Personenbezogene Daten, denen Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis oder Veröffentlichungen zu (Verbraucher- bzw. Regel-)Insolvenzverfahren zugrunde liegen:
a) Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden drei Jahre taggenau nach Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen/mitgeteilt wird.
b) Informationen über (Verbraucher- bzw. Regel-)Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.
Informationen über
- die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse,
- die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder
- die Versagung der Restschuldbefreiung
werden taggenau nach drei Jahren gelöscht.
Über nähere Hintergründe und Angaben zum Gläubiger liegen uns keine Informationen vor. Die vollständigen Eintragungsdaten (ohne Angabe zu Gläubigerdaten, Titel und Forderungshöhe) können der Selbstauskunft für Schuldner unter www.vollstreckungsportal.de entnommen werden. Gegebenenfalls kann Ihnen hierzu auch der im Portal ersichtliche Gerichtsvollzieher Auskunft erteilen.
Mit dem Erledigungsschreiben Ihres Gläubigers können Sie die Löschung des Eintrags im Schuldnerverzeichnis veranlassen. Die genauen Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung finden Sie auf der Homepage des für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen Zentralen Vollstreckungsgerichts.
Sofern die Löschung im Schuldnerverzeichnis erfolgte, wird der Eintrag sodann auch aus dem SCHUFA-Datenbestand zu Ihrer Person gelöscht, ohne dass Sie hierfür selbst tätig werden müssen.
Sollte eine Eintragung entgegen einer bereits vollzogenen Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis noch im SCHUFA-Datenbestand zu Ihrer Person gespeichert sein, lassen Sie sich bitte einen Löschungsbescheid vom zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht ausstellen. Diesen Bescheid können Sie uns in Kopie per Post zusenden:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Weitere Informationen finden Sie unter www.schufa.de/loeschfristen.