Die SCHUFA hat einen neuen Score entwickelt, der sich aus zwölf Kriterien zusammensetzt. Eines davon heißt Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite. Wie dieses Kriterium künftig Ihre Bonität beeinflusst, erfahren Sie hier.
- Gegenstand des Kriteriums: Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
- Punkte im Score: 0 bis 61 Punkte
- Vergabe der minimalen Punktzahl: Ratenkredit mit Restlaufzeit von mehr als sechs Jahren
- Vergabe maximaler Punktzahl: Kein Ratenkredit oder Ratenkredit mit Restlaufzeit von bis zu drei Jahren
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Zu Ratenkrediten zählen unter anderem Konsumkredite (z. B. für Möbel, Auto oder Elektronik), die in mehreren monatlichen Raten zurückzuzahlen sind. Sie stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Das heißt, dass danach weniger Spielraum für weitere Ausgaben besteht. Je länger ein Ratenkredit noch abbezahlt werden muss, desto länger besteht das Risiko in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen. Deshalb hat eine längere Restlaufzeit einen negativen Einfluss auf den Score. Je kürzer die Restlaufzeit, desto positiver für den Score.
Wichtig zu wissen: Restlaufzeiten von bis zu drei Jahren haben keinen negativen Einfluss auf den Score.
Wer mindestens einen Kredit mit einer Restlaufzeit ab sechs Jahren hat, erhält null Punkte für den Score. Ab einer Restlaufzeit ab fünf Jahren gibt es zehn Punkte, ab vier Jahren 28 und ab drei Jahren 48 Punkte. Personen mit einem Kredit mit bis zu drei Jahren Restlaufzeit sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, die keinen Ratenkredit abschließen, bekommen 61 Punkte.
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