Die Schufa bekommt Informationen
über die Geld·angelegen·heiten von Personen.
Diese Informationen speichert die Schufa.
Aber nur für eine bestimmte Zeit.
Die Zeit für das Speichern nennt man:
Speicher·frist.
Es gibt Vorschriften für eine Speicher·frist.
Informationen bleiben nicht für immer bei der Schufa.
Die Schufa löscht Informationen wieder.
Zum Beispiel:
- Wenn jemand seine Schulden bezahlt
- Wenn die Speicher·frist um ist
Speicher·fristen für Negativ·informationen
Negativ·information über eine Person
Negativ bedeutet:
Etwas ist nicht gut.
Eine Negativ·information bedeutet:
Eine Information ist nicht gut.
Das sind zum Beispiel keine guten Informationen über eine Person:
- Wenn eine Person Schulden nicht zurück·zahlt.
- Wenn eine Person Rechnungen nicht pünktlich bezahlt.
Zum Beispiel:
Ein Verkäufer hat die Person schon
zwei·mal an eine Rechnung erinnert.
Das nennt man:
Ein Verkäufer schickt Mahnungen.
Aber die Person bezahlt trotzdem die Rechnung nicht.
Es gibt Speicher·fristen für verschiedene Negativ·informationen.
Alle Informationen haben mit Geld zu tun.
Hier erfahren Sie:
Wie lange speichert die Schufa die Informationen?
Also:
Wie lang ist eine Speicher·frist?
Die Speicherfrist für Informationen zu Abwicklungs·konten ist:
3 Jahre.
Vielleicht hat jemand einen Kredit nicht zurück·gezahlt.
Oder jemand hat sich nicht an einen Kauf-Vertrag gehalten.
Dann nennt die Schufa das:
Abwicklungs·konto.
Die Schufa bekommt eine Information zu den Abwicklungs·konten.
Zum Beispiel:
Wenn jemand einen Kredit nicht zurück·gezahlt hat.
Die Schufa speichert diese Information zum Abwicklungs·konto
für 3 Jahre.
Wenn jemand einen Kredit zurück·bezahlt hat,
dann beginnt die Speicher·frist.
Und die Schufa speichert die Information für 3 Jahre.
Danach löscht die Schufa die Information wieder.
Das sind Informationen zum Abwicklungs·konto:
- Dokumente über Schulden.
- Nachweise über die Bezahlung von den Schulden.
Die Schufa bekommt die Infos von Banken.
Oder von Verkäufern.
Die Schufa speichert diese Informationen.
Die Speicherfrist für Informationen zur Rest·schuld·befreiung ist:
6 Monate.
Rest·schuld·befreiung bedeutet:
Manchmal kann ein Mensch seine Schulden
nicht zurück·zahlen.
Auch nicht in vielen Jahren.
Dann kann der Mensch von den Schulden befreit werden.
Das heißt:
Die Schulden werden er·lassen.
Ein Gericht entscheidet darüber.
Anfang von der Rest·schuld·befreiung
Zuerst gibt es eine Ankündigung vom Gericht:
Jemand möchte von seiner Rest·schuld befreit werden.
Diese Information speichert die Schufa für 4 Jahre.
Oder so lange, wie das Gericht für die Entscheidung braucht.
Das kann auch kürzer sein.
Dann löscht die Schufa die Information wieder.
Entscheidung über die Rest·schuld·befreiung
Dann entscheidet das Gericht:
Jemand muss die restlichen Schulden nicht mehr bezahlen.
Das heißt: Rest·schuld·befreiung.
Diese Informationen speichert die Schufa für 6 Monate.
Dann löscht die Schufa die Information wieder.
Warum speichert die Schufa diese Informationen?
Die Schufa speichert die Information
über die Rest·schuld·befreiung.
Aber nicht lange.
Die Schufa kennt jetzt diese Information.
Und vielleicht braucht jemand eine wichtige Auskunft
kurz nach der Entscheidung vom Gericht.
Dann gibt es diese Information noch.
Aber die Schufa löscht die Information wieder.
Die Schufa löscht die Information
6 Monate nach der Entscheidung vom Gericht.
Dann kann die Schufa keine Auskunft mehr geben
über die Rest·schuld·befreiung.
Die Speicherfrist für Informationen über In·sol·venzen ist:
4 Jahre.
Insolvenz bedeutet:
Eine Firma oder eine Person kann Schulden
nicht mehr zurück·zahlen.
Man kann auch sagen:
Die Firma oder die Person ist zahlungs·unfähig.
Ein Gericht muss darüber Bescheid wissen.
Wenn das Gericht die Information bekommen hat,
dann fängt das Verfahren an.
Verfahren bedeutet:
Das Gericht prüft zum Beispiel:
- Was hat die Person noch?
- Was kann man verkaufen?
- Wer bekommt Geld von den Verkäufern?
- Und vieles mehr.
Die Schufa bekommt vom Gericht die Information:
Das Verfahren zur Insolvenz hat angefangen.
Die Schufa speichert diese Information für 4 Jahre.
