliegt. Nähere Details kann Ihnen das entsprechende Unternehmen erteilen.

In meiner Auskunft steht, ich habe ein Servicekonto beim Unternehmen XYZ. Habe ich dort Schulden?

Nein. Sie sind offensichtlich Kunde bei diesem Unternehmen und für Sie wurde ein Kundenkonto eingerichtet, das Ihren Mobilfunkvertrag betrifft. Dabei handelt es sich aber um einen Laufzeitvertrag und nicht um einen Prepaid-Vertrag.

Wieso steht in meiner Auskunft eine Anfrage von eBay?

Sobald Sie bei einem Online-Auktionshaus, wie zum Beispiel bei eBay, Anbieter oder Bieter werden möchten, wird Ihre Identität geprüft. Dies dient – sowohl für das Unternehmen wie auch für Sie – dem Schutz vor Betrugsfällen. Auskünfte zur Bonität erhalten diese Unternehmen aber nicht.

Ein Hinweis auf einen Identitätscheck zeigt, dass ein eCommerce-Unternehmen oder ein Online-Auktionshaus Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift geprüft hat, um die Sicherheit im elektronischen Datenverkehr zu verbessern.

Warum steht in meiner Auskunft „Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen“ oder „Gläubigerbefriedigung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses ausgeschlossen“?

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung dieser Informationen im Schuldnerverzeichnis wird der Geschäftsverkehr geschützt. Die SCHUFA verfolgt das gleiche Ziel und speichert ebenfalls die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte. Die SCHUFA speichert nur die Tatsache der Veröffentlichung im Schuldnerverzeichnis und übernimmt nachträgliche Änderungen. Wenn zum Beispiel die Forderung eines Gläubigers beglichen und die Information im Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde, erfolgt daraufhin auch die Löschung der Information bei der SCHUFA.

Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis erfolgen nach Anordnung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher in folgenden Fällen:

  • Wenn der Schuldner im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegt
  • Wenn eine Vollstreckung aussichtslos ist, d. h. wenn der Schuldner seine Vermögensverhältnisse zwar offenlegt, aber die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögenswerte nicht ausreichen, um eine vollständige Befriedigung des Gläubigers zu gewährleisten
  • Wenn der Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht innerhalb eines Monats gegenüber dem Gerichtsvollzieher nachweist

Sollten Sie feststellen, dass wir eine Information aus dem Schuldnerverzeichnis noch nicht aktualisiert haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Wir nehmen dann die entsprechende Aktualisierung nach entsprechender Prüfung vor. Alternativ können Sie uns auch eine Löschbescheinigung zukommen lassen. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht.

So können Sie uns kontaktieren.

Was bedeutet „Abgleich gegen Compliance-Listen?“

Unternehmen sind durch gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, potenzielle und bestehende Geschäftspartner zum Zweck der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinsichtlich ihres Compliance-Status zu überprüfen. Dies bedeutet, dass sie feststellen müssen, ob es sich bei ihren (potenziellen) Geschäftspartnern um politisch exponierte Personen, Personen, die diesen nahestehen, oder um sanktionierte Personen handelt.


  • Politisch exponierte Personen (PEP):
    Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder früher ausgeübt haben, werden als politisch exponierte Personen bezeichnet. Dies sind zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Minister und deren Stellvertreter, Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder der obersten Gerichte oder der Führungsetagen staatlicher Behörden wie Rechnungshöfe oder Zentralbanken. Auch Botschafter und Führungspersonen staatlicher Unternehmen zählen dazu.
  • Nahestehende einer politisch exponierten Person (PEP-Nahestehende):
    Personen werden als PEP-nahestehend bezeichnet, wenn sie z.B. unmittelbare Familienmitglieder einer politisch exponierten Person sind. Auch Personen, die mit der PEP bekanntermaßen enge Geschäftsbeziehungen pflegen, zählen zu dieser Personengruppe.
  • Sanktionierte Personen:
    Sanktionierte Personen sind Personen, gegen die von Staaten oder Staatengemeinschaften wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen erlassen wurden. Hierzu zählen auch Personen, die mit sanktionierten Personen in Verbindung stehen. Unternehmen drohen empfindliche Konsequenzen, wenn sie sanktionierten Personen z.B. finanzielle Mittel, wirtschaftlich veräußerbare Ressourcen oder auch Immobilien zur Verfügung stellen.
Eine gängige Methode ist der Abgleich der Personendaten potenzieller oder bestehender Geschäftspartner gegen Listen politisch exponierter Personen und Listen sanktionierter Personen – sogenannte Compliance-Listen.

Die Informationsquellen für die PEP-Listen sind offizielle Webseiten der Regierung und offizielle Publikationen. Die Sanktionslisten stammen von offiziellen Herausgebern wie Ministerien und Institutionen. Diesen Abgleich führt die SCHUFA zur Unterstützung ihrer Vertragspartner durch. Er hat keine Auswirkung auf die Einschätzung Ihrer Bonität durch die SCHUFA.

Was bedeutet eine „hinreichende Übereinstimmung“ zwischen meinen Daten und einem Eintrag auf einer Compliance-Liste?

