Unternehmen sind durch gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, potenzielle und bestehende Geschäftspartner zum Zweck der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinsichtlich ihres Compliance-Status zu überprüfen.
Dies bedeutet, dass sie feststellen müssen, ob es sich bei ihren (potenziellen) Geschäftspartnern um politisch exponierte Personen, Personen, die diesen nahestehen, oder um sanktionierte Personen handelt.
- Politisch exponierte Personen (PEP):
- Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder früher ausgeübt haben, werden als politisch exponierte Personen bezeichnet. Dies sind zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Minister und deren Stellvertreter, Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder der obersten Gerichte oder der Führungsetagen staatlicher Behörden wie Rechnungshöfe oder Zentralbanken. Auch Botschafter und Führungspersonen staatlicher Unternehmen zählen dazu.
- Nahestehende einer politisch exponierten Person (PEP-Nahestehende):
- Personen werden als PEP-nahestehend bezeichnet, wenn sie z.B. unmittelbare Familienmitglieder einer politisch exponierten Person sind. Auch Personen, die mit der PEP bekanntermaßen enge Geschäftsbeziehungen pflegen, zählen zu dieser Personengruppe.
- Sanktionierte Personen:
- Sanktionierte Personen sind Personen, gegen die von Staaten oder Staatengemeinschaften wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen erlassen wurden. Hierzu zählen auch Personen, die mit sanktionierten Personen in Verbindung stehen. Unternehmen drohen empfindliche Konsequenzen, wenn sie sanktionierten Personen z.B. finanzielle Mittel, wirtschaftlich veräußerbare Ressourcen oder auch Immobilien zur Verfügung stellen.
Eine gängige Methode ist der Abgleich der Personendaten potenzieller oder bestehender Geschäftspartner gegen Listen politisch exponierter Personen und Listen sanktionierter Personen – sogenannte Compliance-Listen.
Die Informationsquellen für die PEP-Listen sind offizielle Webseiten der Regierung und offizielle Publikationen. Die Sanktionslisten stammen von offiziellen Herausgebern wie Ministerien und Institutionen. Diesen Abgleich führt die SCHUFA zur Unterstützung ihrer Vertragspartner durch. Er hat keine Auswirkung auf die Einschätzung Ihrer Bonität durch die SCHUFA.