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FAQ - Fragen & Antworten

Für Unternehmen

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Auskünfte über Privatpersonen bezogen werden?

Informationen über natürliche Personen dürfen zwischen den Vertragspartnern und der SCHUFA weitergegeben werden, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn ein Unternehmen mit einer Dienstleistung oder einer Lieferung in Vorleistung geht und damit ein wirtschaftliches Risiko trägt. In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob sich unsere Vertragspartner an vertragliche und gesetzliche Bestimmungen halten.

Wer kann SCHUFA Vertragspartner werden?

Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung.

Vertragspartner der SCHUFA sind Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (zum Beispiel Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie Unternehmen insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich.

Auch der deutsche Gesetzgeber stellt in der Gesetzesbegründung zu § 31 BDSG fest, dass Scoringverfahren und Kreditinformationssysteme mit der Einmeldung von Positiv- und Negativdaten, die zum Beispiel durch Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Zahlungsinstitute, Telekommunikations-, Handels-, Energieversorgungs- und Versicherungsunternehmen oder Leasinggesellschaften erfolgt, prinzipiell weiter zulässig bleiben. Sie werden nach wie vor als wichtige Voraussetzungen für das Wirtschaftsleben angesehen.

Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Wir verfügen über insgesamt 1,002 Mrd. Datensätze zu 67,9 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Der SCHUFA-Datenbestand ist der bundesweit größte Datenpool zur Beurteilung des aktuellen Zahlungsverhaltens natürlicher Personen. Die Herkunft der Daten setzt sich zusammen aus der Übermittlung von Zahlungserfahrungen unserer rund 10.000 Vertragspartner, die zum Teil seit Jahren mit uns erfolgreich verbunden sind. Dadurch stellen wir eine hohe Authentizität der Datenquellen sicher.
Neben den von den Vertragspartnern übermittelten Daten fließen auch Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte sowie Insolvenzen aus öffentlichen Verzeichnissen in den Datenbestand der SCHUFA ein.

Wie können die Leistungen der SCHUFA bezogen werden?

Die SCHUFA bietet ihren Kunden verschiedene Schnittstellen an, um die Leistungen der SCHUFA zu beziehen. Von der browserbasierten Lösung bis hin zur Integration der SCHUFA-Daten in eigene Systeme, für eine einfache und flexible Anbindung an die jeweiligen SCHUFA-Datenbanken.

Können Einzelauskünfte bezogen werden?

Für den einmaligen oder gelegentlichen Bedarf an B2B-Informationen zu gewerblichen Kunden, steht die SCHUFA-Kompaktauskunft über www.unternehmensverzeichnis.org für den sofortigen Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich im Handelsregister eingetragene Unternehmen anfragen können.

Einzelauskünfte zu natürlichen Personen können nur im Rahmen einer Vertragspartnerschaft eingeholt werden.

Wie kann ich Zahlungserfahrungen an die SCHUFA übermitteln?

Im Rahmen einer SCHUFA-Vertragspartnerschaft können Sie neben dem Abruf von Informationen auch Informationen an die SCHUFA melden. Von Ihren Meldungen profitieren alle Teilnehmer am SCHUFA-Datenbestand. Die Einhaltung der Meldepflicht ist essentieller Bestandteil der Vertragspartnerschaft. Mit der auch in den SCHUFA-AGB nachvollzogenen Nachberichtspflicht verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Abgabe von Korrekturmeldungen. Ändern sich die eingemeldeten Daten oder der zugrunde liegende Sachverhalt, sind Korrekturen unverzüglich zu melden.

Dazu zählen u.a.
  • Erledigungen zu vorzeitig, erst nach Verzug vollständig ausgeglichene Forderungen oder – sofern die Forderung zur Insolvenzmasse gehörte – nach Erteilung der Restschuldbefreiung,
  • Änderungen von Personen- und Adressdaten
  • Ableben der betroffenen Person
Nur durch das Zusammenspiel aus Beachtung und Einhaltung des Gegenseitigkeitsprinzips, der gesetzlichen Regelungen und durch eine konsequente und vollständige Einmeldung aller Vertragspartner der SCHUFA profitiert die Bonitätsprüfung jedes einzelnen Teilnehmers am SCHUFA-Verfahren von einem umfassend gepflegten Datenbestand.

Bietet die SCHUFA auch Informationen zu Unternehmen an?

Weil Entscheidungen im Firmenkundengeschäft die besten Grundlagen brauchen, stellen wir auch im B2B-Sektor aussagekräftige Informationen zu Unternehmen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu Verfügung.

Mehr zu unseren B2B-Produkten finden Sie hier.

In welchem Rhythmus werden die Daten aktualisiert?

Die Verarbeitung von Registerbekanntmachungen und Insolvenzmeldungen erfolgt tagesaktuell. Durch die Verbindung der Unternehmensdaten mit dem SCHUFA-Personendatenbestand und durch die laufende Aktualisierung von Verflechtungsinformationen bieten wir Ihnen erstklassige Prognosegüten bei der Bonitätsbewertung Ihrer Firmenkunden.

Was unterscheidet die Wirtschaftsinformation der SCHUFA im Gegensatz zu ihren Wettbewerbern?

Durch die Verbindung von Unternehmensdaten mit dem umfangreichen Bestand an Personendaten bieten unsere Auskünfte einen tieferen Einblick und Ihnen einen echten Mehrwert.

Das mathematische Maß für Trennschärfe ist der Gini-Koeffizient. Dieser liegt bei 64,5 % und damit deutlich über denen des Wettbewerbs.

Bei höherem Gini-Koeffizienten sinkt die Anzahl an schwer zu beurteilenden mittleren Risiken.

Mit der Zusammenfassung aller relevanten Personen- und Unternehmensdaten in unterschiedlich ausgeprägten Wirtschaftsauskünften können Sie die Chancen und Risiken einer Geschäftsbeziehung optimal einschätzen.

Wie kann ich eine Auskunft über mein Unternehmen beziehen?

Informationen zur Einsicht oder zur Bestellung einer Eigenauskunft zu Ihrem Unternehmen finden Sie unter www.cs-connect.de

Die CS Connect GmbH & Co. KG ist ein Tochterunternehmen der SCHUFA Holding AG.

Sie wurde im Februar 2008 als Wirtschaftsauskunftei gegründet und hat Ihre Zentrale in Wiesbaden.

Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Entwicklung und der Betrieb der Connect-Unternehmensdatenbank. Auf dieser Basis werden Informationsprodukte zu Wirtschaftsunternehmen entwickelt und der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellt. Die SCHUFA Holding AG bietet die Wirtschaftsauskünfte unter ihrem Label an.

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