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Ehepaar mit Maklerin während einer Wohnungsbesichtigung

Bonitätsauskünfte für Vermieter: Qualität ist ausschlaggebend

Immobilien sind für viele Privatleute ein wichtiger Baustein in der persönlichen Geldanlagestrategie und der Altersvorsorge: Wer Wohneigentum effektiv vermieten und Mietbetrug vermeiden will, sollte sich daher bei Abschluss des Mietvertrages über die Bonität und die Identität seiner künftigen Mieter informieren. Dabei spielt die Qualität der Auskunft eine wichtige Rolle.

Vermieter lassen sich von künftigen Mietern neben anderen Nachweisen zumeist auch eine Auskunft über ihre Bonität vorlegen, um das Risiko von Mietverzug und –ausfällen zu vermeiden. Der Vermieter kann sich diese vom zukünftigen Mieter vorlegen lassen oder selbst bei einer Auskunftei einholen. In beiden Fällen gilt jedoch: Auskunft ist nicht gleich Auskunft, wie der Fall eines Vermieterpaares aus Baden-Württemberg zeigt.

Auskunft ist nicht gleich Auskunft

Petra und Michael M. aus Baden-Württemberg wurden Opfer von Mietnomaden, obwohl sie sich vor Mietvertragsabschluss bei einer Auskunftei über die Solvenz der künftigen Mieter informiert hatten. *

„Ich bin nicht blauäugig vorgegangen, sondern habe mir auch Informationen bei einer Auskunftei eingeholt. Da hieß es, es seien keine negativen Einträge zu der Person bekannt,“ so die Vermieterin Petra M. Als die Miete nicht mehr bezahlt wurde und sie sich über die Chancen informieren wollte, diese eintreiben zu können, holte sie sich erneut eine Auskunft ein – diesmal die Original SCHUFA-Auskunft: „Das hätte ich besser direkt gemacht. Was ich dort sah, hätte ich damals bereits wissen müssen.“ Laut SCHUFA-Auskunft lagen zum Mieter negative Einträge vor. „Offensichtlich enthielt die SCHUFA-Auskunft umfangreichere Informationen als die zuvor eingeholte Auskunft bei einer anderen Auskunftei.“

„Die Auskünfte der SCHUFA bieten aufgrund der umfassenden Datenbasis aus Positiv- und Negativ-Informationen einen deutlichen Mehrwert, den auch unsere Mitglieder spüren.“

Michael W. Mönig, Haus & Grund Verlag

Auskunft ist nicht gleich Auskunft, denn es gibt qualitativ entscheidende Unterschiede: Die SCHUFA arbeitet wie keine andere Auskunftei nach dem Gegenseitigkeitsprinzip, d.h. ihre rund 9.500 Vertragspartner fragen Informationen ab und melden im Gegenzug auch Informationen zu Vertragsbeziehungen von Verbrauchern ein. Dies sind, neben Informationen zu Zahlungsausfällen oder Inkasso-Verfahren, vor allem positive Informationen, z.B. zu Girokonten, Kreditkarten oder laufenden Krediten. So hat die SCHUFA aktuell zu rund 67,7 Mio. Personen Informationen gespeichert. Aufgrund dieser umfassenden Informationenbasis ist die SCHUFA als einzige Auskunftei in der Lage, zu nahezu jedem in Deutschland wirtschaftlich aktivem Verbraucher eine aussagekräftige Auskunft zu erteilen, auch wenn diese bisher nicht durch negatives Zahlungsverhalten aufgefallen sind. So kann neben der Bonität gleichzeitig auch die Identität eines Mietinteressenten überprüft werden.

Bestmöglicher Schutz vor Ausfällen und Mietnomaden

Dass die Mieter-Bonitätsauskünfte der SCHUFA sich qualitativ deutlich von anderen Auskünften am Markt abheben, bestätigt auch Michael W. Mönig vom Haus & Grund Verlag: „Die Auskünfte der SCHUFA bieten aufgrund der umfassenden Datenbasis aus Positiv- und Negativ-Informationen einen deutlichen Mehrwert, den auch unsere Mitglieder spüren. Private Vermieter erhalten so umfassende und aktuelle Informationen zur Bonität und Identität von Mietinteressenten und bestmöglichen Schutz vor Ausfällen und Mietnomaden.“

Vermieter können online bereits über viele Haus&Grund-Vereine nach einer einmaligen Registrierung direkt bei der SCHUFA eine Mieter-Bonitätsauskunft über ihren Mietinteressenten einholen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterzeichnung des Mietvertrags nur noch von der Bonitätsauskunft abhängt und dass der Mieter schriftlich in die Einholung der Auskunft eingewilligt hat. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Vermieter auf den Webseiten der Haus&Grund-Landesverbände.

* Quelle: „Miet-Nomaden: Wohnung besetzt, keine Miete – keine Chance?“, ausgestrahlt am 15.11.2016 in der SWR-Sendereihe „Marktcheck“).

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