Ja, wenn Sie an Ihren bei der SCHUFA gespeicherten Daten interessiert sind und wissen wollen, welche Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten Bonitätsinformationen zu Ihrer Person angefragt haben. Im Gegensatz zur Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO, die postalisch versendet wird, ist der Dateneinblick nach erfolgreicher Identifizierung über den neuen SCHUFA-Account digital und jederzeit zugänglich.
Der neue SCHUFA-Account bietet also eine gute Alternative gegenüber der Beantragung einer kostenlosen SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO, enthält aktuell aber noch nicht alle Daten, die in der kostenlosen Datenkopie enthalten sind, wie beispielsweise spezifische Scores, die an Unternehmen ausgeliefert wurden.