Eine hinreichende Übereinstimmung ist gegeben sobald zum Beispiel eine Namensgleichheit oder auch eine Namensähnlichkeit zwischen Ihren Personendaten und den Personendaten eines Eintrags auf einer Compliance-Liste besteht.

Im Rahmen von Vertragsanbahnungsprozessen oder während laufender Geschäftsbeziehungen kann ein Unternehmen die Feststellung einer hinreichenden Übereinstimmung unter anderem als Anlass für eine Detailrecherche nutzen. Durch diese Detailrecherche kann das Unternehmen prüfen, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um die Person auf der jeweiligen Compliance-Liste handelt. Wie diese Prüfungen im Einzelnen aussehen, hängt von dem jeweiligen Unternehmen ab.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihren jeweiligen Geschäftspartner.


Ich bin keine politisch exponierte Person, keine sanktionierte Person und stehe auch in keiner Verbindung zu solchen. Wieso steht hierzu dennoch etwas auf meiner Datenkopie?

Besteht eine hinreichende Übereinstimmung zwischen der Schreibweise Ihres Namens und ggf. weiterer Daten (z.B. Geburtsdatum) und einem Eintrag zu einer politisch exponierten Person, einer PEP-nahestehenden Person oder auch einer sanktionierten Person auf einer Compliance-Liste, wird diese Information auf Ihrer Datenkopie ausgewiesen.

Führt ein Vertragspartner der SCHUFA eine Anfrage zu Ihrer Person durch, wird Ihnen diese zu Dokumentationszwecken ebenfalls angezeigt, da die SCHUFA für Ihren Vertragspartner diesen Abgleich gegen die Compliance-Listen durchführt.

Wichtig zu wissen: Im Falle einer hinreichenden Übereinstimmung zwischen Ihren Personendaten und einem Eintrag auf einer Compliance-Liste, übermittelt die SCHUFA lediglich den Hinweis über die hinreichende Übereinstimmung an den Vertragspartner. Die eigentliche Compliance-Prüfung hingegen wird vom Vertragspartner durchgeführt. Die SCHUFA selbst tätigt also keine Aussage darüber, ob der Eintrag tatsächlich Ihre Person betrifft oder nicht.


Fragen zu

Daten

Woher hat die SCHUFA die Daten?

Die SCHUFA erhält Daten von den ihr angeschlossenen Unternehmen (Vertragspartner). Da wir seit Gründung der SCHUFA im Jahr 1927 nach dem Gegenseitigkeitsprinzip arbeiten, sind unsere Vertragspartner gleichermaßen Datenlieferant und -empfänger. Die Bündelung an Informationen an einer zentralen Stelle – der SCHUFA – ermöglicht es Unternehmen, einen vollständigen Blick auf die Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern, um diese in ihrem Risikomanagement zu berücksichtigen. Über die Daten der angeschlossenen Unternehmen hinaus erhält die SCHUFA auch Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Schuldnerverzeichnis und dem Insolvenzregister. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet die SCHUFA?

Die SCHUFA verarbeitet die folgenden Kategorien personenbezogener Daten (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue):
  • Personendaten, zum Beispiel Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
  • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (zum Beispiel Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)
  • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung
  • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen
  • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
  • Scorewerte

Die SCHUFA nutzt für ihre Bonitätsscores keine Informationen über:

  • Vermögen und Einkommen
  • Beruf
  • Familienstand
  • Nationalität
  • Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (zum Beispiel religiöse, politische)
  • Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)

Diese Daten liegen der SCHUFA auch nicht vor!

Was sind positive und was sind negative gespeicherte Informationen?

Positive Informationen
Als positive Informationen gelten Angaben zu vertragsgemäßem Verhalten, wie zum Beispiel
  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Kredite
  • Versandhandelskonten

Diese Informationen sind Hinweise darauf, dass Unternehmen einer Person Vertrauen schenken.
Zu über 90 % aller Personen, zu denen wir Daten speichern, liegen ausschließlich positive Vertragsinformationen vor.

Negative Informationen
Hinweise für nicht vertragsgemäßes Verhalten sind beispielsweise

  • ein durch die Bank aufgrund von Zahlungsrückständen gekündigter Kredit
  • Zahlungsausfälle
  • Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen

Wie erfahre ich, welche Daten die SCHUFA über mich gespeichert hat?

So erhalten Sie persönlichen Zugriff auf die zu Ihrer Person gespeicherten SCHUFA-Informationen:

Registrierung auf meineSCHUFA.de

Sie können sich auf meineSCHUFA.de registrieren und jederzeit die Informationen aufrufen, die über Sie vorliegen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch den UpdateService per SMS und/oder E-Mail nutzen. Damit benachrichtigen wir Sie automatisch über ausgewählte Änderungen in den gespeicherten SCHUFA-Daten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anfragt.

Außerdem unterstützen wir Sie mit der telefonischen Beratung bei Fragen rund um alle SCHUFA-Themen. Dafür erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner aus dem SCHUFA-Beratungsteam.

