Aktueller Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns: SCHUFA-Verfahren bewährt sich für Privatpersonen
Auch im Jahr 2021 konnte sich Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der unabhängige SCHUFA Ombudsmann, erneut von der Zuverlässigkeit der SCHUFA-Verfahren für Privatpersonen überzeugen.
Die Zahl der Fälle, bei denen der Ombudsmann die vormals von der SCHUFA getroffene Entscheidung revidiert hat, ist im Vergleich zum Vorjahr von 42 auf 30 Fälle gesunken. In allen übrigen 545 Fällen hat der Ombudsmann die Bearbeitung des SCHUFA Privatkunden ServiceCenters bestätigt.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der seit September 2014 unabhängiger SCHUFA Ombudsmann ist, hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht gibt Einblicke in die SCHUFA-Verfahren und sorgt für Transparenz. Im Jahr 2021 ist die Zahl der beim Ombudsmann eingereichten Verbraucheranliegen mit insgesamt 1.404 Fällen im Vergleich zum Vorjahr minimal gestiegen (2020 waren es 1.385 Anliegen).
Was waren die Gründe der Verbraucher, sich an den Ombudsmann zu wenden?
Auch in 2021 hatten die Anliegen an den Ombudsmann größtenteils – nämlich in rund 60 Prozent der Fälle – die vorzeitige Löschung eines oder mehrerer negativer Einträge zum Inhalt. Des Weiteren klärte der Ombudsmann Fragen oder Unklarheiten zum Thema Scoring und Restschuldbefreiung.
„Für mich ist jede Anfrage an die Schlichtungsstelle ein Beleg, dass Verbraucher aktiv und eigenverantwortlich ihr Anliegen in die Hand nehmen.“
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier SCHUFA-Ombudsmann.
Verbraucher-Service der SCHUFA ist erste Anlaufstelle
Von den 1.404 eingereichten Anliegen waren 575 im Sinne der Verfahrensordnung des Ombudsmannes zulässig. Die Mehrheit der Anträge (829 Fälle) wurde vom Ombudsmann nicht bearbeitet, weil die Verbraucher vorab noch keine Klärung ihres Anliegens mit dem Privatkunden ServiceCenter der SCHUFA versucht hatten. Solange dieser Weg noch nicht beschritten wurde, gilt die Beschwerde als unzulässig und wird zur Bearbeitung an das Privatkunden ServiceCenter weitergeleitet. Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dort um die Fragen der Verbraucher, helfen bei Unklarheiten und sorgen, wenn erforderlich, für notwendige Ergänzungen und Korrekturen.