Ob Kreditvertrag, Girokonto oder Ratenkauf: Wir erhalten zwar Informationen zu kreditrelevanten Geschäften von unseren Vertragspartnern, können den Sachverhalt aber nicht überprüfen, da wir hieran nicht beteiligt sind. Nur das meldende Unternehmen und die betreffende Person haben direkten Kontakt miteinander und kennen den Sachverhalt.

Aus diesem Grund hat die SCHUFA einen Rückfrageprozess etabliert: Erhalten wir von Ihnen den Hinweis, dass Ihre Daten unvollständig oder nicht korrekt sind, dann klären wir dies in Rücksprach mit dem meldenden Unternehmen. Wir gehen jedem Hinweis umgehend nach. Ist eine gespeicherte Information unzutreffend, korrigieren wir sie so schnell wie möglich.

Sie uns bei Fragen zu den Daten in Ihrer SCHUFA-Auskunft.

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