Zudem können Kunden, die auf meineSCHUFA.de registriert sind, eine SCHUFA-UnternehmensAuskunft bestellen.

Wir bieten Ihnen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmte Produkte mit unterschiedlichen Leistungen und Kosten an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) - kurz: Datenkopie

Sie können bei uns eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern. Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte daher vertraulich behandelt werden.

Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) auf unserem Portal www.meineSCHUFA.de anfordern.

Was macht die SCHUFA zur Qualitätssicherung ihrer Daten?

Daten sind die Grundlage unseres Geschäfts, daher überprüfen wir die Qualität unserer Informationen sehr sorgfältig und verbessern sie stetig. Zu unserer Qualitätssicherung zählen aufwändige Datenanalysen, Plausibilitätsprüfungen und Inventuren, bei denen wir gemeinsam mit unseren Kunden gespeicherte Informationen verifizieren. Darüber hinaus veranlassen wir regelmäßige Stichproben, um sicher zu gehen, dass Datenschutzrichtlinien und Meldepflichten von den uns angeschlossenen Unternehmen eingehalten werden.

Unser Anliegen ist es, möglichst jeden Fehler – ganz egal aus welcher Quelle – zu vermeiden. Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gespeicherten Daten gehen wir umgehend nach.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihren Daten bei der SCHUFA.

Wird eine gespeicherte Information reklamiert, nehmen wir – sofern erforderlich – Kontakt zum meldenden Unternehmen auf und aktualisieren den Datensatz so schnell wie möglich. Die uns angeschlossenen Unternehmen sind selbstverständlich zu einer ordnungsgemäßen Meldung verpflichtet.

Was macht die SCHUFA zum Schutz der Daten?

Der Datenschutz und insbesondere der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten stehen bei der SCHUFA an erster Stelle.

Unsere Dienstleistung unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir speichern Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland. Darüber hinaus steht die SCHUFA unter der Aufsicht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Behörde hat uneingeschränkten Zugang zu allen datenschutzrelevanten Vorgängen und Prozessen in unserem Haus, und wir stehen in einem kontinuierlichen Austausch miteinander.


Ich bin der Meinung, dass in meinem SCHUFA-Datensatz Informationen fehlen oder nicht korrekt sind. Was kann ich tun?

Sollten Sie der Meinung sein, dass etwas mit den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten nicht stimmt, dann reicht ein Hinweis an unseren Privatkundenservice und wir klären den Sachverhalt. Dafür kontaktieren wir in der Regel das Unternehmen, von dem die Daten stammen.

Wenn zum Beispiel ein Kredit bei uns nicht gespeichert ist, kann dies darauf zurückzuführen sein, dass das kreditgebende Unternehmen nicht mit uns zusammenarbeitet. Vereinzelt kann es auch sein, dass ein Vertragspartner es versäumt hat, uns rechtzeitig zu informieren. Das klären wir gerne für Sie.

Kontaktieren Sie uns!

Ist eine gespeicherte Information tatsächlich fehlerhaft oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit, wird sie so schnell wie möglich korrigiert oder gelöscht.

Sie vermuten eine Personenverwechslung oder einen Datenmissbrauch? Bei solch einem Verdacht wenden Sie sich an schnelleHilfe@schufa.de


Warum prüft die SCHUFA die Daten nicht, bevor sie übernommen werden?

Ob Kreditvertrag, Girokonto oder Ratenkauf: Wir erhalten zwar Informationen zu kreditrelevanten Geschäften von unseren Vertragspartnern, können den Sachverhalt aber nicht überprüfen, da wir hieran nicht beteiligt sind. Nur das meldende Unternehmen und die betreffende Person haben direkten Kontakt miteinander und kennen den Sachverhalt.

Aus diesem Grund hat die SCHUFA einen Rückfrageprozess etabliert: Erhalten wir von Ihnen den Hinweis, dass Ihre Daten unvollständig oder nicht korrekt sind, dann klären wir dies in Rücksprach mit dem meldenden Unternehmen. Wir gehen jedem Hinweis umgehend nach. Ist eine gespeicherte Information unzutreffend, korrigieren wir sie so schnell wie möglich.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu den Daten in Ihrer SCHUFA-Auskunft.

Warum informiert mich die SCHUFA nicht, wenn neue Daten gespeichert werden oder Daten sich ändern?

Die Information, dass persönliche Daten und Vertragsdaten an die SCHUFA gemeldet werden, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Unternehmen, mit dem sie Geschäfte abschließen. Üblicherweise finden Sie die Hinweise in den AGBs des Unternehmens.

Das ist über die DS-GVO geregelt:

  • Bei allen Bankgeschäften wird der Kunde von der Bank durch den SCHUFA-Hinweis und der ergänzenden SCHUFA-Information darüber informiert, dass Daten an die SCHUFA übermittelt werden und wie die SCHUFA die Daten verarbeitet.
  • Bei Meldung negativer Informationen an die SCHUFA informiert das Unternehmen den Kunden über die bevorstehende Übermittlung, in der Regel passiert das bereits in den Mahnschreiben. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen (sogenannte „titulierte Forderungen“) durch das Unternehmen wird der Kunde ebenfalls informiert.

