Anfragen werden von uns zwölf Monate aufbewahrt, unabhängig von dem Zustandekommen bzw. der zwischenzeitlich erfolgten Beendigung einer Geschäftsbeziehung. In diesem Zeitraum hat die Privatperson selbst und der Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit, die Daten zu kontrollieren.
In Auskünften an Unternehmen werden nur Anfragen vermerkt, die jünger als elf Tage sind, wobei das Unternehmen keine Informationen über die Herkunft der Daten erhält. Hierzu möchten wir ergänzen, dass Informationen zu Konditionenanfragen in Auskünften an Unternehmen nicht weitergegeben werden.