Die SCHUFA speichert Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen zu geben. Deshalb können diese Daten nicht einfach so gelöscht werden.
Im Jahr 2018 entfielen durch die Einführung der DS-GVO die konkreten gesetzlichen Regelungen des alten BDSG für Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien. Um sicher zu stellen, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, gibt die DS-GVO aber weiterhin vor, dass Unternehmen entsprechende Regelfristen vorsehen.
Die Regelung der Prüf- und Speicherfristen wurde daher erstmalig im Code of Conduct(CoC) von Mai 2018 aufgegriffen. Im Mai 2024 wurde der CoC neu verhandelt, um für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen weiterhin Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf Prüf- und Speicherfristen zu schaffen. Die Auskunfteien in Deutschland werden durch den Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ vertreten. Er hat mit Vertretern der Datenschutzkonferenz (DSK), die aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder besteht, einen neuen
Unsere
Was ist mit Informationen, die nicht für das Scoring verwendet werden? Können diese gelöscht werden?
Daten, die lediglich zu Dokumentationszwecken gespeichert sind, können gelöscht werden, wenn der Dokumentationszweck erreicht wurde. Eine solche Information ist zum Beispiel eine Kreditkonditionenanfrage. Sie hat keinen Einfluss auf den Bonitätsscore. Konditionenanfragen werden bei der SCHUFA gespeichert, wenn sie sich zum Beispiel Kreditangebote vergleichen und die entsprechenden Banken eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA vornehmen. Sobald Sie in Ihrer Auskunft gesehen haben, dass die Bank eine Prüfung bei der SCHUFA vorgenommen hat, können Sie die Information bei der SCHUFA löschen lassen – denn der Dokumentationszweck, nämlich dass Sie die Anfrage sehen, wurde erreicht und fällt somit weg. Daher kann die Info gelöscht werden. Nach 12 Monaten werden diese Informationen aber auch automatisch gelöscht.
Nur aktuelle und korrekte Daten führen zu einem sicheren gegenseitigen Schutz vor Zahlungsausfällen. Deshalb hat die Qualität unserer Daten für uns höchste Priorität und wird kontinuierlich durch uns kontrolliert. Wenn Sie die zu Ihrer Person gespeicherten Daten geprüft und festgestellt haben, dass etwas nicht stimmt, dann reicht ein Hinweis an unseren Privatkundenservice und wir klären den Sachverhalt.
Diese Daten können Sie bei der SCHUFA löschen oder berichtigen lassen:
- Informationen die zu Dokumentationszwecken gespeichert wurden
- Falsche Informationen
- Nicht mehr aktuelle Informationen
Der neue SCHUFA-Account bietet Verbrauchern den digitalen Einblick in ihre Bonitätsdaten und ihren SCHUFA-Score.