Die Privatkunden-Produkte der SCHUFA bieten Ihnen unter meineschufa.de eine Reihe von Services, um sich über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu informieren und über Anfragen durch Unternehmen benachrichtigt zu werden.

Mehr dazu unter meineschufa.de

Wie lange speichert die SCHUFA personenbezogene Daten?

Die Löschung der Daten erfolgt automatisch taggenau auf Basis der festgelegten Speicherfristen.

  • Welche Informationen?
    Wann werden diese aus der SCHUFA gelöscht?
  • Störungsfreie Kredite
    Drei Jahre nach Erledigung
  • Kreditanfragen
    Nach zwölf Monaten
  • Störungsfreie Verträge (Girokonten Basiskonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten)
    Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch das Unternehmen an die SCHUFA
  • Voranschriften
    Werden drei Jahre gespeichert. Voranschriften sind wichtige Informationen zur Identifizierung und können Personenverwechslungen vermeiden. Daher kann die Speicherung für jeweils drei weitere Jahre verlängert werden, wenn keine neuen Voranschriften hinzukommen.
  • Pfändungskonten, Basiskonten
    Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch das Unternehmen an die SCHUFA
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen
    Nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird
  • Verbraucher-/
    Insolvenzverfahren oder
    Drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
  • Restschuldbefreiungsverfahren
    Sechs Monate nach Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Abgewiesene
    Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren
    Nach drei Jahren

Wie lange werden Saldenmeldungen gespeichert?

Was sind Saldenmeldungen?

Vertragspartner übermitteln uns aktuelle Informationen zu nicht vertragsgemäßem Verhalten in regelmäßigen Abständen. Das sind sogenannte Saldenmeldungen, in denen zum Beispiel etwaige Teilzahlungen der Verbraucher berücksichtigt werden.


Wie lange werden Saldenmeldungen gespeichert?

  • Personenbezogene Daten über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde; die Notwendigkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils drei Jahre (taggenau) nach dem jeweiligen Ereigniseintritt (zum Beispiel erstmalige Einmeldung der Forderung oder Saldenaktualisierung) überprüft.
  • Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung.


Wie erfahre ich, ob Unternehmen Daten zu Geschäften mit mir an die SCHUFA weitergeben?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht bei der Meldung von Informationen an die SCHUFA eine Fülle von Transparenzanforderungen und Informationspflichten vor. Diese richten sich zunächst an Unternehmen, mit denen Verbraucher eine geschäftliche Beziehung haben. Bis zum Wirksamwerden der DS-GVO wurde die Datenübermittlung an die SCHUFA in der Regel auf eine vom Kunden zu unterzeichnende SCHUFA-Klausel gestützt, die eine Einwilligung in die Datenübermittlung und einen Hinweisteil für die Übermittlung von Negativdaten enthielt. Zur Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO wurde die bisherige SCHUFA-Klausel durch eine Hinweislösung ersetzt, die aus zwei Teilen besteht:

  • dem sogenannten SCHUFA-Hinweis, mit dem der Vertragspartner den Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA unterrichtet
  • einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das eine umfassende Beschreibung der Datenverarbeitung bei der SCHUFA enthält und so den SCHUFA-Hinweis ergänzt

Offene Forderungen werden der SCHUFA in der Regel* nur gemeldet, sofern sie vorher zweimal angemahnt wurden und vom Verbraucher unbestritten sind. Der Verbraucher wird also im Vorfeld über die bevorstehende Übermittlung von Informationen an die SCHUFA informiert.

* Darüber hinaus nennt § 31 Abs. 2 S. 1 BDSG weitere Voraussetzungen, welche die SCHUFA für die Zulässigkeit der Übermittlung von offenen Forderungen zugrunde legt:

Die Verwendung eines von Auskunfteien ermittelten Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit einer natürlichen Person ist im Fall der Einbeziehung von Informationen über Forderungen nur zulässig, soweit die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen und nur solche Forderungen über eine geschuldete Leistung, die trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, berücksichtigt werden,

1. die durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden sind oder für die ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,

2. die nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind,

3. die der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat,

4. bei denen
  • der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
  • die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
  • der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
  • der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder

5. deren zugrunde liegendes Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und bei denen der Schuldner zuvor über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist.

Erhalten Unternehmen, die bei der SCHUFA Informationen über mich anfragen, alles, was über mich gespeichert ist?

Nein. Nur Sie persönlich erhalten die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen in vollem Umfang. Die Vertragspartner der SCHUFA, also die anfragenden Unternehmen, erfahren deutlich weniger. Voraussetzung für das Einholen einer Auskunft ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses.

Grundsätzlich erfahren SCHUFA-Vertragspartner nicht, bei welchen Unternehmen Sie Kunde sind.

Anfragen (zum Beispiel im Rahmen eines Kreditvertrages) werden von uns zwölf Monate taggenau gespeichert, unabhängig davon, ob die Geschäftsbeziehung zustande gekommen ist oder nicht. In diesem Zeitraum haben Sie selber und die für uns zuständige Datenschutzbehörde die Möglichkeit der Kontrolle. SCHUFA-Vertragspartnerunternehmen werden Anfragen nur 10 Tage lang mitgeteilt.