Die Speicherfrist für Informationen über Amts·gerichts·daten:
3 Jahre.
Gläubiger nennt man die Person,
die jemandem Geld leiht.
Ein Gläubiger bekommt sein Geld zurück.
Beispiel für Informationen über Amts·gerichts·daten:
Jemand hat sehr viele Schulden.
Die Gläubiger wissen nicht:
Bekomme ich mein Geld wieder?
Deshalb fragt der Gläubiger das Amts·gericht.
Aber die Person mit Schulden will nichts sagen.
Oder das Amtsgericht stellt fest:
Die Person kann die Schulden nicht zurück·zahlen.
Aufgabe vom Amts·gericht bei sehr vielen Schulden
Das Amts·gericht kann jemanden von sehr vielen Schulden befreien.
Das Amts·gericht stellt fest:
Diese Person kann nie seine Schulden zurück·zahlen.
Zuerst entscheidet das Amts·gericht über die Schulden.
Dann bekommt die Schufa diese Informationen.
Das Amts·gericht muss diese Information auch speichern.
Das steht in einem Gesetz.
Die Schufa speichert diese Information genauso lange wie das Amts·gericht.
Die Schufa speichert diese Information für 3 Jahre.
Dann löscht die Schufa diese Information wieder.
Informationen früher löschen
Vielleicht bezahlt die Person die Schulden doch zurück.
Aber die 3 Jahre sind noch nicht um.
Dann kann die Person dem Amts·gericht schreiben.
Das Amts·gericht löscht die Informationen schon eher.
Und das Amts·gericht informiert die Schufa.
Dann löscht die Schufa die Information auch eher.
Also vor dem Ende von der Speicher·frist.
Speicher·fristen für Positiv·informationen:
Es gibt auch gute Informationen
über die Geld·angelegen·heiten von Personen.
Gute Informationen nennt man:
Positiv·daten.
Das sind zum Beispiel Positiv·informationen:
Eine Person hat sich Geld geliehen.
Die Person hat das Geld zurück·gezahlt.
Oder die Person zahlt gerade noch das Geld zurück.
Das heißt:
Die Person hält sich an die Vereinbarungen.
Diese Information ist eine gute Information.
Die Schufa bekommt auch gute Informationen.
Aber die Schufa löscht gute Informationen wieder.
Die Schufa speichert die guten Informationen
nur für eine bestimmte Zeit.
Wenn die Zeit um ist,
dann löscht die Schufa die Positiv·daten.
Die Speicher·frist für Informationen über Kredite ist:
3 Jahre.
Kredit bedeutet:
Ich leihe mir von jemandem Geld.
Man sagt auch:
Diese Person hat mir einen Kredit gegeben.
Ich muss das Geld später zurück·zahlen.
Vielleicht hat eine Person einen Kredit bekommen.
Dann bekommt die Schufa diese Information.
Die Schufa speichert
die Informationen über Kredite für Personen.
Wenn die Person den Kredit zurück·gezahlt hat,
dann bekommt die Schufa eine Information.
Jetzt beginnt die Speicherfrist.
Das heißt:
Die Schufa behält
diese Informationen für 3 Jahre.
Dann löscht die Schufa die Informationen wieder.
Wofür braucht die Schufa diese Informationen?
Die Schufa weiß:
Wie geht eine Person mit Geld um?
Geht die Person gut mit Geld um?
Kann man sich auf die Person verlassen?
Das heißt:
Bei der Schufa bekommen Verkäufer und Banken die Auskunft:
Eine Person bezahlt einen Kredit gut zurück.
Die Speicherfrist für Anfragen:
1 Jahr.
Die Schufa arbeitet mit Partnern zusammen.
Die Partner nennt man: Vertrags-Partner.
Vertrags-Partner von der Schufa sind zum Beispiel:
Banken und Verkäufer.
Die Vertrags-Partner bekommen Auskünfte
von der Schufa.
Zum Beispiel:
Vielleicht will eine Bank einer Person einen Kredit geben.
Dann möchte die Bank zuerst eine Auskunft
über die Geld·angelegen·heiten von der Person.
Das nennt man:
Informationen über die Kredit·würdigkeit von der Person.
Deshalb fragt die Bank die Schufa.
Die Frage von der Bank an die Schufa nennt man:
Eine Anfrage.
Informationen über Anfragen
Die Schufa merkt sich:
Wer will von der Schufa eine Auskunft haben?
Und für welche Person?
Die Schufa speichert die Informationen über Anfragen
für 12 Monate.
Also für 1 Jahr.
Das können Sie von der Schufa erfahren:
- Wann hat sich jemand über meine Geld·angelegen·heiten erkundigt?
- Wer hat nach meiner Kredit·würdigkeit gefragt?
Warum speichert die Schufa diese Informationen?
Vielleicht möchten Sie selbst wissen:
Was hat die Schufa Banken und Verkäufern über mich gesagt?
Dann können Sie das selbst von der Schufa erfahren.
Und Sie wissen genau Bescheid.
So behalten Sie den Überblick.
Und Sie können Ihre persönlichen Daten besser schützen.