Regelmäßig berichten Medien über online gestohlene Daten und die schwerwiegenden Folgen für die Opfer: denn auf den Datendiebstahl folgt in der Regel der Identitätsmissbrauch – und der kann Existenzen bedrohen. Um den Betrug möglichst frühzeitig zu verhindern, bietet die SCHUFA Verbrauchern entsprechende Lösungen an. Frank Bartenschlager, Senior Manager Customer Insight Privatkunden, erklärt, wie die SCHUFA-Lösungen Identitätsmissbrauch verhindern helfen. Darüber hinaus gibt der Experte Tipps, wie man seine persönlichen Daten vor Diebstahl schützen kann.
Frank Bartenschlager, was ist Identitätsdiebstahl und warum kann es jeden treffen?
Beim Identitätsdiebstahl nutzen Kriminelle die persönlichen Daten einer Person, um auf ihren Namen sowie mit ihrer Adresse und gegebenenfalls ihrem Geburtsdatum Geschäfte im Internet abzuschließen. In den meisten Fällen werden mit den geklauten Daten in Internet-Shops Waren auf Rechnung der Opfer bestellt. Damit ist die Voraussetzung für den sogenannten Identitätsmissbrauch erfüllt.
An die Daten einzelner Personen kommen die Täter ganz einfach über das Internet aber auch Telefonbücher. Und es gibt auch einen regen illegalen Handel mit persönlichen Daten – zum Beispiel über das Darknet. Dann stammen die Daten in den meisten Fällen aus Hackerangriffen auf Datenbanken von Unternehmen. Oder es handelt sich ganz klassisch um geklaute Ausweisdokumente und Bank- und Kreditkarten aus Wohnungseinbrüchen.
Nimmt der Datendiebstahl zu?
Für 2022 stellt die polizeiliche Kriminalstatistik zwar einen Rückgang von -6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr fest, dennoch sind die Zahlen alarmierend: insgesamt sind 136.865 Straftaten im Bereich Cybercrime vermerkt, davon fällt ungefähr ein Zehntel unter die Kategorie „Datendiebstahl“ – also Fälle, in denen Daten ausgespäht, abgefangen oder betrügerisch eingesetzt wurden. Die Dunkelziffer ist laut BKA vermutlich deutlich größer, da nur ein Bruchteil der Straftaten in diesem Bereich überhaupt bekannt bzw. zur Anzeige gebracht wird.
Das Opfer von Identitätsbetrug bekommt hiervon in der Regel erst etwas mit, wenn plötzlich Rechnungen oder Mahnungen von ihnen unbekannten Firmen im Briefkasten landen. Der Aufwand, der betrieben werden muss, um den Sachverhalt aufzuklären, ist dann meist groß.
Was kann ich tun, wenn ich von Identitätsmissbrauch betroffen bin?
Ganz wichtig: erhält man Rechnungen für Waren, die man nie bestellt hat, ist das ein erstes Anzeichen für Identitätsbetrug. Dann sollte man sich mit den Händlern in Verbindung setzen und den Rechnungen widersprechen – tut man das nicht und ignoriert man sogar die folgenden Mahnschreiben, hat das negativen Einfluss auf die Bonität. Auf jeden Fall sollte man auch Anzeige bei der Polizei erstatten, so ist man offiziell als Identitätsbetrugsopfer (IDBO) registriert.
Wie kann ich dem Datendiebstahl vorbeugen?
Es ist auf jeden Fall Eigeninitiative erforderlich: Eine Innofact-Umfrage im Auftrag der SCHUFA in 2017 hat gezeigt, dass nur jeder Dritte sein Passwort regelmäßig und nach empfohlenen Sicherheitsstandards ändert. So haben Kriminelle leichtes Spiel an persönliche Daten und an Konto- wie Kreditkartennummern zu kommen – um selbst unter falschem Namen online einzukaufen oder sie im Darknet zu verkaufen. Hinzu kommt auch die umsichtige Nutzung von Internet-Zugängen – gerade mit mobilen Endgeräten: im öffentlichen W-LAN bewegt man sich in einem sehr unsicheren Bereich. Für Hacker ist es ganz einfach, hier an die persönlichen Daten der Nutzer zu kommen. Ohne Basisschutz wie aktuelle Sicherheitssoftware und regelmäßige Passwort-Aktualisierung sollte man deshalb über Hotspots mit Handy, Tablet oder Notebook gar nicht erst online gehen. Und schließlich sollte man immer überlegen, welche Informationen man über sich im Netz veröffentlicht – Adresse und Geburtsdatum können schon kritisch sein.
Die SCHUFA bietet Lösungen, die Datendiebstahl und Identitätsmissbrauch vorbeugen – wie funktioniert das?
Opfern von Identitätsmissbrauch bietet die SCHUFA an, sich mit einem speziellen Eintrag im persönlichen Datensatz vor Wiederholungsbetrug schützen zu lassen: Voraussetzung für eine solche Einmeldung ist, dass man zuvor Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt hat. Ist ein Verbraucher als Identitätsbetrugsopfer bei der SCHUFA registriert, erhalten Vertragspartner der SCHUFA einen entsprechenden Hinweis, wenn sie zu der Person eine Anfrage stellen. So können sie reagieren und die Identität prüfen, bevor sie eine Bestellung annehmen oder einen Vertrag abschließen.
Wer mehr Sicherheit für seine Daten im Internet möchte oder bereits Opfer von Identitätsbetrug geworden ist, kann das meineSCHUFA plus-Paket nutzen. Der darin enthaltene Update-Service informiert umgehend per E-Mail oder SMS, wenn ein Unternehmen eine Anfrage stellt oder sich Daten zur Person ändern. So kann man umgehend prüfen, ob man für die Anfrage selbst verantwortlich ist, weil man gerade z. B. einen Kauf auf Rechnung durchgeführt hat oder aber ob ein unberechtigter Dritter die persönlichen Daten für seine Zwecke missbraucht.
Ebenfalls im meineSCHUFA plus-Paket enthalten ist der IdentSafe Monitor, der auf Wunsch das Internet – inklusive Deep Web und Darknet – auf unberechtigt veröffentlichte persönliche Daten wie z. B. Kontonummer, Kreditkartennummer oder Ausweisnummer durchsucht. Tauchen die Daten an kritischen Stellen im Internet auf, erfasst der Monitoring-Service dies und informiert den Betroffenen umgehend per E-Mail oder SMS. So kann der Betroffene reagieren, bevor ihm ein Schaden entsteht: Unter einer 24-Stunden-Hotline beraten Experten individuell zum Thema Identitäts- und Datenschutz und helfen im Fall der Fälle richtig zu reagieren. Außerdem erhält der Betroffene Unterstützung bei der Bereinigung der Spuren von Identitätsmissbrauch im Internet.