Ärger mit der SCHUFA? Kein Fall für den Anwalt!
Immer wieder bieten Anwälte ihre Unterstützung an, wenn Verbraucher mit ihrer SCHUFA-Auskunft nicht einverstanden sind. Das kostet Zeit und Geld, dabei ist der Gang zum Anwalt bei Missverständnissen mit der SCHUFA nicht nötig, denn es gibt ein kostenfreies Schlichtungsverfahren – den SCHUFA Ombudsmann.
Alle Verbraucher, die Fragen zu den Informationen haben, die bei der SCHUFA über sie gespeichert sind, oder glauben, diese enthielten Fehler, können sich an den kostenlosen SCHUFA-Verbraucherservice wenden. Unter 0611-9278-0 stehen die SCHUFA-Experten mit Rat und Tat zur Seite und sorgen auch für die schnelle Klärung von Korrekturanliegen. Rolf Fühles, Leiter Privatkundenservice der SCHUFA: „Oftmals sind es Verständnisfragen und Missverständnisse, die sich im persönlichen Gespräch schnell klären lassen. Und wenn einmal etwas zu berichtigen ist, erfolgt dies in der Regel binnen 24 Stunden“.
Gang zum Anwalt nicht nötig
Doch was, wenn ein Anliegen durch das SCHUFA-Servicecenter aus Sicht des Verbrauchers nicht zu seiner Zufriedenheit geklärt werden kann? Ist dann der teure Gang zum Anwalt nötig? Nein, denn die SCHUFA bietet für diese Fälle ein Ombudsmann-Verfahren an. Der unabhängige Ombudsmann vermittelt bei strittigen Fragen zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern – außergerichtlich, schnell und kostenfrei.
Das Verfahren ist verbraucherorientiert und eine unbürokratische Alternative zu einer gerichtlichen Klage. Seit 2014 ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Professor Dr. Hans-Jürgen Papier der Ombudsmann der SCHUFA. Papier ist als Vertrauensperson bei den Verbrauchern gefragt: Oft geht es dabei um die vorzeitige Löschung negativer Einträge, manchmal auch um irrtümliche Meldungen, fehlende oder nicht fristgerecht gelöschte Merkmale.