Warum ist diese Information bei der SCHUFA gespeichert?
Unsere Vertragspartner müssen ihr geschäftliches Risiko einschätzen und möchten daher wissen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie als Kunde zukünftige Forderungen begleichen. Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist dafür eine wichtige Information, denn diese lässt Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit von Kunden zu. Wenn Ihnen eine Restschuldbefreiung erteilt wird, waren Sie nachweislich über Jahre hinweg nicht in der Lage, die bestehenden Schulden vollständig auszugleichen und mussten die Möglichkeit der Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen.
Wie lange wird diese Information bei der SCHUFA gespeichert?
Die Information über die Erteilung der Restschuldbefreiung löschen wir im Einklang mit dem Code of Conduct zur Regelung der Löschfristen nach drei Jahren taggenau. Diese Praxis ist nach der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zulässig.
Beispiel:
Wenn Ihnen die Restschuldbefreiung am 17.08.2016 erteilt wurde, löschen wir die Information am 16.08.2019.
Sobald Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt wird, kennzeichnen wir alle von der Restschuldbefreiung umfassten Forderungen als erledigt. Eine sofortige Löschung der im Rahmen der Restschuldbefreiung erledigten Forderungen erfolgt hingegen nicht. Dies wäre im Vergleich zu Schuldnern, die ihre Forderungen vollständig bezahlt haben und nicht die Möglichkeit der Restschuldbefreiung in Anspruch nehmen mussten, unangemessen. Denn auch wenn ein Schuldner eine Forderung vollständig beglichen hat, wird die gespeicherte Forderung nicht sofort gelöscht.