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SCHUFA Ombudsmann im Beratungsgespräch

Ärger mit der SCHUFA? Kein Fall für den Anwalt!

Immer wieder bieten Anwälte ihre Unterstützung an, wenn Verbraucher mit ihrer SCHUFA-Auskunft nicht einverstanden sind. Das kostet Zeit und Geld, dabei ist der Gang zum Anwalt bei Missverständnissen mit der SCHUFA nicht nötig, denn es gibt ein kostenfreies Schlichtungsverfahren – den SCHUFA Ombudsmann.

Alle Verbraucher, die Fragen zu den Informationen haben, die bei der SCHUFA über sie gespeichert sind, oder glauben, diese enthielten Fehler, können sich an den kostenlosen SCHUFA-Verbraucherservice wenden. Unter 0611-9278-0 stehen die SCHUFA-Experten mit Rat und Tat zur Seite und sorgen auch für die schnelle Klärung von Korrekturanliegen. Rolf Fühles, Leiter Privatkundenservice der SCHUFA: „Oftmals sind es Verständnisfragen und Missverständnisse, die sich im persönlichen Gespräch schnell klären lassen. Und wenn einmal etwas zu berichtigen ist, erfolgt dies in der Regel binnen 24 Stunden“.

Gang zum Anwalt nicht nötig

Doch was, wenn ein Anliegen durch das SCHUFA-Servicecenter aus Sicht des Verbrauchers nicht zu seiner Zufriedenheit geklärt werden kann? Ist dann der teure Gang zum Anwalt nötig? Nein, denn die SCHUFA bietet für diese Fälle ein Ombudsmann-Verfahren an. Der unabhängige Ombudsmann vermittelt bei strittigen Fragen zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern – außergerichtlich, schnell und kostenfrei.

Das Verfahren ist verbraucherorientiert und eine unbürokratische Alternative zu einer gerichtlichen Klage. Seit 2014 ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Professor Dr. Hans-Jürgen Papier der Ombudsmann der SCHUFA. Papier ist als Vertrauensperson bei den Verbrauchern gefragt: Oft geht es dabei um die vorzeitige Löschung negativer Einträge, manchmal auch um irrtümliche Meldungen, fehlende oder nicht fristgerecht gelöschte Merkmale.

„Schlichten statt richten: Ich möchte Verbrauchern helfen, strittige Sachverhalte mit der SCHUFA zu klären.“

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, SCHUFA Ombudsmann

Wer auch mit dem Schiedsspruch des Ombudsmannes nicht einverstanden ist, kann sich natürlich immer noch an einen Anwalt wenden. Der Anruf des Ombudsmannes beschränkt die Rechte der Verbraucher nicht sondern hilft, Zeit und Geld zu sparen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Voraussetzung für die Durchführung des Ombudsmannverfahrens ist, dass der Verbraucher mit seinem Anliegen bereits einen Klärungsversuch mit dem Privatkunde ServiceCenter der SCHUFA unternommen hat.

  • Eine Beschwerde muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder das Online-Formular) beim Ombudsmann eingereicht werden. Diese wird dann zunächst auf Vollständigkeit und Zulässigkeit geprüft.
  • Im nächsten Schritt werden alle notwendigen internen und externen Maßnahmen ergriffen, die erforderlich sind, um die Sachlage zu klären. So kann der Ombudsmann zum Beispiel eine Überprüfung der beanstandeten Meldung bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen oder - bei einer berechtigten Reklamation - die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten. Liegen alle Informationen vor, verkündet der Ombudsmann seinen Schlichtungsvorschlag, und die beteiligten Parteien werden über den Ausgang des Verfahrens schriftlich informiert.
  • Stellt er fest, dass die Verfahrensweise der SCHUFA und ihrer Vertragspartner korrekt war, erläutert er dem Verbraucher den Sachverhalt verständlich und nachvollziehbar. Andernfalls veranlasst er die Korrektur. Das Votum ist für die SCHUFA bis zu einem Betrag von 2.500,- Euro grundsätzlich bindend.

884 Verbraucher haben sich im Jahr 2018 an den SCHUFA Ombudsmann gewandt. 526 Fälle waren nicht zulässig, weil die für das Schlichtungsverfahren notwendige vorherige Kontaktaufnahme mit dem Privatkunden ServiceCenter der SCHUFA noch nicht stattgefunden hatte. Von den 358 zulässigen Eingaben hat der Ombudsmann in 36 Fällen zugunsten des Verbrauchers entschieden. Vor dem Hintergrund der über 165 Millionen erteilten Auskünfte und Meldungen ist diese geringe Anzahl ein deutlicher Beleg für die hohe Qualität des SCHUFA-Verfahrens und dafür, dass Bonitätsdaten bei der SCHUFA als einem verlässlichen Partner für Verbraucher und die Wirtschaft gut aufgehoben sind.

„Ich erlebe die SCHUFA als ein ordentlich bestelltes Haus, das mit den ihm anvertrauten Daten sorgsam umgeht. Weitaus sorgsamer als manche Unternehmen der Digitalwirtschaft."

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, SCHUFA Ombudsmann

Der Ombudsmann legt einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Neben einem ausführlichen Rückblick und den Auswertungen der Verbraucheranliegen gibt er darin einen Einblick in seine Arbeit als Ombudsmann und informiert über das Schlichtungsverfahren. Wer mehr über die Arbeit des SCHUFA Ombudsmannes erfahren möchte, findet alle Informationen auf der Website.

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