Konditionenanfragen werden anderen SCHUFA-Vertragspartnern generell nicht offengelegt. Konditionenanfragen werden uns gemeldet, wenn Sie sich ganz unverbindlich über Kreditkonditionen erkundigen.

Ich möchte nicht, dass die SCHUFA Daten zu meiner Person speichert. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Art. 21 Abs. 1 geregelt.

Alle Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Um Ihr Widerspruchsrecht geltend zu machen, können Sie ihr Anliegen mit entsprechenden Nachweisen postalisch an die SCHUFA zur Prüfung senden.

Fragen zum

Scoring

Was ist Scoring?

Beim Scoring geht es grundsätzlich um die Frage: „Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt?“ Um Eintrittswahrscheinlichkeiten möglichst genau zu prognostizieren werden zum Beispiel in der Medizin, der Meteorologie oder im Versicherungswesen dazu relevante Daten erfasst und statistisch ausgewertet.

Beim Bonitäts-Scoring geht es um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren Zahlungen nachkommt. Das ist eine sehr wichtige Information für Banken oder für den Handel. Es hilft dabei, datenbasiert zu entscheiden, ob ein Kredit oder ein Kauf auf Rechnung zustande kommt. So wird das Risiko eines Zahlungsausfalls minimiert.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.


Was ist der SCHUFA-Score?

Den einen SCHUFA-Score gibt es nicht. Denn es gibt für unterschiedliche Branchen eigene Scores. Diese so genannten Branchenscores sind speziell auf die Bedürfnisse und die Risikobereitschaft unterschiedlicher Branchen zugeschnitten, wie etwa der SCHUFA-Score für Online-Handel oder der für Banken. Der Bankenscore ist hierbei der wichtigste und bekannteste Score.

Wenn wir vom SCHUFA-Score sprechen, dann ist vom sogenannten Basisscore die Rede. Der Basisscore ermöglicht eine branchenübergreifende Einschätzung. Im Basisscore sind alle Branchenscores berücksichtigt. Er wird als Erfüllungswahrscheinlichkeit in Form eines Prozentwertes dargestellt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Was ist der SCHUFA-Basisscore?

Der Basisscore ermöglicht Ihnen eine branchenübergreifende Einschätzung Ihrer Bonität. Sie können ihn online einsehen, wenn Sie eines der meineSCHUFA-Pakete nutzen. Außerdem wird er in der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) ausgewiesen.

Der Basisscore wird als Erfüllungswahrscheinlichkeit in Form eines Prozentwertes dargestellt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Er wird nicht an Unternehmen weitergegeben. Das heißt, wenn ein Unternehmen Informationen zu Ihrer Person anfragt, wird er diesem nicht mitgeteilt. Die SCHUFA-Vertragspartner erhalten stattdessen zur Unterstützung ihrer Geschäftsentscheidungen spezielle branchenspezifische oder individuelle Scores, die tagesaktuell errechnet werden und vom Basisscore abweichen können.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Wie funktioniert die SCHUFA-Scoreberechnung?

Beim Score-Verfahren wird das Kreditverhalten einer Person mit dem anderer Verbraucherinnen und Verbraucher verglichen, die ähnliche Merkmale aufweisen. Der dann errechnete Score orientiert sich an der Ausfallrate von Zahlungen in dieser Vergleichsgruppe. Mit diesem Verfahren prognostizieren wir das Rückzahlungsverhalten einer Person.

Dabei gilt: Je mehr unterschiedliche Merkmale bekannt sind, d.h. je mehr Daten verfügbar sind, desto differenzierter kann die Gruppierung vorgenommen werden – und umso präziser kann das Rückzahlungsverhalten der einzelnen Person eingeschätzt werden.

Um mehr über die Scoreberechnung zu erfahren, probieren Sie den SCHUFA-ScoreSimulator.

Was sagt mein SCHUFA-Score aus?

Die SCHUFA hat zum besseren Verständnis des eigenen SCHUFA-Scores Scoreklassen festgelegt. Informationen zu diesen finden Sie hier. Die Scorekategorien gelten für den Basisscore und den Score-Simulator. Bei manchen Branchenscores können die Scorewerte und die Einordnung in die Klassen abweichen. Die Kategorien wurden im Juni 2023 eingeführt und sollen zukünftig einheitlich bei der SCHUFA eingesetzt werden.

In unseren Produkten findet sich teilweise noch die folgende Risikotabelle:

  • > 97,5 %
    sehr geringes Risiko
  • 95 % – 97,5 %
    geringes bis überschaubares Risiko
  • 90 % – 95 %
    zufrieden stellendes bis erhöhtes Risiko
  • 80 % – 90 %
    deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
  • 50 % – 80 %
    sehr hohes Risiko
  • < 50 %
    sehr kritisches Risiko

Eine Erfüllungswahrscheinlichkeit von 95 % sagt aus, dass die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kunde Zahlungen vertragsgemäß leistet bei 95 % liegt. Anders ausgedrückt: Nach statistischen Erkenntnissen würden 95 von 100 Personen zuverlässig bezahlen.

