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Nachhaltigkeitsbezogene Bewertung von

Wirtschaftsaktivitäten einfach umsetzen

Hand Pflanze illustriert

Um die EU-Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten und die Klimaziele zu erreichen, unterliegen Unternehmen seit 2022 neuen Berichts- und Transparenzpflichten. Die EU-Taxonomieverordnung erfordert in diesem Zusammenhang die nachhaltigkeitsbezogene Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten.

Dabei müssen Sie sukzessive immer mehr Kennzahlen ermitteln und offenlegen – von der EU-Taxonomiefähigkeit (Eligibility) und -konformität (Alignment) bis hin zu den jeweiligen Taxonomiequoten. In Abhängigkeit Ihrer Größe fallen Sie zeitnah unter die Offenlegungspflicht.

Das klingt kompliziert? Mit unserer ESG-Software ist es das nicht. Betreiben Sie ein sauberes Nachhaltigkeitsmanagement, durch einfaches ESG-Reporting. Nutzen Sie die Synergien der unterschiedlichen Portale für Banken, Versicherungen und Investoren.

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Wir zeigen wie es geht - Entlang der EU-Taxonomieverordnung

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Was bedeutet das konkret

für Sie als Unternehmen?

Zeitstrahl Unternehmen

Die EU-Taxonomiequote ist von Unternehmen in der nicht finanziellen Erklärung offenzulegen.

  • Die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) erfordert die Offenlegung von Unternehmen im öffentlichen Interesse (bspw. börsennotierte Unternehmen, Banken) mit mehr als 500 Mitarbeitern.
  • Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfordert die Offenlegung von Unternehmen, sofern diese mind. 2 der 3 Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR und Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR.

Was geht mit der Offenlegungspflicht konkret einher?

  • Identifikation taxonomierelevanter Aktivitäten: Die Prüfung, ob Aktivitäten des Unternehmens taxonomiefähig (eligible) sind. Taxonomiefähigkeit bedeutet, dass die Aktivitäten eines Unternehmens in den (aktuellen) Anwendungsbereich der Taxonomieverordnung fallen.
  • Prüfung der Taxonomiekonformität: Die Beurteilung, ob Aktivitäten auch taxonomiekonform (aligned) sind. Die Taxonomiekonformität ist gegeben, wenn die Aktivitäten eines Unternehmens einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten, die anderen fünf Umweltziele nicht beeinträchtigen und soziale Mindeststandards einhalten.
  • Bestimmung der Taxonomiekennzahlen: Die Bestimmung des Anteils taxonomiefähiger und -konformer Aktivitäten an Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und operativen Ausgaben (OpEx). Neben den Kennzahlen sind u. a. Erläuterungen zu veröffentlichen, z. B. zur angewendeten Berechnungsmethode.

Wie können wir

Sie unterstützen?

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer eigenen Reportingpflichten sowie der Weitergabe der Daten an Wirtschaftsprüfer und Banken – mit der SCHUFA ESG Solution.

Ihre eigenen Reportingpflichten:

  • Zur Erfüllung eigener Reportingpflichten geben Unternehmen in einer geführten Online-Lösung die geforderten Informationen ein und führen ihr EU-Taxonomie -Assessment durch.
  • Basierend auf diesen Daten werden alle relevanten EU-Taxonomiekennzahlen und unterstützende KPIs berechnet.
  • Es wird ein standardisierter Bericht mit den relevanten Informationen generiert.
  • Die Ergebnisse können über das Tool direkt mit Wirtschaftsprüfern geteilt und bei Bedarf Banken zur Verfügung gestellt werden.

Anforderungen durch Ihre Kreditinstitute:

  • Die Kreditinstitute fragen Daten ihrer Kunden über die SCHUFA ESG Solution ab.
  • Unternehmen geben in einer geführten Online-Lösung die geforderten Informationen ein und führen ihr EU-Taxonomie-Assessment durch oder laden bereits durchgeführte Assessments hoch.
  • Die Daten werden durch den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens qualitätsgesichert.
  • Die Bank erhält Zugang zu den Informationen pro Kreditnehmer und eine Auswertung für ihr Gesamtportfolio.

Ihre Vorteile

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Effizienzgewinn
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Zielgerichtete Unterstützung
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EU-weite, universelle Anwendbarkeit
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Gesetzeskonformität
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Digitaler Prozess
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Individualisierbar

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