Die Information, dass persönliche Daten und Vertragsdaten an die SCHUFA gemeldet werden, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Unternehmen, mit dem sie Geschäfte abschließen. Üblicherweise finden Sie die Hinweise in den AGBs des Unternehmens.

Das ist über die DS-GVO geregelt:

  • Bei allen Bankgeschäften wird der Kunde von der Bank durch den SCHUFA-Hinweis und der ergänzenden SCHUFA-Information darüber informiert, dass Daten an die SCHUFA übermittelt werden und wie die SCHUFA die Daten verarbeitet.
  • Bei Meldung negativer Informationen an die SCHUFA informiert das Unternehmen den Kunden über die bevorstehende Übermittlung, in der Regel passiert das bereits in den Mahnschreiben. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen (sogenannte „titulierte Forderungen“) durch das Unternehmen wird der Kunde ebenfalls informiert.

Die Privatkunden-Produkte der SCHUFA bieten Ihnen unter meineschufa.de eine Reihe von Services, um sich über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu informieren und über Anfragen durch Unternehmen benachrichtigt zu werden.

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