Beim Code of Conduct (CoC) handelt es sich um freiwillige Verhaltensregeln des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“. Er ist kein Gesetz. Der CoC regelt die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien. Er ist mit den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt und vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) genehmigt. Er bindet die ihm beigetretenen Verbandsmitglieder - darunter auch die SCHUFA - an die darin geregelten Fristen.

Die wichtigste Neuerung ist die 100-Tage-Regelung. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, bei einer einmaligen Zahlungsstörung unter bestimmten Voraussetzungen die Speicherfrist von 36 auf 18 Monate nach Ausgleich zu verkürzen. Die SCHUFA wendet die Regelung zur Verkürzung ab Mitte Dezember 2024 an.

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