Die Berechnung von Scores ist sowohl nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (u.a. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f), als auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 31) grundsätzlich zulässig.
Die Berechnung von Scores ist sowohl nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (u.a. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f), als auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 31) grundsätzlich zulässig.