Einfache Sprache

Nachhaltigkeitsreporting einfach umsetzen Was müssen Sie tun?

Wie groß der Umsetzungsaufwand für die EU-Taxonomie ist, wird vielen Unternehmen wahrscheinlich erst bewusst, wenn sie sich näher mit der Konformität beschäftigen.​
Quellenangabe: vgl. PWC „EU Taxonomie 2022”, S. 8 ​

Was ist die EU-Taxonomieverordnung?

Die EU-Taxonomieverordnung legt ein Regelwerk für ökologisch nachhaltige Tätigkeiten fest. Sie fordert von Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, die nachhaltigkeitsbezogene Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten.​

Dabei sind insbesondere drei Kennzahlen zu ermitteln und offenzulegen:​

  • EU-Taxonomiefähigkeit (Eligibility)​
  • EU-Taxonomiekonformität (Alignment)​
  • EU-Taxonomiequote​

Als taxonomiekonform gelten Tätigkeiten, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten:​

Die sechs Umweltziele

Thermometer
Eindämmung des Klimawandels
Tropfen
Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
tesst
Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
Haus und baum
Anpassung an den Klimawandel
Kreislauf
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Schutz der Erde
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

CSRD-Berichterstattung steht an Werden Sie jetzt aktiv

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die Berichterstattungspflicht europäischer Unternehmen signifikant im Bereich der nichtfinanziellen Kennzahlen erweitert.

Bisher konnten Unternehmen frei wählen, wie sie die ESG Informationen veröffentlichen. Zu den Auswirkungen der CSRD zählt die zukünftig verpflichtende Veröffentlichung im Lagebericht als Teil des Jahresabschlusses.

Gleichzeitig spielt die Entwicklung verbindlicher europäischer Berichtsstandards (ESRS) über die drei Bereiche Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehemensführung (Governance) eine zentrale Rolle. Das Ziel der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) besteht darin, die Nachhaltigkeitsinformationen festzulegen, die Unternehmen gemäß der CSRD berichten müssen.

Sind sie von der CSRD Richtlinie betroffen?

... JA, wenn sie zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:

Sie haben mehr als...

- 250 Mitarbeiter

- 20 Mio.€ Bilanzsumme

- 40 Mio. € Umsatz

Wie beginnt man?

1. Doppelte Wesentlichkeitsbewertung​:

Das ist der grundlegende Teil der CSRD-Berichterstattung, der definiert, was das Unternehmen berichten muss ​

2. Gap ​Assessment​:

Auf der Grundlage des Ergebnisses der doppelten Wesentlichkeitsbewertung ist zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Gap zu schließen. ​

3. Interne Stakeholder einbinden:

Beziehen Sie Ihre gesamte Organisation ein und schaffen Sie Bewusstsein für das Thema. ​

4. Aufbau von Prozessen und Strukturen für die Datenerfassung​:

Definieren Sie Ihr Datenmodell für quantitative und qualitative Informationen und schaffen Sie eine Infrastruktur zur Sammlung, Bereinigung, Standardisierung und Zentralisierung der erforderlichen Daten.

5. Nachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)​:

Befolgen Sie die ESRS-Richtlinien und berichten Sie dementsprechend. ​

Wir haben die Lösung für ihre Herausforderungen.

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Wichtige Begriffe und Abkürzungen rund um ESG und die EU-Taxonomie finden Sie in unserem Glossar.

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Pflanze, Nachhaltigkeit, Lichter

Was können wir für die Umwelt tun?

Nachhaltigkeit, Klimaziele, Environmental Social Governance (ESG), EU-Taxonomieverordnung, Umweltschutz – das alles sind Buzzwords, die zentrale Herausforderungen unserer Zeit widerspiegeln und unser Daily Business maßgeblich beeinflussen.

Nicht nur wir als Personen setzen uns immer wieder mit dem Klimaschutz auseinander. Auch Unternehmen, Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister werden durch diverse Richtlinien und Verordnungen zunehmend in die Pflicht genommen, aktiv an der Erreichung der Klimaziele mitzuwirken. Unter anderem wurde durch die Europäische Union der Green Deal auf den Weg gebracht, um die definierten Klimaziele zu unterstützen und sogenanntes „Green Washing“ zu verhindern.

Ein zentraler Baustein ist in diesem Zusammenhang die EU-Taxonomieverordnung. Unterm Strich ergeben sich dadurch für Unternehmen, Banken und andere Finanzdienstleister umfassende Transparenz- und Offenlegungspflichten, deren Erfüllung mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist.

Das übergreifende Ziel – Wirtschaftsaktivitäten messbar machen und ein sauberes ESG-Reporting aufzusetzen.

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