Warum nutzen Unternehmen Bonitäts-Scores? Und was habe ich davon?

Ohne Bonitätseinschätzung müssten Unternehmen und Banken ein finanzielles Ausfallrisiko auf alle Geschäfte umlegen. Das würde jeden betreffen!

Viele Produkte, Dienstleistungen und Kredite wären wahrscheinlich teurer – für uns alle. Zahlreiche Geschäfte würden sehr viel länger dauern.

Sie müssten vielleicht – wie in anderen Ländern obligatorisch – extra eine teure Kreditausfallversicherung für ein Darlehen abschließen. Bequeme Zahlungsoptionen wie „Kauf auf Rechnung“ im Internet würde es wohl in der jetzigen Form kaum geben. Viele Online-Bestellungen würden Tage zur Abwicklung benötigen – heute nur Sekunden.

Erfahren Sie mehr unter Scoring bei der SCHUFA.

Entscheiden SCHUFA-Scores über den Vertragsabschluss?

Jeder Anbieter entscheidet für sich, ob und unter welchen Bedingungen er ein Geschäft mit Ihnen abschließen will. Und dafür nutzt er oft auch noch eigene Daten. Deshalb können wir nicht sagen, bei welchem SCHUFA-Score ein Geschäft zustande kommt. Und bei welchem nicht. Das entscheidet immer der Anbieter.

Der SCHUFA-Score ist lediglich eine Entscheidungshilfe und nicht allein ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Bedingungen ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden abschließt.

In die Entscheidung eines Unternehmens fließen neben SCHUFA-Informationen weitere Daten ein, die die SCHUFA weder speichert noch liefert. Bei der Vergabe eines Bankkredites sind dies beispielsweise Informationen zum Einkommen, zum Beruf oder zur Vermögenslage.

Immer mehr Unternehmen setzen heute eigene Scoring-Systeme ein. In diese Systeme können Informationen der SCHUFA oder anderer externer Quellen eingehen, aber auch Angaben, die der Kunde selbst zu seiner Person macht.

Jedes Unternehmen hat eine individuelle Richtlinie, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss erfolgt.

SCHUFA-Vertragspartner, die einen Scorewert zur Einschätzung der Bonität wünschen, erhalten diesen übrigens immer in Verbindung mit einer SCHUFA-Auskunft. Durch die Weitergabe dieser Informationen unterstützen wir Entscheidungen, getroffen werden sie allerdings von unseren Vertragspartnern.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Warum habe ich keinen Basisscore von 100 %?

Scorewerte stehen für die statistische Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person in Zukunft ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird und errechnen sich aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit. Ein Basisscore von 100 % würde bedeuten, dass ein Zahlungsausfall ausgeschlossen ist. Aber auch wenn diese Person bislang alle Rechnungen vertragsgemäß bezahlt hat, können theoretisch Situationen im Leben eintreten, in denen die Person den Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wie Krankheit oder Verlust der Arbeit. Somit kann ein Basisscore von 100 % überhaupt nicht erreicht werden, da es nie eine vollständige Zahlungsgarantie geben kann.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Warum hat sich mein Basisscore verändert?

Veränderungen des Basisscores sind völlig normal. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn uns ein Unternehmen eine neue Information über Sie mitteilt.

Veränderungen müssen aber nicht immer zwingend auf neu gemeldeten oder zwischenzeitlich gelöschten Informationen beruhen. Es spielt beispielsweise auch eine Rolle, wie lange eine Vertragsbeziehung schon besteht. So kann sich der Basisscore verändern, ohne dass sich auf den ersten Blick Veränderungen im SCHUFA-Datenbestand ergeben.

Auch Aktualisierungen der Berechnungsmodelle können den Basisscore leicht verändern: Wir verbessern unsere Score-Berechnungsmodelle kontinuierlich und halten diese so auf dem aktuellsten Stand, um aussagekräftige Wahrscheinlichkeitswerte zu errechnen.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten

Warum veröffentlicht die SCHUFA die Score-Formel nicht?

Die Score-Berechnung muss in Teilen immer ein Geschäftsgeheimnis bleiben, damit das Ergebnis auch aussagekräftig ist. Denn: Läge das Berechnungsmodell völlig offen, könnte der Score manipuliert werden und hätte so keinen Wert mehr.

Gut zu wissen: Die Formel zur Berechnung des Scores ist der zuständigen Datenschutzbehörde bekannt und wird von ihr und unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kontrolliert. Außerdem unterliegen all unsere Score-Berechnungen der DS-GVO, der Datenschutzgrundverordnung.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Warum gibt es zu einer Person mehrere Scores?

Ihre SCHUFA-Auskunft weist verschiedene Scores aus, die zu Ihrer Person gespeichert sind:

Der Basisscore liefert eine branchenübergreifende Einschätzung der Bonität. Er wird nicht an Unternehmen weitergegeben.

