Zu Zahlungsausfällen zählen z. B.:
- unbezahlte Raten oder Rechnungen,
- gekündigte Kredite und überzogene Girokonten mit Dispokredit, bei denen ausstehende Beträge nicht bezahlt wurden,
- sowie Schuldnerverzeichniseinträge, Insolvenzen und titulierte, zur Insolvenz angemeldete oder anerkannte Forderungen.
Wichtig: Mal eine Rechnung zu spät bezahlt zu haben, spielt für den Score keine Rolle. Das Prozedere ist eher langwierig: Bevor es zu einem SCHUFA-Eintrag kommt, müssen zwei Mahnungen verschickt worden sein. Zwischen der ersten und der zweiten Mahnung müssen mindestens vier Wochen liegen. Der Gläubiger muss den Schuldner bei der ersten Mahnung über eine mögliche Meldung an die SCHUFA informieren. Nur wenn Sie der Forderung nicht widersprechen, kann nach Verstreichen der Frist die Information gemeldet werden.