Energieunternehmen erhöhen ihre Strompreise. Die Gasumlage belastet zahlreiche Haushalte. Viele Menschen haben Angst, dass sie künftig ihre Energierechnungen nicht mehr zahlen können – und dass dies ihren SCHUFA-Score beeinflusst. Stimmt das? Die wichtigsten Infos.
Die steigenden Energiepreise werden große wirtschaftliche Auswirkungen auf die Verbraucher:innen in Deutschland haben. Die Daten der SCHUFA zeigen zwar, dass die Zahl der Personen mit neuen Zahlungsstörungen aktuell ungefähr so hoch ist wie in den Jahren zuvor. Dennoch haben viele Menschen Sorgen, dass sie durch die hohen Kosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Energieversorger haben Befürchtungen, dass viele Stromkunden ihre Rechnung nicht mehr bezahlen können. Wie wird sich das auf ihren SCHUFA-Score auswirken? Hier gibt es die wichtigsten Informationen:
1. Anfragen und Anbieterwechsel haben keinen Einfluss auf den SCHUFA-Score.
Zunächst einmal: Zahlreiche Energieversorger arbeiten mit der SCHUFA zusammen. Vor einem Vertragsabschluss fragen die Unternehmen bei der SCHUFA an, ob die Kund:innen kreditwürdig sind. Diese Anfragen sind „scoreneutral“. Das heißt: Verbraucher:innen können sich über Energietarife informieren und Konditionen vergleichen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf ihren SCHUFA-Score hat.
Die SCHUFA erhält keine Informationen über Vertragsabschlüsse von Energieversorgern und hat daher auch keine Informationen darüber, wie häufig jemand den Stromanbieter wechselt oder wie lange einzelne Verträge bestehen. Ein häufiger Anbieterwechsel oder die Vertragsdauer haben also keinen Einfluss auf den Score.
2. Erst „titulierte Forderungen“ wirken sich negativ auf den SCHUFA-Score aus.
Die Energieversorger melden der SCHUFA Zahlungsausfälle erst dann, wenn schon mehrfach gemahnt und die Forderung tituliert wurde. Das heißt, der Gläubiger darf gegen seinen Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Dies führt dann auch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag und verschlechtert den SCHUFA-Score. In vielen anderen Branchen kommt es unter bestimmten Voraussetzungen schon nach der zweiten, unwidersprochenen Mahnung zu einem negativen SCHUFA-Eintrag.
Gut zu wissen: In der Regel bekommt man in Deutschland mit fast jedem SCHUFA-Score einen Energievertrag. Schließlich handelt es sich um eine Grundversorgung. Also auch wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt, kann es durchaus zu einem Vertragsabschluss kommen. Die Erfahrungen zeigen nämlich, dass Personen in finanziellen Notsituationen Strom- und Gasrechnungen wesentlich zuverlässiger bezahlen als andere Rechnungen.
3. Miete, Strom und Gas sollten unbedingt bezahlt werden.
Aber aufgepasst: Bereits vorher können nicht bezahlte Rechnungen Folgen haben. Wird eine Energierechnung über einen längeren Zeitraum trotz Mahnung nicht gezahlt, kündigt der Energieversorger in der Regel eine Energiesperre an. Energieversorger dürfen Haushalten beispielsweise den Strom oder Gas sperren, wenn deren Zahlungsrückstand das Doppelte des monatlichen Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht. Die Energiesperre darf erst vier Wochen nach Zugang der Sperrandrohung erfolgen und wird ebenso wenig an die SCHUFA gemeldet wie die Sperrandrohung. Außerdem muss der Energieversorger zunächst eine zinsfreie Ratenzahlung der ausstehenden Beträge und gleichzeitig Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten (Abwendungsvereinbarung). Nur wenn dieser Weg nicht erfolgversprechend ist (z.B. nach Umzug etc.) wird ein Mahnbescheid beantragt und – in letzter Konsequenz – die Forderung nötigenfalls tituliert.
Schuldnerberatungen raten deshalb dazu, bei Zahlungsschwierigkeiten Miete, Strom und Gas vorrangig zu bezahlen und stattdessen an anderer Stelle zu sparen. So genannte Energiesperren sollten unbedingt vermieden werden. Grundsätzlich sollten Verbraucher:innen sich bei Zahlungsschwierigkeiten so früh wie möglich mit ihrem Energieversorger in Verbindung setzen.
Daneben haben sowohl die Bundesregierung als auch einige Kommunen Hilfen vorgesehen, um Menschen zu unterstützen, die durch die steigenden Energiepreise in Schwierigkeiten kommen. Einen Überblick über die Entlastungsmaßnahmen finden Sie hier.