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Frau freut sich über Einkäufe nach Online-Shopping

Warum wir Waren auf Rechnung bestellen können

Das neue Outfit auswählen, es einfach in den virtuellen Einkaufskorb legen und risikolos auf Rechnung bestellen – was mittlerweile ebenso bequem wie selbstverständlich ist, ist für den Online-Händler mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden, vor allem bei Erstbestellern. Wird der Kunde, dem die Ware vor deren Bezahlung zugesendet wird, sie auch bezahlen? Wer Kunden gewinnen will, sollte auf den kundenfreundlichen Rechnungskauf nicht verzichten und Auskunfteien zur Minimierung seines Risikos nutzen.

Nicht nur der Rechnungskauf, auch das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) sind bei Kunden beliebt – doch für Onlinehändler mit einem Ausfallrisiko verbunden: Zahlt der Kunde? Platzt die Lastschrift? Liegt vielleicht gar ein Betrugsversuch mit falschen Daten vor? Doch der Kunde ist König. Für ihn zählt nicht nur das Sortiment, sondern auch die „Convenience“, also die Bequemlichkeit des Bestellvorgangs. Um den Kundenwünschen entsprechen zu können, wollen Shopbetreiber Rechnungkauf und Lastschrift anbieten. Wer das nicht tut, dem entgeht Geschäft. Um Zahlungsausfall zu vermeiden und das Betrugsrisiko zu verringern, müssen sie so genau wie möglich wissen, mit wem sie es zu tun haben und wie dessen Zahlungsverhalten ist. Über dieses Wissen verfügen Auskunfteien wie die SCHUFA. Geht es um das Zahlungsverhalten eines Kunden, geben sie mit so genannten Scores zuverlässige Prognosen für die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls. Die Basis dafür ist der Umgang mit Zahlungsverpflichtungen aus der Vergangenheit und geprüfte mathematisch-statistische Prognoseverfahren.

Scoring senkt das Neukunden-Risiko

Ein Score zeigt die Wahrscheinlichkeit an, mit der jemand seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nachkommt. Je geringer der Wert zwischen 0 und 9.999, umso höher ist das Ausfallrisiko. Scoring ist ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Kreditsystems und schützt beide Seiten: das Unternehmen vor Zahlungsausfällen und Verbraucher vor Überschuldung. Die SCHUFA sorgt mit ihrem qualitativ hochwertigen Scoringverfahren also dafür, dass Menschen online auf Rechnung bestellen können, obwohl sie der Anbieter gar nicht kennt. Wie für viele Branchen, gibt es auch für Versandhändler und eCommerce-Betreiber einen branchenspezifischen Score. Denn die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand einen Hausfinanzierungskredit zurückzahlen wird, kann zu einem anderen Score-Ergebnis führen als die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Versandhandelsrechnung bezahlt wird.

Basis dieser Informationen ist die Datenbank der SCHUFA mit Informationen zu mehr als 66,4 Mio. natürlichen Personen. Die SCHUFA speichert zu mehr als 91 Prozent der Personen ausschließlich "positive" Informationen – also Informationen, die beweisen, dass jemand wirtschaftlich aktiv und ein vertrauenswürdiger Geschäftspartner ist. Dazu gehört beispielsweise, wenn jemand Inhaber einer Kreditkarte ist, Kredite oder Finanzierungen in Anspruch genommen und wie vereinbart zurückgezahlt hat oder Rechnungen, etwa von Versandhändlern, Internethändlern oder Telekommunikationsunternehmen, vertragsgemäß beglichen hat. Die Qualität einer Auskunft steigt, wenn sowohl positive als auch negative Merkmale berücksichtigt werden können. Voraussetzung dafür ist das Prinzip auf Gegenseitigkeit: Die SCHUFA-Vertragspartner geben Informationen an die SCHUFA weiter und fragen ihrerseits Informationen oder Einschätzungen zum wirtschaftlichen Risiko eines Geschäfts an. Im Gegenzug informieren sie die SCHUFA über abgeschlossene Verträge und über eventuelle Zahlungsausfälle. Wer wissen möchte, was die SCHUFA über ihn gespeichert hat, kann eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz anfordern. Hierin sind auch die in den vergangenen 12 Monaten von Unternehmen angefragten und durch die SCHUFA übermittelten Scorewerte ausgewiesen.

Identitätsmissbrauch vorbeugen

Übrigens kann ein Online-Shopbetreiber über die SCHUFA-Abfrage auch die persönlichen Daten des Bestellers bestätigen lassen und damit mögliche Betrugsversuche vermeiden. Wenn sich die Person bereits in der Vergangenheit mit einem Ausweisdokument authentifiziert hat, beispielsweise bei der Eröffnung eines Bankkontos, ist diese Person der SCHUFA bekannt. Die SCHUFA stellt durch einen Abgleich mit ihrer Datenbank die ausweisgeprüfte Identität fest. Wer betrügerisch mit den persönlichen Daten einer bereits verstorbenen Person einkaufen gehen möchte, wird ebenfalls beim IdentitätsCheck durch die SCHUFA durchfallen. Da Kreditinstitute die SCHUFA auch über Sterbeurkunden ihrer Kunden informieren, kann sogar der Missbrauch der Identität einer verstorbenen Person verhindert werden. So werden Betrugsversuche erschwert.

Grundsätzlich gilt: Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit. Wer etwas im Internet oder Versandhandel bestellt, setzt auf einwandfreien Service, Lieferung und Abwicklung; der Händler wiederum muss sich auf die fristgerechte Zahlung seiner Ware und die wahrheitsgemäßen Rechnungs- und Identitätsangaben der Käufer verlassen können.

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