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Betrug mit Wohnungsanzeigen: Identitätsmissbrauch statt „Traumwohnung“

Täuschungsversuche in Sachen Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch: Betrüger treten als falsche Vermieter auf, inserieren „Traumwohnungen“ - und verwenden die Personalien von Mietinteressenten zur Bestellung von Waren im Internet. Die Opfer werden erst dann auf den Betrug aufmerksam, wenn z.B. Konten gesperrt oder Dispokredite gestrichen werden. So erging es auch einem Mann aus Hamburg, wie NDR Markt berichtete.

Man steht im Geschäft und möchte an der Kasse schnell per EC-Karte bezahlen – doch die Karte wird nicht akzeptiert. Auf Nachfrage bei der Bank stellt sich heraus, dass wegen eines negativen SCHUFA-Eintrags die EC-Karte gesperrt und der Dispositions-Kredit gekündigt wurde. Ein Horrorszenario, das Jan Demuth genau so ereilte. [Quelle: NDR Markt, Sendung vom 23.09.19] Der Schock ist groß, denn eigentlich achtet der Mann aus Hamburg sehr genau auf seine Finanzlage. Was ist passiert?

So funktioniert der Betrug mit falschen Wohnungsanzeigen

Jan Demuth ist Opfer von Betrug durch Wohnungsanzeigen geworden. Die Betrüger geben gefälschte Wohnungsanzeigen auf, um an die persönlichen Daten der Wohnungssuchenden zu gelangen. Er und 60 weitere Opfer hatten dem vermeintlichen Vermieter persönliche Unterlagen wie Ausweiskopien, SCHUFA-Auskünfte und Gehaltsnachweise übersandt. Dieser nutzte die Daten, um in verschiedenen Onlineshops teure Elektrogeräte zu bestellen. Die Waren verkauft er nach Erhalt schnellstmöglich weiter. Als Zahlungsmöglichkeit wählte der Betrüger jeweils die Ratenkreditfinanzierung aus, wofür er den Namen und die Adresse der Wohnungssuchenden, sowie eine erfundene Kontonummer verwendet. Die Betrugsopfer bekommen meist nichts von den laufenden Ratenkrediten mit, die wegen der ausgedachten Kontonummer nicht bezahlt werden. Dies kann zu einem Eintrag bei der SCHUFA führen – im Fall von Jan Demuth wurde daraufhin sein Bankkonto gesperrt.

Hilfe für Opfer von Identitätsbetrug

Kriminelle Aktivitäten mit gestohlenen Identitäten nehmen zu: Die SCHUFA bietet einen kostenlosen Service für Personen, die bereits Opfer von Identitätsmissbrauch geworden sind. Diese können sich bei der SCHUFA aktiv melden und mit einem speziellen Eintrag vor Wiederholungsbetrug schützen lassen.

Traumwohnung? Die Anzeigen sind meist zu schön, um wahr zu sein

Die gefälschten Wohnungsanzeigen erscheinen auf den ersten Blick wie ein tolles Angebot: gute Lage, niedrige Miete, vielleicht sogar schon möbliert. Doch Wohnungssuchende sollten gerade deswegen vorsichtig sein. Die betrügerischen Anzeigen erkennt man häufig daran, dass die Miete und die Nebenkosten zu gering sind, vor allem im Vergleich zu anderen Anzeigen im selben Stadtteil. Außerdem passt die Objektbeschreibung häufig nicht zu dem, was auf den Bildern abgebildet ist. Bei den Bildern sollte man sich auch fragen, ob sie nicht sogar wie Aufnahmen aus einem Hotelzimmer aussehen. Aufhorchen sollten Suchende vor allem dann, wenn die vermeintlichen Vermieter eine Zahlungsaufforderung vor einer Wohnungsbesichtigung fordern. Dies sei sehr unüblich. Zudem erwarten seriöse Vermieter keine Übermittlung von persönlichen Daten im Voraus – ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich um einen Betrug handeln könnte.

Ratschläge für mehr Sicherheit im Internet:


  • Gehen Sie im Internet und in sozialen Netzwerken möglichst vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten um.
  • Versenden Sie niemals eingescannte Ausweisdokumente oder andere Unterlagen mit sensiblen Informationen (z.B. Gehaltsnachweise, SCHUFA-Auskünfte) an Ihnen unbekannte Personen. Ihre Daten könnten durch Cyberkriminelle für Straftaten benutzt werden.
  • Zahlen Sie niemals per Vorkasse und nutzen Sie nur sichere Zahlungswege. Seriöse Internetportale stellen Ihnen Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung, die Ihr Geld schützen.
  • Wenn Sie vermuten, Opfer einer Straftat geworden zu sein, schalten Sie frühzeitig die Polizei ein.
  • Erste Hilfe bei Betrugsverdacht: Speichern Sie den relevanten E-Mail-Verkehr ab und fertigen Sie Screenshots von der jeweiligen Internetseite. Machen Sie, wenn noch möglich, geleistete Zahlungen rückgängig.
Quelle: Polizei Hamburg

Internet-Portale bemühen sich um die Löschung der gefälschten Anzeigen

Viele Internet-Portale mit Wohnungsanzeigen haben einen Melde-Button, worüber verdächtige Anzeigen mit nur einem Klick gemeldet werden. Die Anzeigen werden überprüft und bei einem bestätigten Verdacht deaktiviert. Wenn ein Wohnungssuchender jedoch auf eine gefälschte Anzeige hereingefallen ist und seine persönlichen Daten missbraucht wurden, unterliegt das Betrugsopfer der Beweispflicht. Das heißt, sie müssen beweisen, dass sie die Waren nicht bestellt haben. Dieser Prozess kann aber einige Wochen dauern und ist mit viel Frust und Arbeit verbunden.

Veröffentlicht am 07.11.2019, aktualisiert am 15.08.2023

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