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Ein Jahr neues GwG-Gesetz: Wie Unternehmen die Vorschriften meistern

Seit Anfang 2020 gilt in Deutschland das neue Geldwäschegesetz. Unternehmen müssen seitdem strengere Anforderungen erfüllen. Im Experteninterview erklären Tobias Weber und Tobias Eiss, Geschäftsführer der ClariLab GmbH und Co. KG, was es zu beachten gilt und wie ClariLab verpflichtete Unternehmen beim KYC-Prozess unterstützt.

2018 ist die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Anfang 2020, also vor gut einem Jahr, folgte das auf die Richtlinie angepasste Geldwäschegesetz für Deutschland. Welche Neuerungen oder Änderungen hat das gebracht?

Tobias Eiss: In die Liste der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) wurden zum Beispiel Steuerberater, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter, Auktionshäuser und auch Kryptoverwahr-, -verwaltungs- und –sicherungsgeschäft-betreibende Unternehmen aufgenommen. Zudem wurden für das elektronische Transparenzregister im Zuge der letzten Novelle weitere Verschärfungen der Meldepflichten für die Verpflichtetengruppen festgelegt; das Register ist seitdem auch öffentlich einsehbar. Ebenso wurden die Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Bezug zu Hochrisikodrittländern verschärft. Eine weitere Verschärfung besteht zudem durch die Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen. Das bedeutet: Sind die entsprechenden Maßnahmen gegeben, muss eine Bekanntmachung über einen Verstoß oder einen Bußgeldbescheid für fünf Jahre auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde veröffentlicht bleiben. Die Verpflichteten mussten sich insgesamt auf strengere Vorschriften einstellen.

Zwei Männer lächelnd auf einer Ledercouch

Das Gesetz hat also deutlich strengere Anforderungen mit sich gebracht. Welche Branchen sind hier besonders betroffen?

Tobias Weber: Im Grunde genommen all diejenigen, die regelmäßig mit Vermögenswerten zu tun haben. Eine Gruppe, die das im operativen Geschäft besonders treffen wird, sind etwa Immobilienmakler. Diese müssen evaluieren, ob sie nach den vereinfachten, allgemeinen oder verschärften Sorgfaltspflichten prüfen müssen und diesen auch entsprechend nachkommen. Der deutsche Immobiliensektor ist als ein Sektor erkannt worden, der für Geldwäscher sehr attraktiv ist und damit stärker in den Fokus gerückt. Deshalb müssen hier gezielt Lösungen und Hilfestellungen zur Erkennung und Vermeidung von Geldwäsche zur Verfügung gestellt werden.

Wo liegen hier die besonderen Herausforderungen für die betroffenen Unternehmen?

Tobias Eiss: Ein Gegenüber gemäß dem Know Your Customer-Prinzip zu prüfen, ist oft mit einem hohen manuellen und kapazitären Aufwand verbunden, bei dem es häufig viele Verflechtungen zu untersuchen gilt. Das GwG verpflichtet Unternehmen, ihre Kunden zu kennen, um etwaige Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren und entsprechend mit diesen umzugehen. Jene nach dem Geldwäschegesetz „Verpflichteten“, beispielsweise Banken oder Steuerberater, müssen vor diesem Hintergrund bestimmte Prüfungen durchführen. Diese Prüfungen sind jedoch nicht immer gleich, sondern variieren in ihrer Durchführung sowohl branchenübergreifend als auch branchenintern. Daraus resultieren am Ende zahlreiche, verschiedene Anforderungen an den KYC-Prozess. Das Ergebnis: Am Ende führen die diversen Verpflichteten ihre KYC-Prüfungen unterschiedlich durch. Hinzu kommen diverse inhaltliche Auslegungen des Geldwäschegesetzes und seiner Anwendungshinweise. Im Immobiliensektor finden wir heute bis zu 100 Behörden, verteilt auf Bundesländer oder ihre Bezirke. Das führt zu einem langsamen Prozedere und Verunsicherung bei den Betroffenen. Sinnvoll wäre jedoch ein einheitlicher KYC-Prozess.

Tobias Weber: Eine konkrete Herausforderung ist zudem der Umgang mit dem Transparenzregister. Neben anfänglichen Unklarheiten, die mit dem Gesetz nicht ohne weiteres zu beantworten waren und damit für Rechtsunsicherheit gesorgt haben, verfügt das Transparenzregister noch nicht über eine digitale Schnittstelle für massentaugliches Geschäft. Das Transparenzregister funktioniert heute noch nicht länder- und standardübergreifend. Ein europäisches Transparenzregister, welches die Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinaus vereinfachen soll, ist mittlerweile jedoch in Arbeit. Um Geldwäsche zu bekämpfen, muss die Prävention und Nachverfolgung auch über Ländergrenzen hinweg möglich sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Bereitstellung internationaler KYC-Daten durch entsprechende Dienstleister. Mit der KYCnow-Plattform können Verpflichtete zum Beispiel schon heute auf Daten von über 400 Millionen Unternehmen aus über 168 Ländern zurückgreifen. Das ermöglicht etwa die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter im Ausland und über Ländergrenzen hinweg und ermöglicht einen vollumfänglicheren KYC-Prozess.

