(1) Die Teilnahme ist kostenlos und nur für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland möglich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen.
(3) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie dem SCHUFA Instagram-Account folgt. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Teilnehmer monatliche Updates in Form von Fotos der bereitgestellten „Spar-Übersicht“ an die angegebene E-Mail-Adresse senden. Diese Fotos sollten den Fortschritt und die Nutzung des Spar-Übersicht dokumentieren. Durch das Senden dieser Updates erklären sich die Teilnehmenden automatisch mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und bestätigen ihre aktive Teilnahme am Gewinnspiel.
(4) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
(5) Die Teilnahme für das Gewinnspiel ist vom 02.01.2024, Zeitpunkt des Postings, bis zum 20.12.2024, 23:59 Uhr möglich. Die Auslosung und Bekanntgabe des Gewinners findet am Samstag, den 28.12.2024 statt.
(6) Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht.
(1) Mitarbeiter der SCHUFA, der am Gewinnspiel ggf. beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen § 1 (4), behält sich die SCHUFA das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Ebenso ausgeschlossen ist die Teilnahme über Gewinnspielclubs sowie eine automatisierte Teilnahme über Gewinnspiel-Roboter.
(1) Das Ergebnis der Auslosung wird einmalig am 28.12.2024 bekanntgegeben. Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel notwendigen Schritte vollständig erfüllt haben. Die Gewinner werden von der SCHUFA in der Verlosungs-Story markiert und per DM auf Instagram benachrichtigt. Mit Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die SCHUFA sein Nutzerprofil und die genaue Bezeichnung seines Wunschgewinns in der Story veröffentlicht. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung und teilt der SCHUFA mit, an welche Adresse der Gewinn versendet werden soll, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von drei Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modells, Farbe o. ä. bestehen. Die SCHUFA kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Preise werden per Paketdienst oder Post ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versendet. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz der SCHUFA.
(4) Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinne sind nicht übertragbar.
(5) Sämtliche Folgekosten der Gewinne sind vom Gewinner selbst zu tragen.
Die SCHUFA behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die SCHUFA insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel erhalten Sie durch den Aufruf unseres Datenschutzhinweises für das Spar-Challenge-Gewinnspiel.
(1) Die SCHUFA wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/oder Rechtsmängel wird nicht gehaftet.
(2) Die SCHUFA haftet nur für Schäden, welche von der SCHUFA oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von der SCHUFA ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Dieses Gewinnspiel wird nicht in irgendeiner Form von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram ist für keinen der im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlichten Beiträge verantwortlich. Die SCHUFA Holding AG stellt Instagram von jeglichen Ansprüchen dritter in Bezug auf dieses Gewinnspiel frei.