Wer eine Wohnung mieten möchte oder eine Kreditaufnahme plant, kann mit einer SCHUFA-BonitätsAuskunft seine Kreditwürdigkeit belegen. Zudem erhält er eine Übersicht der zu seiner Person gespeicherten Daten.
Marco M. steht kurz vor dem Abschluss des Mietvertrages ihrer neuen Wohnung. Gerade ist die SCHUFA-BonitätsAuskunft per Post bei ihr angekommen, die sie dem Vermieter noch vorlegen muss. Kein Problem, denn ihre Bonität ist sehr gut und es liegen keine negativen Informationen zu ihr vor: Kerstin hat Rechnungen immer sofort beglichen, noch nie Mahnungen erhalten. Die Raten für den Fernseher zahlt sie immer pünktlich und die Finanzierung ihres Autos hat sie bereits vor einem Jahr abbezahlt. Doch warum steht der Kredit noch immer in der SCHUFA? Ist da etwas schiefgelaufen, fragt sie sich? Wie lange speichert die SCHUFA eigentlich Informationen? Und ist das jetzt positiv oder nicht? Kerstin M. will es genau wissen und wendet sich an den SCHUFA-Verbraucherservice.
Rolf Fühles, Leiter des SCHUFA -Verbraucherservice, beantwortet ihre Fragen:
Welche personenbezogenen Informationen speichert die SCHUFA?
Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, speichert die SCHUFA Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die aktuelle Adresse und eventuelle Voranschriften. So können wir bei Anfragen von Vertragspartnern die betreffende Person korrekt finden oder Meldungen präzise zuordnen.
Welche Informationen zu Vertragsgeschäften werden gespeichert?
Die SCHUFA speichert Informationen zu Anfragen und Verträgen zum Beispiel von und mit Online-Händlern, Kreditinstituten, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern, Versicherungen. Im Fall von Marco M. sind dies Verträge und Geschäftsabschlüsse, die sie in den vergangenen Jahren bei Vertragspartnern der SCHUFA getätigt hat: Der Kauf ihres Fernsehers auf Raten ist genauso aufgeführt wie die Bonitätsanfrage der Kreditbank, über die Marco M. ihr Auto finanziert hat. Auch der Kreditvertrag selbst ist mitsamt Höhe und Laufzeit gespeichert. Und auch das Girokonto bei ihrer Hausbank, ihre zwei Kreditkartenkonten und ihr Handyvertrag sind korrekt vermerkt. All das sieht Marco M. übersichtlich in der Bonitätsauskunft aufgeführt.
Werden die Daten unendlich lange gespeichert?
Die SCHUFA speichert Informationen nur für eine bestimmte Zeit. Dabei halten wir uns – wie alle anderen Auskunfteien in Deutschland auch – an die durch den Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien“ im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung vereinbarten Verhaltensregeln für die Löschfristen von personenbezogenen Daten. Die Unternehmen, die diesen Verhaltensregeln beigetreten sind, verpflichten sich zu deren Einhaltung. Wir haben alle Informationen zum sogenannten Code of Conduct sowie zu den Prüf- und Speicherfristen auf www.schufa.de aufgeführt.
Warum wird ein bezahlter Kredit nicht sofort gelöscht?
Gerade für zukünftige Geschäftsabschlüsse ist es sinnvoll, Informationen auch dann noch bereitzuhalten, wenn der Verbraucher den Kredit bereits bezahlt hat. Denn ein Vertrag, zu dem keine Zahlungsstörung vorliegt – und das ist ja in der weit überwiegenden Mehrheit so – bedeutet eine positive Information für einen zukünftigen Kreditgeber. Insofern ist dies auch aus Verbrauchersicht sinnvoll. Dass wir kreditrelevante Informationen im Rahmen der im Code of Conduct festgelegten Zeiträume speichern und nicht vorzeitig löschen, ist zudem unserem Anspruch an die Informationsqualität unserer Auskunft geschuldet.
Ist das nicht alles sehr kompliziert und intransparent?
Die unterschiedlichen Speicherfristen haben sich in der Praxis bewährt. Es geht ja darum, eine aussagekräftige Informationsbasis für die Entscheidungen unserer Vertragspartner bereitstellen zu können, sowie besonders präzise Prognosen über die erwartete Rückzahlungswahrscheinlichkeit eines geplanten Kreditgeschäftes zu treffen. Da die SCHUFA auch über die sogenannten „Positiv-Daten“ verfügt, sind unsere Prognosen besonders präzise.
Wir sichern durch die geregelten Speicherfristen Verbrauchern und Vertragspartnern einen gleichen Informationsstand zu - eine wichtige Voraussetzung für die Vertrauensbildung.
Veröffentlicht am 04.02.2020, aktualisiert am 26.04.2022