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Mann sitzt vor Couch und schaut auf Papierstapel

Neue EU-Kreditrichtlinie: Bonitätsprüfung bei Buy Now Pay Later ist jetzt Pflicht

Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umfasst nun auch digitale Bezahlmethoden. Dies betrifft Kredite unter 200 Euro - und damit Buy Now Pay Later.

Der Rat der Europäischen Union hat am Montag die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen. Die Vertreter der EU-Mitgliedsländer einigten sich auf einen besseren Schutz für Verbraucher:innen. Das Europäische Parlament hatte die Richtlinie bereits angenommen. Konkret geht es um einen besseren Schutz bei der Beantragung von Krediten. So müssen Informationen über Kredite besonders klar und verständlich gemacht werden.

Wichtig bei der Richtlinie ist vor allem, dass auch bei Kleinkrediten unter 200 Euro eine Bonitätsprüfung notwendig wird. Die Grenze lag bisher bei mehr als 200 Euro. Damit müssen auch erstmals Kredite, die über digitale Bezahlmethoden wie Buy Now Pay Later (BNPL) aufgenommen werden, einer Bonitätsprüfung unterzogen werden.

Die SCHUFA hatte schon länger auf diese Lücke hingewiesen und vor den Risiken der Überschuldung durch BNPL gewarnt.

Mann lächelnd
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Verbraucherschutzes. Die Verpflichtung der Kreditgeber zu einer Bonitätsprüfung von Kleinstkrediten ist konsequent. So können die Menschen wirkungsvoll vor Überschuldung geschützt werden, ganz im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen.
Ole Schröder, SCHUFA-Vorstandsmitglied

Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie und BNPL:

1. Was hat die EU beschlossen?

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie regelt nun auch den Umgang mit BNPL-Produkten. Das sind die konkreten Punkte:

  • Kleinstkredite unter 200 Euro, die meist bei Onlineeinkäufen abgeschlossen werden, müssen nun ebenfalls einer Kreditwürdigkeitsprüfung unterzogen werden.
  • Die Anbieter von BNPL müssen zudem genaue Informationen über das Angebot liefern. Zum Beispiel: Was geschieht, wenn man nicht innerhalb der Frist bezahlt? Die Anbieter werden nun zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet.
  • Zinsfreie Kredite mit einer Höchstlaufzeit von drei Monaten waren bislang auch nicht reguliert. Hierdurch schließt die EU eine Lücke, auch für BNPL-Produkte.
  • Eine Ausnahme gibt es allerdings: Der klassische Kauf auf Rechnung, z.B. direkt bei einem Versandhändler oder das Bezahlen der Arztrechnung zu einem späteren Zeitpunkt, fällt nicht unter die Richtlinie. Warum? Wer direkt bei einem Händler einkauft und erst später die Rechnung begleicht, soll dies wie gewohnt tun können. Hierfür wird keine Bonitätsprüfung fällig, wenn kein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet ist.

2. Warum betrifft die EU-Verbraucherkreditrichtlinie auch die SCHUFA?

Die Kreditgeber:innen müssen eine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen. In der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird explizit vermerkt, dass die Kreditgeber:innen auch externe Datenbanken für eine Bonitätsprüfung nutzen können. Hier kommt die SCHUFA als Auskunftei ins Spiel: Über die eigene, limitierte Sicht auf Kreditnehmer:innen hinaus, kann die SCHUFA eine Übersicht über die aktuellen Zahlungsverpflichtungen über sämtliche Marktteilnehmer:innen hinweg anbieten. Das ist das Grundprinzip der SCHUFA: Teilen von Informationen, um Unternehmen vor Zahlungsausfällen und Menschen vor Überschuldung zu schützen

3. Wann tritt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft?

Nach erfolgter Unterschrift tritt die Richtlinie 20 Tage später in Kraft. Sie bedarf der Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten. Die Bundesregierung hat zwei Jahre Zeit, ein entsprechendes Gesetz durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.

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