Für den einmaligen oder gelegentlichen Bedarf an B2B-Informationen zu gewerblichen Kunden, steht die SCHUFA-Kompaktauskunft über für den sofortigen Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich im Handelsregister eingetragene Unternehmen anfragen können.

Einzelauskünfte zu natürlichen Personen können nur im Rahmen einer Vertragspartnerschaft eingeholt werden.

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