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Aktueller Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns: SCHUFA-Verfahren bewährt sich für Privatpersonen

Auch im Jahr 2021 konnte sich Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der unabhängige SCHUFA Ombudsmann, erneut von der Zuverlässigkeit der SCHUFA-Verfahren für Privatpersonen überzeugen.

Die Zahl der Fälle, bei denen der Ombudsmann die vormals von der SCHUFA getroffene Entscheidung revidiert hat, ist im Vergleich zum Vorjahr von 42 auf 30 Fälle gesunken. In allen übrigen 545 Fällen hat der Ombudsmann die Bearbeitung des SCHUFA Privatkunden ServiceCenters bestätigt.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der seit September 2014 unabhängiger SCHUFA Ombudsmann ist, hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht gibt Einblicke in die SCHUFA-Verfahren und sorgt für Transparenz. Im Jahr 2021 ist die Zahl der beim Ombudsmann eingereichten Verbraucheranliegen mit insgesamt 1.404 Fällen im Vergleich zum Vorjahr minimal gestiegen (2020 waren es 1.385 Anliegen).

Was waren die Gründe der Verbraucher, sich an den Ombudsmann zu wenden?

Auch in 2021 hatten die Anliegen an den Ombudsmann größtenteils – nämlich in rund 60 Prozent der Fälle – die vorzeitige Löschung eines oder mehrerer negativer Einträge zum Inhalt. Des Weiteren klärte der Ombudsmann Fragen oder Unklarheiten zum Thema Scoring und Restschuldbefreiung.

„Für mich ist jede Anfrage an die Schlichtungsstelle ein Beleg, dass Verbraucher aktiv und eigenverantwortlich ihr Anliegen in die Hand nehmen.“

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier SCHUFA-Ombudsmann.

Verbraucher-Service der SCHUFA ist erste Anlaufstelle

Von den 1.404 eingereichten Anliegen waren 575 im Sinne der Verfahrensordnung des Ombudsmannes zulässig. Die Mehrheit der Anträge (829 Fälle) wurde vom Ombudsmann nicht bearbeitet, weil die Verbraucher vorab noch keine Klärung ihres Anliegens mit dem Privatkunden ServiceCenter der SCHUFA versucht hatten. Solange dieser Weg noch nicht beschritten wurde, gilt die Beschwerde als unzulässig und wird zur Bearbeitung an das Privatkunden ServiceCenter weitergeleitet. Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dort um die Fragen der Verbraucher, helfen bei Unklarheiten und sorgen, wenn erforderlich, für notwendige Ergänzungen und Korrekturen.

Gut zu wissen

Das SCHUFA-Ombudsmannverfahren

Als einzige Auskunftei in Deutschland hat die SCHUFA im Jahr 2010 eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, ihre strittigen Anliegen neutral und unbürokratisch vom Ombudsmann der SCHUFA begutachten zu lassen. Auch bei der Lösung von Konfliktfällen wird die Verbraucherorientierung so deutlich zum Ausdruck gebracht.

Verantwortungsvoller Umgang der SCHUFA mit Daten von Privatpersonen

Von den 575 im Berichtsjahr vom Ombudsmann bearbeiteten, zulässigen Verbraucheranliegen erwiesen sich lediglich 30 Anliegen (2020: 42) als berechtigt und dem Verbraucheranliegen wurde stattgegeben. In den übrigen 545 Fällen hat der Ombudsmann die Bearbeitung des SCHUFA Privatkunden ServiceCenters bestätigt. Angesichts der über 186 Millionen Auskünfte und Meldungen, die jährlich von der SCHUFA erteilt werden, ist diese geringe Zahl ein Beleg für den verantwortungsvollen Umgang der SCHUFA mit den sensiblen Verbraucherdaten und zeigt, dass die Abläufe der SCHUFA-Regularien in der Kreditwirtschaft reibungslos funktionieren.

Entwicklung des Beschwerdeaufkommens beim SCHUFA Ombudsmann

Tabelle: Entwicklung des Beschwerdeaufkommens beim SCHUFA Ombudsmann

Im Fokus: Transparenz, Erklärbarkeit und Fairness

Neben den aktuellen Auswertungen der Verbraucheranliegen spricht Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier im Tätigkeitsbericht 2021 mit Ines Moers (Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.) und mit Dr. Ole Schröder (Vorstand der SCHUFA Holding AG) über die steigenden Ansprüche an die Transparenz der Verarbeitung kreditrelevanter, personenbezogener Daten durch die tiefgreifende Digitalisierung und Automatisierung im Handel. Außerdem werden die Auswirkungen der Pandemie auf die private Ver- und Überschuldung sowie die Bedeutung von Bonitätsinformationen und Positivdaten bei der Kreditvergabe diskutiert. Den vollständigen Bericht mit weiterführenden Informationen und beispielhaften Schlichtungssprüchen finden Sie hier.

Zur Person

Prof. em. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier hat am 1. September 2014 die Tätigkeit als unabhängiger Ombudsmann für die SCHUFA Holding AG übernommen. Er ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und emeritierter Professor für Öffentliches Recht. Von 1974 bis 1991 hatte Prof. Dr. Papier einen Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bielefeld inne. Im Jahr 1992 folgte er einem Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität München.

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