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Teuer statt kostenlos: Das Geschäft mit der SCHUFA-Datenkopie

Immer wieder werden Verbraucher:innen für die Bestellung der eigentlich kostenlosen SCHUFA-Datenkopie zur Kasse gebeten. Wie Sie die kostenpflichtigen Anbieter erkennen.

Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, sich mit der Datenkopie darüber zu informieren, welche Daten bei der SCHUFA über sie gespeichert sind. Diese Informationen sind kostenlos. Doch immer wieder kommt es dazu, dass Anbieter für die Bestellung der eigentlich kostenlosen SCHUFA-Auskunft Geld verlangen. Es handelt sich um Serviceanbieter, die Profite erzielen möchten.

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1. Wie funktioniert die Masche dieser Serviceanbieter?

Das Geschäftsmodell dieser Serviceanbieter lässt sich leicht erklären. Vereinfacht gesagt übernehmen sie die Antragstellung der kostenlosen SCHUFA-Datenkopie für Verbraucher:innen. Diese bloße Weiterleitung wird den Verbraucher:innen dann häufig teuer in Rechnung gestellt. Meistens liegt der Betrag bei 29,95 Euro - der exakte Preis der SCHUFA-BonitätsAuskunft, dem bekanntesten Auskunftsprodukt der SCHUFA. Dadurch, dass die Serviceanbieter ihre Angebote in der Regel prominent im Netz platzieren und bewerben, werden diese von vielen Verbraucher:innen genutzt, obwohl die Datenkopie bei der SCHUFA direkt kostenlos bestellt werden kann. Sie zahlen also 29,95 Euro für Informationen, die es in wenigen Schritten kostenlos gibt.

Dieses Vorgehen ist übrigens nicht nur im Kontext der SCHUFA zu beobachten: Diese Art von Service wird auch bei anderen Produkten oder Dienstleistungen genutzt. So gibt es zum Beispiel auch Shops, die digitale Produkte wie Mautvignetten zu überteuerten Preisen anbieten oder Dienstleister, die hohe Gebühren für Geburtsurkunden verlangen. Ein weiterer Nachteil: Der Datenschutz ist unter Umständen nicht ausreichend gewährleistet. Bereits bei der Bestellung müssen personenbezogene Daten preisgegeben werden. In einigen Fällen stimmen Antragsteller:innen mit ihrer Unterschrift sogar unbewusst dem Weiterverkauf ihrer Daten für Werbezwecke zu. Transparenz schafft lediglich ein Blick in die AGB oder den Datenschutzhinweis des jeweiligen Webseitenbetreibers.

2. Was kann ich tun, um mich zu schützen?

Wer eine Datenkopie erhalten möchte, sollte diese direkt bei der SCHUFA bestellen. Das verursacht keine unnötigen Kosten. Zudem kann man sich bei der direkten Beantragung bei der SCHUFA auf hohe Datenschutzstandards verlassen. Dieses Vorgehen gilt auch grundsätzlich im Netz: Achten Sie darauf, Produkte oder Dienstleistungen immer nur in offiziellen Shops oder über die Hersteller direkt zu kaufen. So schützen Sie sich nicht nur vor diesen Serviceanbietern, sondern auch vor Fakeshops und anderen Betrugsmaschen. Die Verbraucherzentralen informieren hierüber und geben Hinweise, wie man Betrug im Netz erkennen kann.

Apropos Datenschutz

Wer sich beispielsweise bei dem oder der zukünftigen Vermieter:in als zuverlässige und vertrauenswürdige:r Mieter:in vorstellen will, sollte die kostenlose Datenkopie nicht verwenden, denn sie enthält schützenswerte personenbezogene Daten wie etwa Bankkonten oder Kreditverträge.

3. Was tut die SCHUFA, um Verbraucher:innen zu schützen?

Auch die SCHUFA möchte Verbraucher:innen schützen und gegen diese Geschäftsmodell vorgehen. Allerdings befindet sie sich hier in einem Dilemma: „Aufgrund der unternehmerischen Freiheit in Deutschland ist das Vorgehen der angesprochenen Serviceanbieter, die Übernahme der Antragsstellung für Verbraucher:innen, grundsätzlich rechtskonform“, sagt Ole Schröder, Vorstand der SCHUFA Holding AG. „Wir gehen dennoch mit den uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen die Anbieter vor, bei denen aus unserer Sicht Verbraucher:innen in die Irre geführt werden.“ Das ist zum Beispiel bei Markenmissbrauch oder der Verwendung unlauterer Formulierungen der Fall.

4. Warum gibt es die Datenkopie überhaupt und welche Informationen enthält sie?

Wer eine Kopie der personenbezogenen Daten nach Art. 15 DS-GVO, kurz Datenkopie, anfordert, erhält die Informationen, die bei der SCHUFA über ihn gespeichert sind. Die SCHUFA erfüllt damit das gesetzlich normierte Auskunftsrecht. Die Verwaltungskosten dafür trägt die SCHUFA selbst. Die Person erfährt durch die Datenkopie, woher die Informationen stammen und an wen sie in den vergangenen zwölf Monaten weitergeleitet wurden. Ebenfalls enthalten sind die in den vergangenen zwölf Monaten übermittelten Wahrscheinlichkeitswerte hinsichtlich eines Zahlungsausfalls. Bei diesem so genannten Scoring wird auf der Basis gesammelter Erfahrungen eine möglichst zuverlässige Prognose für die Zukunft erstellt. Anhand mathematisch-statistischer Verfahren wird beispielsweise die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit welcher der Antragsteller als Kunde eines Unternehmens seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. Aufgrund dieser sensiblen und persönlichen Daten sollte die Auskunft vertraulich behandelt werden. Das Online-Bestellformular für die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO kann unter www.meineschufa.de oder beim telefonischen Verbraucherservice unter der Nummer +49 611 9278-0 angefordert werden.

veröffentlicht am 28.01.2022, aktualisiert am 30.01.2023

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