Berichtigung
Wann immer Sie das Gefühl haben, da stimmt etwas nicht bei Ihren SCHUFA-Daten: Melden Sie sich bitte bei uns. Wir finden gemeinsam heraus, was fehlt oder nicht korrekt ist, und können es dann korrigieren.
Hinweise zur Berichtigung nimmt die SCHUFA telefonisch, per Post sowie online entgegen. (SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0)611 - 92780 sowie über unser Rückfrageformular hier)
Widerspruchsrecht
Das Widerspruchsrecht zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geregelt. Ein Widerspruch ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Interesse der SCHUFA an der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegen; hierzu zählen insbesondere Situationen, in denen eine Datenverarbeitung eine Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Person darstellen könnten, z. B. wenn Betroffene an einem Zeugenschutzprogramm teilnehmen oder in einem Frauenhaus wohnen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Um ihr Widerspruchsrecht geltend zu machen, können Betroffene ihr Anliegen mit entsprechenden Nachweisen postalisch an die SCHUFA zur Prüfung senden.
Härtefallregelung
Die SCHUFA prüft Härtefälle individuell. Bitte kontaktieren Sie uns dafür.