Dass Verbraucherinnen und Verbrauchern im SCHUFA-Account keinen Score angezeigt bekommen, kann verschiedene Gründe haben. Bei offenen Zahlungsstörungen zum Beispiel berechnet die SCHUFA keinen Score. Erst nach Begleichung der offenen Forderungen wird wieder ein Score ermittelt. Auch bei minderjährigen Personen verzichtet die SCHUFA auf eine Scoreberechnung.

Ein weiterer Grund kann das Fehlen von ausreichend Daten bei der SCHUFA sein. Liegen keine oder nur sehr wenige Informationen vor, verzichtet die SCHUFA in diesen Fällen bewusst auf eine Score-Berechnung. Die SCHUFA folgt klaren Regeln, wann ein Score auf Basis ausreichender Daten sinnvoll berechnet werden kann. Mit dem neuen SCHUFA-Score gelten dabei folgende Kriterien:

  • Die Person ist der SCHUFA nicht bekannt.
    Es wird kein Score berechnet. Vertragspartner erhalten die Information, dass keine Daten vorliegen.
  • Die Person ist weniger als sechs Monate bekannt und es liegt kein Bankvertrag vor.
    Auch hier wird kein Score berechnet.
  • Die Person ist länger als sechs Monate bekannt, es liegt aber kein Bankvertrag vor.
    Die SCHUFA berechnet einen Score, weist jedoch das anfragende Unternehmen oder Bank darauf hin, dass bislang nur wenige Informationen vorhanden sind.
  • Zu der Person liegt ein laufender oder erledigter Bankvertrag vor.
    In diesem Fall wird immer ein Score ohne Einschränkung berechnet – unabhängig davon, wie lange die Person der SCHUFA bekannt ist.

Der Hintergrund ist: Bankverträge liefern eine besonders belastbare Grundlage für eine faire und verlässliche Einschätzung. Zu Bankverträgen zählt die SCHUFA unter anderem: Girokonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Bürgschaften, Blankobauspardarlehen und Kredite.

mehr dazu.

Möchten Sie geben?

Möchten Sie geben?