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Über ClariLab

Die ClariLab ist eine gemeinsame Gesellschaft der SCHUFA Holding AG und der fino create GmbH. Mit der Gründung im April 2020 erweitern SCHUFA und fino ihr strategisches Geschäftsfeld Compliance und möchten gemeinsam ihre B2B-Aktivitäten ausbauen. Kern ist eine plattformbasierte Lösung, auf der verschiedene Services bedarfsgerecht verbunden werden können.

Was sind konkrete Anzeichen für Geldwäsche? Tobias

Weber: Indikatoren können neben hohen Bargeldeinzahlungen auch das Halten vieler Konten durch eine Person sein. Eine gute Anlaufstelle, um über neue Methoden der Geldwäsche informiert zu bleiben, ist die Financial Action Task Force (FATF). Sie untersucht Trends in der Geldwäsche und veröffentlicht die Methoden.Die eigentliche Geldwäsche funktioniert oft nach einem simplen Muster: Illegal erworbenes Geld soll in möglichst kleine Geldbeträge aufgeteilt werden und diese kleinen Beträge dann auf verschiedene Konten eingezahlt werden. Oft werden mit illegalem Geld auch Luxusgüter wie Automobile oder Kunstgegenstände gekauft. Diese werden dann außer Landes gebracht und wieder veräußert.

Wie sollten sich Unternehmen organisatorisch aufstellen, wer ist zuständig für das Thema Geldwäsche-Prävention?

Tobias Weber: Die Zuständigkeit für das Thema Geldwäsche-Prävention und generell für den gesamten KYC-Prozess können je nach Unternehmen und Branche stark variieren. Im Idealfall sollte es Experten oder sogar ganze Teams geben, die sich mit dieser komplexen Thematik befassen. Aber gerade in kleineren Unternehmen, oder solchen, die bisher nicht zu entsprechenden Prüfungen verpflichtet waren, gibt es in der Regel solche Strukturen und Personal nicht. Daher ist es umso wichtiger, dass entsprechende Lösungen zur KYC-Prüfung nahtlos in bestehende Systeme integriert werden können, intuitiv zu bedienen sind und den Verantwortlichen im Unternehmen Arbeit abnehmen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen?

Tobias Weber: Bei Nicht-Einhaltung drohen unter Anderem empfindliche Bußgelder. Aufsichtsbehörden können bei leichtfertig oder vorsätzlicher Pflichtverletzung Bußgelder in Höhe bis zu 150.000 Euro pro Einzelfall verhängen. Liegt ein schwerwiegender, wiederholter oder systematischer Verstoß vor, kann das Bußgeld bei manchen Verpflichteten sogar bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes betragen.

Was empfehlen Sie Verantwortlichen in Unternehmen, wie lassen sich die Anforderungen sicherstellen?

Tobias Eiss: Für Unternehmen ist es ratsam, den weiteren Anpassungen durch den Gesetzgeber – die unweigerlich kommen werden – mehr Aufmerksamkeit zu schenken. So können sie die rechtlichen Anforderungen einhalten und schneller erforderliche Maßnahmen ergreifen. In vielen Fällen empfiehlt sich auch die Auslagerung der Prüfungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten an entsprechende Dienstleister mit der nötigen Expertise.

Wie kann ClariLab hier konkret unterstützen?

Tobias Weber: Wir unterstützen und beraten Verpflichtete mit unserer Expertise in den Bereichen Bankenregulatorik, technische Integration und Innovation sowie der Fachberatung rund um Geldwäscheprävention und den KYC-Prozess. Mit der KYCnow-Plattform unterstützen wir Verpflichtete dabei, die gesetzlichen Anforderungen im KYC-Prozess von Anfang bis Ende gesetzeskonform einzuhalten. Die Plattform kann als Komplettlösung oder auch flexibel modular genutzt werden – je nach Bedarf. Mit KYCnow haben wir eine ganzheitliche digitale Lösung entwickelt, die nicht nur die KYC-Risiken bestmöglich bewertet, sondern neben einer schlanken Abwicklung auch aus der tieferen Kundenkenntnis weitere Geschäftspotentiale ermöglicht. Im Vergleich zu anderen Lösungen hilft KYCnow in Antragsstrecken direkt am ersten Touchpoint des Kunden und vereinfacht dadurch nicht nur den gesamten Prozess, vor allem macht es ihn schneller und stellt alle relevanten KYC-Daten innerhalb der KYC-Akte direkt zur Verfügung.

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