Überprüfung des Geburtsdatums unkompliziert und schnell
Wer im Internet Produkte verkauft oder Inhalte bereitstellt, die für Jugendliche unter 18 Jahren verboten sind, muss sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugriff darauf haben. Das verlangen das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. In der Praxis ist diese Vorschrift für Internetanbieter schwierig umzusetzen, da die Altersüberprüfung – so schreibt es die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vor – „face-to-face“ mittels Ausweispapieren durchgeführt werden muss.
Für ein Geschäft im Internet ohne persönlichen Kontakt ist dies schwierig. Anbieter hatten bisher nur die Möglichkeit das PostIdent-Verfahren durchzuführen. Wir haben nun eine wesentlich schnellere und kostengünstigere Alternative zur Prüfung des Geburtsdatums im Internet entwickelt, die als Bestandteil eines zweistufigen Verfahrens von der Kommission für Jugendmedienschutz bereits positiv bewertet wurde.