Sie können zwischen verschiedenen Auskunftsmöglichkeiten wählen. Dabei ist vor allem wichtig, wofür Sie die Auskunft brauchen. Zum einen gibt es Auskünfte, die speziell zur Weitergabe entwickelt wurden (zum Beispiel an Ihren Vermieter oder einen Arbeitgeber bei einem Arbeitsvertrag mit speziellen Anforderungen an die Personalauswahl). Zum anderen gibt es Auskünfte, die vertraulich behandelt werden sollten.

1. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dient dem Nachweis Ihrer Bonität und schafft so Vertrauen, z. B. zwischen Mieter und Vermieter. Mit dem Original-Zertifikat dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre Unterlagen folgende erläuternde Informationen:

  • Ihren tagesaktuellen SCHUFA-Score, der eine Aussage zu Ihrer Bonität liefert;
  • sowie eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

2. Persönlicher Zugriff auf die zu Ihrer Person gespeicherten SCHUFA-Informationen

Sie können sich auf meineSCHUFA.de registrieren und jederzeit die Informationen aufrufen, die über Sie vorliegen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch den UpdateService per SMS und/oder E-Mail nutzen. Damit benachrichtigen wir Sie automatisch über Änderungen in den Daten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anfragt.

Außerdem unterstützen wir Sie mit der telefonischen Beratung bei Fragen rund um alle SCHUFA-Themen. Dafür erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner aus dem SCHUFA-Beratungsteam.

Zudem können Kunden, die auf meineSCHUFA.de registriert sind, eine bestellen.

Wir bieten Ihnen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmte Produkte mit unterschiedlichen Leistungen und Kosten an. Weitere Informationen finden Sie hier.

3. SCHUFA-Account

Daneben bietet der SCHUFA-Account ebenfalls den digitalen und jederzeit verfügbaren Dateneinblick in alle bonitätsrelevanten Daten und Ihren SCHUFA-Score. Um ihre SCHUFA-Daten einsehen zu können, müssen sich Nutzer aus Datenschutzgründen zuvor identifizieren. Das ist über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder einen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion möglich. Eine Identifizierung per eID-Karte der EU funktioniert auch, wenn eine Adresse auf dem Chip hinterlegt ist. Alle Personalausweise, die nach 2017 ausgestellt wurden, verfügen über die Möglichkeit eines elektronischen Identitätsnachweises. Es wird dazu lediglich die persönliche 6-stellige PIN und ein Mobilgerät benötigt, das NFC-fähig ist bzw. eine Kontaktlosfunktion hat. Für die Registrierung mit dem eID-Verfahren können Sie aktuell einen deutschen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nutzen. Alternativ ist die Identifizierung per PIN-Brief möglich. Nach einer erfolgreichen Identifizierung erhalten Sie Zugang zu Ihrem SCHUFA-Account.

4. Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)

Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie eine kostenlose Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte vertraulich behandelt werden.

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