Bonitätsscores, die wir zu Verbrauchern ermitteln, basieren auf den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden oder im SCHUFA-Account einsehbar sind. Auf deren Grundlage erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen.
Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität sind folgende zwölf Kriterien entscheidend:
Kriterium 1: Zahlungsstörungen
Kriterium 2: Alter des ältesten Bankvertrags
Kriterium 3: Alter der ältesten Kreditkarte
Kriterium 4: Alter der aktuellen Adresse
Kriterium 5: Alter des jüngsten Rahmenkredits
Kriterium 6: Anzahl Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten
Kriterium 7: Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12 Monaten
Kriterium 8: Aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten
Kriterium 9: Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
Kriterium 10: Kreditstatus
Kriterium 11: Immobilienkredit
Kriterium 12: Vorliegen einer Identitätsprüfung
Unabhängig vom Bonitätsscoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte, z.B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel. Hierzu erfolgt eine Analyse von Anfragen unserer Geschäftspartner. Neben diesen Anfragedaten können z. B. auch Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten existiert, sowie aggregierte statistische Informationen aus dem SCHUFA-Datenbestand einfließen.
Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO, (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Wir nutzen auch keine Daten aus sozialen Netzwerken. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG.
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