Ja, die Daten bei der SCHUFA werden auch rückwirkend angepasst: Erledigte Zahlungsstörungen, die vor dem 1. Januar 2025 an die SCHUFA gemeldet wurden und die Voraussetzungen der 100-Tage-Regelung erfüllen, werden seit Mitte Dezember 2024 aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht.

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