Unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle
Die SCHUFA bietet als einzige Auskunftei in Deutschland seit 2010 ein Ombudsmannverfahren für Verbraucher an – kostenfrei, schnell und unbürokratisch.
Als externer Schlichter vermittelt der Ombudsmann bei Differenzen oder Missverständnissen zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern und prüft den strittigen Vorgang neutral und unabhängig.
Voraussetzung für die Einleitung des Ombudsmann-Verfahrens ist, dass der Verbraucher zunächst eine Klärung seines Anliegens mit dem Kundenservice der SCHUFA angestrebt hat. Erst wenn hier keine Einigung erzielt werden konnte, kann der Verbraucher sich mit seinem Anliegen an den Ombudsmann der SCHUFA wenden.