Branchenscores sind speziell auf die Bedürfnisse und die Risikobereitschaft unterschiedlicher Branchen zugeschnitten, wie etwa der SCHUFA-Score für Online-Handel oder Banken.Die Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Baufinanzierungskredit oder eine PKW-Finanzierung zurückbezahlt wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der eine Rechnung beim Versandhandel bezahlt wird. Aus diesem Grund haben wir mehrere branchenspezifische Scoremodelle entwickelt. Außerdem beauftragen uns immer mehr Unternehmen damit, individuelle Scoring-Lösungen für ihr Haus zu entwickeln, die wiederum zu individuellen Scoreergebnissen führen oder Unternehmen setzen eigene Verfahren ein.

Unabhängig vom Bonitäts-Scoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte, z.B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Was sind SCHUFA-Branchenscores und wie erfahre ich diese?

Für SCHUFA-Vertragspartner berechnen wir branchenspezifische oder individuelle Scores. Die Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Baufinanzierungskredit oder eine PKW-Finanzierung zurückbezahlt wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der eine Rechnung beim Versandhandel bezahlt wird. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche auf sie zugeschnittene Scoremodelle, wie z. B. die sogenannten SCHUFA-Branchenscores, an.

Ihre tagesaktuellen SCHUFA-Branchenscores erhalten Sie bei der Bestellung einer SCHUFA-BonitätsAuskunft. Die Bestellung können Sie bequem online unter www.meineSCHUFA.de vornehmen.

Die in den vergangenen 12 Monaten von Unternehmen angefragten und durch die SCHUFA zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelten Scorewerte, erhalten Sie bei Bestellung einer kostenlosen Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO). Die Bestellung können Sie online unter www.meineSCHUFA.de ausführen.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Fließen Daten zur Wohngegend in die Berechnung der SCHUFA-Scores mit ein?

Aufgrund unseres besonderen Datenbestandes mit kreditrelevanten Informationen nutzen wir standardmäßig keine Daten zu Ihrer Wohngegend für unser Scoring.

Lediglich in wenigen Ausnahmefällen – nämlich, wenn uns zu einer angefragten Person keinerlei relevante Informationen vorliegen – greifen wir überhaupt auf Adressdaten zurück. Und das auch nur im Bereich des Online-Handels. Das betrifft gerade mal 0,3 Prozent aller Berechnungen.

Ist eine Person der SCHUFA nicht bekannt, schätzt das anfragende Unternehmen eine Kreditvergabe häufig als zu riskant ein. Hier kann eine Risikobewertung anhand von Adressdaten dazu beitragen, dass der durch den Kunden gewünschte Kredit doch noch durch das Unternehmen angeboten wird.

Im Rahmen der Erkennung auffälliger Sachverhalte können zum Zwecke der Betrugsprävention Anschrifteninformation zur Wertberechnung verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nutzt die SCHUFA Daten aus sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook?

Nein. Wir nutzen keinerlei Daten aus sozialen Netzwerken.


Hat die Bestellung einer SCHUFA-Auskunft Einfluss auf die Scores?

Nein. Wenn Sie sich bei uns darüber informieren wollen, welche Daten über Sie gespeichert sind, dann hat dies keinerlei Einfluss auf die Score-Berechnung.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Verändern sich Scorewerte - und wenn ja, warum?

Scorewerte können sich verändern, wenn beispielsweise neue Daten über Sie gespeichert oder Daten gelöscht werden. Außerdem ändern sich Informationen im Zeitverlauf (etwa die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Informationen Veränderungen auftreten.

Ein zweiter Grund für die Veränderungen von Scorewerten ist: Unsere Berechnungsmodelle werden kontinuierlich daraufhin überprüft, ob sie sichere Prognosen liefern. Falls es erforderlich ist, werden sie angepasst und können dann auch zu anderen Ergebnissen führen.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Kann ich meine Scores verbessern?

Einzelne Informationen haben für sich alleine betrachtet keine oder nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft. Statistisch relevant sind die Abhängigkeiten einzelner Daten untereinander. Scorewerte können daher kaum an einzelnen Merkmalen festgemacht werden. Grundsätzlich können Sie jedoch folgendes tun, damit Unternehmen Vertrauen in Ihre finanzielle Zuverlässigkeit haben:

  • Falls eine Rechnung oder Ratenzahlung nicht vertragsgemäß gezahlt wurde, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden.
  • Bestehende (Kredit-)Verpflichtungen sollten immer vertragsgemäß erfüllt und fristgemäß beglichen werden.
  • Kreditlinien sollten nicht überzogen werden.
  • Die Gesamtsumme aller finanziellen Verpflichtungen sollte stets im Überblick behalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkünften oder dem Vermögen stehen.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Was ist der SCHUFA-Orientierungswert und wie kann ich ihn erfahren?

Der tagesaktuelle SCHUFA-Orientierungswert liefert eine Aussage zu Ihrer Bonität. Er wird zum Zeitpunkt der Erstellung der SCHUFA-BonitätsAuskunft berechnet.

