Bargeldlos bezahlt. Sorgenfrei abgewickelt.
Viele Kunden sehen es heute als selbstverständlich an, dass sie beim Bezahlvorgang flexibel zwischen Bargeld und verschiedenen bargeldlosen Prozessen wählen können. Doch gerade die bargeldlosen Zahlungsverfahren bergen unterschiedliche Kosten und Risiken für Sie. Ein sehr beliebtes Verfahren ist das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), in dessen Rahmen von der Karte des Käufers lediglich die Kontodaten (BLZ und Kontonummer bzw. IBAN) eingelesen werden.
Da beim ELV weder eine sofortige Prüfung der Kontodaten noch eine Zahlungsgarantie erfolgt, ist dieses Verfahren für Sie mit dem höchsten Risiko behaftet. Gründe für eine Nichteinlösung der Lastschrift können
z. B. sein, dass das angegebene Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder nicht bzw. nicht mehr besteht.
Um in solchen Fällen die Forderung dennoch erfüllt zu bekommen, müssen Sie Kontakt mit den Kontoinhabern aufnehmen. Dazu benötigen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dienstleister wie z. B. ein Inkassounternehmen, die zu den Kontodaten passenden Namens- und Adressdaten. Bislang mussten Sie in solchen Fällen die Bank des Schuldners direkt anschreiben. Da es hierfür jedoch kein einheitlich praktiziertes Verfahren gibt, führt das in der Regel dazu, dass Sie mit erheblichen Bearbeitungskosten, Wartezeiten und Bankgebühren konfrontiert werden.