(1) Die Teilnahme ist kostenlos und nur für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige müssen vor Ihrer Teilnahme die Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten einholen.
(3) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie den Gewinnspiel-Beitrag der SCHUFA mit „Gefällt mir“ markiert, zwei weitere Nutzer in den Kommentaren markiert und den Beitrag in ihrer Story teilt. Die Story muss mit einem Wunsch versehen werden, welcher der vorgegebenen Gewinnkategorie und dem vorgegebenen Budget entspricht. Die Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel ist immer vom Zeitpunkt der Beitragsveröffentlichung bis zum darauffolgenden Freitag um 23:59 Uhr möglich. Eine Ausnahme bildet das vierte Gewinnspiel, das am 24.12.2023 bekanntgegeben wird und bis zum Ende des Folgetages läuft.
(4) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
(5) Die Teilnahme für Gewinnspiel 1 „Tech“ ist vom 03.12.2023, Zeitpunkt des Postings, bis zum 08.12.2023, 23:59 Uhr möglich. Die Auslosung und Bekanntgabe des Gewinners findet am Samstag, den 09.12.2023 statt.
Die Teilnahme für Gewinnspiel 2 „Outdoor“ ist vom Sonntag, den 10.12.2023, Zeitpunkt des Postings, bis zum Freitag, den 15.12.2023, 23:59 Uhr möglich. Die Auslosung und Bekanntgabe des Gewinners findet am Samstag, den 16.12.2023 statt.
Die Teilnahme für Gewinnspiel 3 „Einrichtung“ ist vom Sonntag, den 17.12.2023, Zeitpunkt des Postings, bis zum Freitag, 22.12.2023, 23:59 Uhr möglich. Die Auslosung und Bekanntgabe des Gewinners findet am Samstag, den 23.12.2023 statt.
Die Teilnahme für Gewinnspiel 4 „Traumreise“ ist vom 24.12.2023, Zeitpunkt des Postings, bis zum 25.12.2023, 23:59 Uhr möglich. Die Auslosung und Bekanntgabe des Gewinners findet am 26.12.2023 statt.
Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
(1) Mitarbeiter der SCHUFA, der am Gewinnspiel ggf. beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen § 1 (4), behält sich die SCHUFA das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Ebenso ausgeschlossen ist die Teilnahme über Gewinnspielclubs sowie eine automatisierte Teilnahme über Gewinnspiel-Roboter.
(1) Das Ergebnis der Auslosung wird jeweils am folgenden Samstag nach Gewinnspielstart bekanntgegeben. Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel notwendigen Schritte vollständig erfüllt haben, und deren geäußerten Wünsche der vorgegebenen Gewinnkateorie und dem vorgegebenen Budget entsprechen. Die Gewinner werden von der SCHUFA in der Verlosungs-Story markiert und per DM benachrichtigt. Mit Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die SCHUFA sein Nutzerprofil und die genaue Bezeichnung seines Wunschgewinns in der Story veröffentlicht. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung und teilt der SCHUFA mit, an welche Adresse der Gewinn versendet werden soll, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von drei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Die SCHUFA kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Preise werden per Paketdienst oder Post ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versendet. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz der SCHUFA.
(4) Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinne sind nicht übertragbar.
(5) Sämtliche Folgekosten der Gewinne sind vom Gewinner selbst zu tragen.
Die SCHUFA behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die SCHUFA insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel erhalten Sie durch den Aufruf unseres Datenschutzhinweises für das Kalender-Gewinnspiel.
(1) Die SCHUFA wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/oder Rechtsmängel wird nicht gehaftet.
(2) Die SCHUFA haftet nur für Schäden, welche von der SCHUFA oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von der SCHUFA ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Dieses Gewinnspiel wird nicht in irgendeiner Form von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram ist für keinen der im Rahmen des Gewinnspiel veröffentlichten Beiträge verantwortlich. Die SCHUFA Holding AG stellt Instagram von jeglichen Ansprüchen dritter in bezug auf dieses Gewinnspiel frei.