Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befindet sich in ganz Europa in einer neuen Phase. Die Einhaltung von Compliance-Richtlinien – und damit juristischen Vorgaben – spielt hierbei neben dem wirtschaftlichen Aspekt eine große Rolle. Die Kernprobleme, die sich neben vielen organisatorischen Herausforderungen für die Geldwäscheprüfung hierbei ergeben, sind: Identifizieren des Vertragspartners und Ermittlung des „wirtschaftlich Berechtigten“.
Und zwar immer dann, wenn Sie:
- eine neue Geschäftsbeziehung eingehen,
- einen Verdacht hegen,
- Zweifel an der Identität Ihres Geschäftspartners haben,
- außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung Transaktionen von 15.000 Euro und mehr vornehmen,
- außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung Transaktionen von 1.000 Euro und mehr für einen Auftraggeber über einen Zahlungsverkehrsdienstleister (teilweise) auf elektronischem Wege mit dem Ziel abwickeln, einem Begünstigten über einen Zahlungsverkehrsdienstleister einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.