Einfache Sprache

Neue Berichts- und Transparenzpflichten,

um Klimaziele zu erreichen

Nachhaltigkeit transparent gemacht. Eigene Taxonomiepflichten einfach umsetzen.

Seit 2021 sind Sie im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung sukzessive dazu aufgefordert, den Anteil der EU-Taxonomiefähigkeit (Eligibility) Ihrer Portfolios offenzulegen. Ab 2024 folgen EU-Taxonomiekonformität (Alignment), Green Asset Ratio (GAR) und weitere ESG-KPIs. Um die Anforderungen zu erfüllen, benötigen Sie taxonomierelevante Daten Ihrer Kunden, was die meisten Institute vor eine Herausforderung stellt, da die Erhebung und Dokumentation solcher Daten eine intensive Auseinandersetzung mit den Anforderungen sowie unüberschaubaren Zeit- und Kostenaufwand erfordern.

Wir helfen Ihnen, Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einfach zu gestalten. Lernen Sie unser ESG-Tool kennen und lieben, denn Sie sparen Zeit und Kosten.

SUSTAINABILITY - nachhaltig wichtig.

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Wir zeigen wie es geht - Entlang der EU-Taxonomieverordnung

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Was bedeutet das konkret

für Sie als Kreditinstitut?

Zeitstrahl Kreditinstitute

Kreditinstitute fallen – in Abhängigkeit ihrer Größe – zeitnah unter die Offenlegungspflicht.


  • Die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) erfordert die Offenlegung von Unternehmen im öffentlichen Interesse (bspw. börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute) und mehr als 500 Mitarbeiter haben und die Bilanzsumme mehr als 20 Mio. EUR oder der Nettoumsatzerlöse mehr als 40 Mio. EUR ist.
  • Im Jahr 2024 tritt die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) in Kraft, die betroffenen Unternehmen sind identisch zur NFRD.
  • Im Jahr 2025 sind zukünftig alle „großen Unternehmen“ betroffen, die 2 der 3 Kriterien erfüllen:
    • das heißt mehr als 250 Mitarbeiter
    • Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR
    • Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR.

Die Erfüllung der EU-Taxonomie ist für Sie mit einem hohen Aufwand verbunden.

  • Zur Bestimmung ihrer Green Asset Ratio benötigen Kreditinstitute relevante Taxonomiedaten ihrer Kunden. Bisher gibt es jedoch keine Möglichkeit, diese vollständig für Unternehmen zu erheben und zu aggregieren.
  • Die EU-Taxonomie ist dynamisch und wird laufend erweitert. Dies erschwert die Implementierung und erfordert zu jeder Zeit Kenntnis und Guidance über die aktuell geltenden Anforderungen und Pflichten.
  • Es wird eine sehr umfangreiche und detaillierte Berichterstattung gefordert (z. B. das umfassende Annex VI Reporting).

Wie können wir Sie unterstützen?

Mit der SCHUFA ESG Solution.

Die SCHUFA ESG Solution ist so konzipiert, dass Sie damit Ihren regulatorischen Report (Annex 6) erstellen können. Zudem kann das Tool auch nur zur Abfrage der Taxonomiewerte Ihrer Unternehmenskunden benutzt werden.

Die SCHUFA ESG Solution ermöglicht einen einfachen Datenaustausch und unterstützt Sie bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen. Mithilfe der Softwarelösung werden die taxonomierelevanten Kennzahlen bei Ihren Firmenkunden abgefragt, aggregiert und darauf basierend die Green Asset Ratio (GAR) und weitere ESG-KPIs berechnet. So erhalten Sie einen Überblick über die Nachhaltigkeit einzelner Vermögenswerte sowie des Gesamtportfolios. Und dank des Zugriffs auf einen zentralen Datenpool können die Taxonomiekennzahlen der Unternehmen bankenübergreifend genutzt werden, was den Aufwand bei der Datenerhebung für Sie und Ihre Kunden deutlich reduziert.

Sie wollen mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns direkt und nehmen Sie an einem unserer Webinare teil.

Ihre Vorteile

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Aufwand reduzieren
Pfeile gegeneinander
Redundanzen vermeiden & Synergieeffekte nutzen
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EU-Taxonomie im Griff durch umfassende Gesamtlösung
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Gesetzeskonformität & konsequenter Datenschutz
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