Je geringer der Wert, desto geringer das Risiko, dass Zahlungsverpflichtungen zukünftig nicht erfüllt werden. Das geringste Risiko für einen Zahlungsausfall besteht bei einem Wert von 100, das höchste bei einem Wert von 600. Auch wenn noch keine Informationen zu Zahlungsstörungen vorliegen, kann ein Risiko eines Zahlungsausfalls bestehen. Die Höhe des Risikos hängt davon ab, wie häufig Zahlungen in Ihrer Vergleichsgruppe (= Personen mit ähnlichem Datenbestand) in der Vergangenheit ausgefallen sind.

Der SCHUFA-Orientierungswert errechnet sich aus dem gewichteten Mittelwert Ihrer SCHUFA-Branchenscores, die die SCHUFA für spezifische Branchen und Geschäftsarten entwickelt hat.

Welche Verfahren nutzt die SCHUFA für das Bonitätsscoring?

Die mathematisch-statistischen Verfahren, die SCHUFA derzeit für das Bonitätsscoring einsetzt, sind die logistische Regression sowie das Gradient Tree Boosting. Beide Verfahren lernen auf Basis von Beispielen unter menschlicher Anleitung, indem sie eigenständig statistische Zusammenhänge aus den Daten extrahieren.

Die Verfahren trainieren wir mit zuverlässigen Daten und setzen auf Experten, die die Systeme hinsichtlich Vorhersagequalität, Zuverlässigkeit und Stabilität prüfen und einstellen. Damit behält der Mensch bei der SCHUFA immer die Kontrolle.

Die Wissenschaftlichkeit und Trennschärfe der eingesetzten Verfahren wurden von unabhängigen externen Gutachtern bestätigt und die Verfahren wurden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde offengelegt.

Die Verfahren greifen auf die personenbezogenen Daten zurück, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden.

Welche Daten nutzt die SCHUFA zur Berechnung von Scores?

Bonitätsscores, die wir zu Verbrauchern ermitteln, basieren auf den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Auf deren Grundlage erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst:

  • Bisherige Zahlungsstörungen
    Wenn Sie in der Vergangenheit Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko (z. B. Ratenkredite, Handy- oder Versandhandelsverträge) nicht vertragsgemäß erfüllt haben, können z. B. die Anzahl, die Art und die Dauer der Zahlungsstörungen in den Score einfließen.
  • Kreditnutzung
    Anzahl, Art, Dauer und Umfang der von Ihnen abgeschlossenen Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko sind Informationen, die beim Scoring berücksichtigt werden können, insbesondere soweit sie bei verschiedenen Unternehmen erfolgten.
  • Kreditaktivität letztes Jahr
    Ob und in welcher Anzahl Sie in den letzten zwölf Monaten Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko angefragt und tatsächlich abgeschlossen haben, kann berücksichtigt werden.
  • Länge Kredithistorie
    Diese Datenart beinhaltet, wie lange uns Kreditbeziehungen, z. B. Girokonten oder Kreditkarten, zu einer Person bekannt sind oder sie überhaupt bei der SCHUFA gespeichert sind. Längere Kredithistorien können ein Hinweis auf Erfahrung im Umgang mit finanziellen Verpflichtungen sein.
  • Allgemeine Daten
    Hierunter fallen Daten wie z. B. das Geburtsdatum oder die Anzahl und das Datum der letzten Bearbeitung der einmal im Geschäftsverkehr verwendeten Anschriften. Auch eine dem Geschäft zugrundeliegende Ausweisprüfung kann eine Rolle spielen.

Unabhängig vom Bonitätsscoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte,z.B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel. Hierzu erfolgt eine Analyse von Anfragen unserer Geschäftspartner. Neben diesen Anfragedaten können z. B. auch Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten existiert, sowie aggregierte statistische Informationen aus dem SCHUFA-Datenbestand einfließen.

Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO, (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Wir nutzen auch keine Daten aus sozialen Netzwerken. Zudem hat die Bestellung einer Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) keinen Einfluss auf das Scoring. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Daten bei der SCHUFA.

Fragen zum

Ombudsmannverfahren

Entstehen durch das Ombudsmannverfahren irgendwelche Kosten?

Nein, das Ombudsmannverfahren dient dem Verbraucherschutz und es entstehen Ihnen als Beschwerdeführer keine Kosten, außer persönlichen Auslagen wie zum Beispiel Telefon- oder Portokosten. Kosten, die ggf. aufgrund einer Beratung durch einen Anwalt entstehen, werden nicht übernommen.

Kann ich mich durch eine andere Person vertreten lassen?

Ja, es ist möglich dass Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Interessen beim Ombudsmannverfahren von einer anderen Person vertreten lassen, zum Beispiel von einem Verwandten, Bekannten, Rechtsanwalt, Betreuer oder Schuldnerberater. In diesem Fall ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nötig aus der hervorgeht, dass Sie eine andere Person mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt haben (siehe Beschwerdeformular). Kosten, die Ihnen eventuell durch die Vertretung entstehen, werden nicht erstattet.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Ja, der Ombudsmann und seine Mitarbeiter behandeln alle Informationen streng vertraulich und diskret. Die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei einer Veröffentlichung von Beispielfällen, zum Beispiel im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichtes, werden alle Personenangaben vollständig anonymisiert.

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