Die SCHUFA hat einen neuen Score entwickelt, der sich aus zwölf Kriterien zusammensetzt. Eines davon heißt Zahlungsstörungen. Wie dieses Kriterium künftig Ihre Bonität beeinflusst, erfahren Sie hier.

  • Gegenstand des Kriteriums: Zahlungsstörungen
  • Punkte im Score: 100 bis 264 Punkte
  • Vergabe der minimalen Punktzahl: Zahlungsstörung wurde erledigt
  • Vergabe maximaler Punktzahl: Keine Zahlungsstörung vorhanden

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Ein wichtiger Einflussfaktor für den SCHUFA-Score ist das bisherige Zahlungsverhalten, also der Umgang mit Zahlungsverpflichtungen wie z. B. Rechnungen oder Krediten. Wenn Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß bezahlt bzw. zurückbezahlt werden, spricht die SCHUFA von Zahlungsstörungen. Diese können von Unternehmen unter anderem dann an die SCHUFA übermittelt werden, wenn ein fällig gewordener Betrag nicht bestritten und auch nach mindestens zwei schriftlichen Mahnungen nicht gezahlt wurde. Zudem müssen Personen frühestens bei der ersten Mahnung auf eine bevorstehende Übermittlung an die SCHUFA hingewiesen worden sein und die erste Mahnung muss zum Zeitpunkt der Meldung an die SCHUFA mindestens vier Wochen zurückliegen.

Die SCHUFA prüft, ob

  • keine Zahlungsstörungen,
  • erledigte Zahlungsstörungen – das heißt inzwischen beglichene Forderungen – oder
  • offene Zahlungsstörungen – die bisher noch nicht bezahlt wurden –

vorliegen.

Bei offenen Zahlungsstörungen berechnet die SCHUFA keinen Score, sondern übermittelt lediglich die Information, dass aktuell eine oder mehrere Zahlungsstörungen vorliegen an die anfragenden Unternehmen.

Dabei kann zwischen zwei Arten von Informationen zu Zahlungsstörungen unterschieden werden: solche, die von Unternehmen an die SCHUFA gemeldet werden und solche aus öffentlichen Verzeichnissen, wie dem Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen.

Sobald die Forderung bezahlt wurde, wird sie für drei Jahre als „erledigte Zahlungsstörung“ im SCHUFA-Datenbestand gespeichert. Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen speichert die SCHUFA spiegelbildlich. Mit Löschung aus dem betreffenden Verzeichnis erfolgt auch eine Löschung bei der SCHUFA.

Befinden Sie sich in einem laufenden Insolvenzverfahren wird Ihr Vermögen und Einkommen teilweise zur Schuldentilgung verwendet. Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis ist öffentlich einsehbar und zeigt, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. In diesen Fällen kann es hilfreich sein eine kostenlose und anerkannte Schuldnerberatung zu nutzen.

Bei erledigten Zahlungsstörungen übermittelt die SCHUFA einen Score. Sie wirken sich aber bis zu drei Jahre nach Erledigung negativ auf den Score aus. Der Einfluss nimmt im Laufe der Zeit ab.

Ebenso wirkt es sich negativ aus, wenn ein Inkassounternehmen nach Schaffung der Einmeldevoraussetzungen für eine Zahlungsstörung eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA eingeholt hat. Denn dies ist ein Hinweis darauf, dass Personen trotz mehrfacher Mahnung nicht bezahlt haben. Dadurch erfährt die SCHUFA frühzeitig, dass in naher Zukunft eine offene Zahlungsstörung auftreten könnte. Inkassoanfragen wirken sich deshalb für 12 Monate taggenau negativ auf den Score aus und werden anschließend gelöscht.

Zahlungsstörungen

Liegt keine Zahlungsstörung vor, erhalten Personen 264 Punkte. 100 Punkte fließen bei einer erledigten Zahlungsstörung ein. Liegt die erledigte Zahlungsstörung ein Jahr zurück sind es 135 Punkte, ab zwei Jahren 152 Punkte. Bei offenen Zahlungsstörungen wird kein Score berechnet und Personen erhalten somit auch keine Punkte.

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