Update zur Stellungnahme vom 2.11.2020
NDR löscht falsche Tatsachenbehauptung nach Stellungnahme der SCHUFA – Beiträge sind dennoch auch weiterhin irreführend
Der NDR hat die von der SCHUFA in der gestrigen Stellungnahme (s. unten) kritisierte „falsche Tatsachenbehauptung“ gelöscht. Leider wurde vom NDR vermieden, den Leser über die Änderung durch einen Hinweis oder einen neuen Zeitstempel in Kenntnis zu setzen. Wir möchten daher an dieser Stelle darüber informieren.
Die von der SCHUFA seinerzeit überlegte jedoch nicht bis zur Marktreife entwickelte Idee eines Datenpools für Energieversorger (E-Pool) hatte zum Ziel, gerade solchen Verbrauchern den Abschluss eines günstigeren Vertrages – und damit einen Anbieterwechsel – zu ermöglichen, denen dies bislang aufgrund einer negativen Zahlungshistorie in anderen Marktsegmenten nicht möglich ist.
Leider jedoch enthält der Artikel weiterhin unzutreffende Behauptungen, insbesondere wird verbreitet, dass Verbraucher, die häufiger ihren Energieversorger wechseln (von den Autoren als „Bonushopper“ bezeichnet) durch einen E-Pool der SCHUFA als Vielwechsler hätten identifiziert werden können. Das ist schlicht falsch, wie zum wiederholten Mal in unserer gestrigen Stellungnahme ausgeführt. Einer dahingehenden Meinungsäußerung Dritter, die sich in Unkenntnis der Fakten kritisch äußern, hätte zumindest die vollständige Stellungnahme der SCHUFA gegenübergestellt werden müssen. Dies haben die Autoren offenbar bewusst unterlassen.
Wir möchten, dass die Leserinnen und Leser dies wissen, um sich selbst eine Meinung zu einer solchen Berichterstattung bilden zu können.